Erweiterungsneubau Regionale Schule - Los 8 Sonnenschutz und Verdunkelungsanlagen
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neukloster
NUTS-Code: DE80 Mecklenburg-Vorpommern
Postleitzahl: 23992
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-neukloster.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterungsneubau Regionale Schule - Los 8 Sonnenschutz und Verdunkelungsanlagen
Sonnenschutz, Blendschutz, Verdunkelungsanlagen für den Erweiterungsneubau der Regionalen Schule Neukloster
August-Bebel- Allee 6 23992 Neukloster
Sonnenschutz, Blendschutz, Verdunkelungsanlagen - 11 St Verdunkelungsanlage Innen, Elektroantrieb, Polyestergewebe,
Führungsschienen Aluminium - 15 St Senkrechtmarkise Außen, Elektroantrieb, Polyester (Screen),
Führungsschienen und Rundblende Aluminium - 59 St Raffstore-Anlagen mit U-Blende, Aluminium, Elektroantrieb,
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter niedergelassen ist, oder Nachweis der erlaubten Berufsausführung auf andere Weise.
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus Neukloster, Bauamt Hofgebäude Zimmer 19, Hauptstraße 27, 23992 Neukloster
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.hwk-schwerin.de/
Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zm Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/