Frühjahrsaufforstung 2023 im Forstamt Neustrelitz Referenznummer der Bekanntmachung: LAFO-2023-0002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Malchin
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17139
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wald-mv.de
Adresse des Beschafferprofils: www.wald-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Frühjahrsaufforstung 2023 im Forstamt Neustrelitz
Das Forstamt Neustrelitz beabsichtigt die Vergabe von Leistungen für die Frühjahrsaufforstung 2023 an Unternehmer.
Die Leistung umfasst z.T. die Flächenvorbereitung sowie die Beschaffung, Lieferung und Pflanzung von Pflanzen verschiedener Baumarten und die Ausführung von Zaunbauleistungen.
Weiterhin ist auch die Pflanzung von durch den Auftraggeber gestellten Pflanzen Leistungsbestandteil.
Für die eingebrachten Pflanzen wird eine Anwuchsgarantie von mindestens 85 % gefordert, ggf. ist eine Nachbesserung Leistungsbestandteil.
Pflanzenlieferung in die Reviere Drewin, Strelitz, Wilhelminenhof, Carlshof und Hohenzieritz
Leistungsorte sind die Reviere Drewin, Strelitz, Wilhelminenhof, Carlshof und Hohenzieritz im Forstamt Neustrelitz der Landesforstanstalt M-V.
Das Forstamt Neustrelitz vergibt in dem Los 1 die Beschaffung von Forstpflanzen verschiedener Baumarten. Näheres regelt die Leistungsbeschreibung (Datei 11.0. der Vergabeunterlagen).
noch nicht bekannt
Frühjahrsaufforstung Revier Hohenzieritz
Leistungsort ist das Revier Hohenzieritz im Forstamt Neustrelitz der Landesforstanstalt M-V.
Das Forstamt Neustrelitz vergibt in dem Los 2 Leistungen der Frühjahrsaufforstung..
Näheres regelt die Leistungsbeschreibung (Datei 12.0. der Vergabeunterlagen).
noch nicht bekannt
Für die eingebrachten Pflanzen wird eine Anwuchsgarantie von mindestens 85 % gefordert, ggf. ist eine Nachbesserung Leistungsbestandteil.
Frühjahrsaufforstung Revier Tannenkrug Teil 1
Leistungsort ist das Revier Tannenkrug im Forstamt Neustrelitz der Landesforstanstalt M-V.
Das Forstamt Neustrelitz vergibt in dem Los 3 Leistungen der Frühjahrsaufforstung.
Näheres regelt die Leistungsbeschreibung (Datei 13.0. der Vergabeunterlagen).
noch nicht bekannt
Für die eingebrachten Pflanzen wird eine Anwuchsgarantie von mindestens 85 % gefordert, ggf. ist eine Nachbesserung Leistungsbestandteil.
Frühjahrsaufforstung Revier Tannenkrug Teil 2
Leistungsort ist das Revier Tannenkrug im Forstamt Neustrelitz der Landesforstanstalt M-V.
Das Forstamt Neustrelitz vergibt in dem Los 4 Leistungen der Frühjahrsaufforstung.
Näheres regelt die Leistungsbeschreibung (Datei 14.0. der Vergabeunterlagen).
noch nicht bekannt
Für die eingebrachten Pflanzen wird eine Anwuchsgarantie von mindestens 85 % gefordert, ggf. ist eine Nachbesserung Leistungsbestandteil.
Frühjahrsaufforstung Revier Tannenkrug Teil 3
Leistungsort ist das Revier Tannenkrug im Forstamt Neustrelitz der Landesforstanstalt M-V.
Das Forstamt Neustrelitz vergibt in dem Los 5 Leistungen der Frühjahrsaufforstung.
Näheres regelt die Leistungsbeschreibung (Datei 15.0. der Vergabeunterlagen).
noch nicht bekannt
Für die eingebrachten Pflanzen wird eine Anwuchsgarantie von mindestens 85 % gefordert, ggf. ist eine Nachbesserung Leistungsbestandteil.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage der Kopie einer Gewerbeanmeldung oder eines Auszugs aus dem Handelsregister. (Bei entsprechender Rechtsform), alternativ ist auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder einer Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnisses einer Auftragsberatungsstelle bzw. eines anderen Präqualifizierungsnachweises möglich.
