Neubau Hortgebäude Bad Kleinen; Fachplanung Technische Ausrüstung der Anlagengruppen nach § 53 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 3 HOAI 2021 entsprechend der Anlage 15.1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dorf Mecklenburg
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Postleitzahl: 23972
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.amt-dorfmecklenburg-badkleinen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Hortgebäude Bad Kleinen; Fachplanung Technische Ausrüstung der Anlagengruppen nach § 53 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 3 HOAI 2021 entsprechend der Anlage 15.1
Der zu vergebende Fachplanungsauftrag soll sämtliche Grundleistungen im Leistungsbild Fachplanung, technische Ausrüstung, Anlagengruppen nach § 53 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 3 HOAI 2021 entsprechend der Anlage 15.1 betreffend des Neubaus des Hortes Bad Kleinen umfassen. Die Leistungen Gebäudeplanung sind vergeben und die Fachplaner-Leistungen einschließlich der der Anlagengruppen gemäß § 53 Abs. 2 Nr. 4 und 5 HOAI 2021 werden gesondert ausgeschrieben. Da Fördermittel einzuwerben sind, erfolgt die Beauftragung gestuft. Die Leistungsstufe 1 umfasst die Leistungen der Leistungsphase 1-5, die Leistungsstufe 2 die der Leistungsphasen 6 und 9. Die Beauftragung erfolgt gestuft. Es wird zunächst nur die Leistungsstufe 1 verbindlich beauftragt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Leistungsstufen. Die Leistungsstufe 2 wird in Abhängigkeit von der Gewährung der Fördermittel beauftragt und abgerufen.
Bad Kleinen
Die Vergabe erfolgt gemäß § 14 Abs. 3 VgV 2016 über ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen hat den Beschluss zur Durchführung des Vorhabens auf der Grundlage der folgenden Kurzbeschreibung des Vorhabens gefasst:
„Die 170 Grundschulkinder in Bad Kleinen, die im Hort zu betreuen sind, können zur Zeit nur in den Klassenräumen der Grundschule untergebracht werden. Die Bedingungen für eine kindgerechte Freizeitgestaltung sind damit stark eingeschränkt. Außerdem kann der Hort den Kindern mit Inklusionsbedarf aus Platzgründen und mangels Barrierefreiheit nicht hinreichend gerecht werden. Auch der Kindergarten braucht dringend einen zusätzlichen Gruppenraum. Die Gemeinde Bad Kleinen hat nach eingehender Abwägung den Neubau eines Hortgebäudes für 154 Hortkinder und 15 Kindergartenkinder auf dem Grundstück der Kita beschlossen. Mit der Vorplanung wurde die erfahrene Architektin Frau Kästner beauftragt, die auf Grundlage der Hortkonzeption den Raumbedarf ermittelt und das Funktionsschema erarbeitet hat. Das offene Konzept des neuen Hortes soll dem Recht der Kinder auf eine freie Gestaltung von Raum und Zeit entsprechen.
Die Vorplanung sieht einen 2-geschossigen quadratischen Baukörper mit einer Grundflächen von 27 x 27 m mit Kicker-, Kreativ-, Bewegungs-, Ruhe- und Hausaufgabenräumen vor. Ergänzt wird das Raumangebot durch Spielflächen im Zentralen Bereich des Treppenhauses, Garderoben, Sanitärräume (auch barrierefrei), Personalraum, Büro, Aufzug und Technikräume. Für die Kita ist im Obergeschoss ein Gruppenraum mit Garderobe und Sanitärraum vorgesehen. Der Rettungsweg wird mit Außentreppen sicher gestellt. Auf Wunsch der Kita-Leitung wird zum Spielplatz hin ein Außen-WC angeordnet. Die vorhandenen Freianlagen der Kita werden durch den neuen Baukörper z.T. überbaut und müssen neu gestaltet werden. Allerdings ist das Grundstück durch Einbeziehung bislang verpachteter Fläche groß genug, um den Flächenbedarf zu befriedigen. Eine vereinfachte B-Plan-Änderung ist Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens. Die Gemeindevertretung hat die Vorplanung von Frau Kästner und die Aufstellung eines B-Plan Änderungsverfahrens als Grundlage für die weitere Planung bereits beschlossen.“ Auf der Grundlage dieser Kurzbeschreibung hat das Architekturbüro Kästner/Krafft/Müller Partnerschaft mbB eine Vorplanung erstellt. Die Lageskizze, Ansichten, Grundrisse, Flächenberechnungen und die Kostenschätzung sind Bestandteil der Anlage „Projektunterlagen“. Dort finden sich auch die Unterlagen Hortkonzept, Funktionsschemata, Beschluss-
3 / 7 Unterlagen der Gemeinde, der Förderantrag sowie der aktuell geltende B-Plan. Zur weiteren Beschreibung der zu erbringenden Leistungen wird auf die Anlage Bezug genommen.
Fertigstellung des Gebäudes nebst Ablauf der Gewährleistungsfrist
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Erfüllen Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen nicht, werden sie nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert. Der Auftraggeber wählt anhand der in der Eigenerklärung erteilten Selbstauskünfte unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert.
Die Auswahl erfolgt anhand der eingereichten Referenzprojekte, welche innerhalb der vergangenen 10 Jahre (Stichtag 1.1.2012) mit der Übergabe an die Nutzer realisiert worden sind, jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-2 Punkte) und vergleichbare Planungsaufgabe (0-2 Punkte). Der Auftraggeber wählt nach seinem billigem Ermessen das Referenzprojekt aus, das die beste Punktzahl zu erzielen verspricht. Die Darstellung/Präsentation insbesondere der Referenzen in der Eigenerklärung wird ebenfalls qualitativ (0-2 Punkte) bewertet. Insgesamt können mit den Referenzen und der Präsentation der Eigenerklärung zusammen maximal 8 Punkte erreicht werden. Das Kriterium „vergleichbare Planungsaufgabe“ wird dabei doppelt gewertet.
Bei den drei genannten Kriterien werden die Punkte danach vergeben, ob die Kompetenz nicht (=0 Punkte), ob sie angemessen (= 1 Punkt) oder ob sie überzeugend (= 2 Punkte) vermittelt wird. Um die eingereichten Referenzprojekte anhand der vorgegebenen Kriterien prüfen zu können, ist es wichtig, die dafür notwendigen Parameter der Referenzprojekte in der Eigenerklärung zu benennen und möglichst anschaulich darzustellen. Die Eigenerklärung hat sich zugleich über die Mindestanforderungen und Anforderungen gemäß III.1.1), III.1.2) und III.1.3) dieser Bekanntmachung zu verhalten. Für die entsprechenden Erklärungen wird also kein gesondertes Formblatt zur Verfügung gestellt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und übersteigt die Bewerberzahl die Anzahl 3 wird zwischen den punktgleichen Bewerbern entsprechend § 75