Der/Die Bieter/Bietergemeinschaft hat folgende Eigenerklärungen vorzulegen:
— das er/sie den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Versicherungsbeiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind und weiterhin werde/n,
— das sich das Unternehmen weder in Insolvenz noch Liquidation befinde(n) oder ein entsprechendes Verfahren mangels Masse eingestellt wurde,
— das keine rechtskräftige Verurteilung in den in § 123 Absatz 1 GWB angeführten Tatbeständen vorliegt,
— dass das Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist und damit nicht die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Auftragsvergabe nach § 19 Abs. 1 und 3 MiLoG vorliegen,
— dass weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach § 21 SchwarzArbG wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR oder nach § 6 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind. Straf- oder Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die genannten Gesetze, sind gegen mich/uns nicht anhängig,
— über das Bestehen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3 000 000 EUR für Personenschäden und 1 000 000 EUR für Sachschäden,
— Alternativ zu den vorgenannten Eigenerklärungen ist auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder einer Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer und Lieferantenverzeichnisses einer Auftragsberatungsstelle bzw. eines anderen Präqualifizierungsnachweismöglich,
— Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zulassen(§45 und 48 VgV). Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47 VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47VgV Abs. 4). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen voll entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen.
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Russlandembargo)
— Vorlage einer gültigen und nach PEFC anerkannte Zertifizierungsbescheinigung für die angebotenen Technologien,
- Vorlage eines Pflanzenschutzsachkundenachweises
— Der Auftraggeber fordert mindestens 2 Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten 2 Jahren mit einem Volumen von insgesamt mindestens 2 ha. Hierbei muss jede angegebene Referenz einen Leistungsumfang von mindestens 0,5 ha haben. Die Referenzen sind vergleichbar, wenn nachfolgende Leistungsinhalte zum Leistungsumfang der Referenzleistung gehörten:
- Bodenvorarbeiten
- Lieferung und Pflanzung von Pflanzen
- Zaunbau.
Die Referenzliste muss folgende Angaben enthalten: Leistung, Auftraggeber mit Benennung des Ansprechpartners des Auftraggebers mit Telefonnummer (§ 46VgV Abs. 3 Nr. 1)
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 VgV Abs. 3 Nr. 10); Der Auftraggeber behält sich vor die Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer in schriftlicher Form sowie die unter Ziffer III.1.1), III.1.2) und III. 1.3) aufgeführten Eignungsnachweise, für jeden einzelnen Unterauftragnehmer anzufordern. Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47 VgV Abs. 4). Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zulassen (§45 und 48 VgV). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen voll entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten
Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
- Die Leistungserbringung soll unter Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormenerfolgen.
- Bei der Ausführung der zu vergebenden Leistung ist mindestens ein Stundenentgelt von 10,55 Euro (brutto) zu zahlen.
- Es wird vorausgesetzt, dass ein Mitarbeiter der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig ist und Kenntnisse der forstlichen Fachbegriffe besitzt. Dieser Mitarbeiter ist während der Arbeiten jederzeit Vor-Ort und stellt die Kommunikation mit dem Auftraggeber sowie mit Arbeitskräften des Auftragnehmers sicher, die ggf. nicht der deutschen Sprache mächtig sind.
- Der Bieter verpflichtet sich vor Ort im Wald mindestens zwei Personen zu stellen, die zum Absetzen eines Notrufes in deutscher Sprache in der Lage sind und die benachrichtigten Rettungskräfte in deutscher Sprache zum Unfallort leiten können.
- Für die eingebrachten Pflanzen wird eine Anwuchsgarantie von mindestens 85 % gefordert.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Informationen durch den Auftraggeber werden auf dem Postweg, mittels Telekopie, direkt oder elektronisch übermittelt,
— Die Vergabestelle empfiehlt dem am Auftrag interessierten Unternehmen sich regelmäßig anhand der Versionsnummern über die Aktualität der von ihm bearbeiteten Unterlagen auf dem Vergabemarktplatz Mecklenburg-Vorpommern zu informieren. Angebote die in einer veralteten Version der Vergabeunterlagen eingereicht werden, sind von der Wertung auszuschließen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Sofern sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Absatz 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Absatz 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absenden der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.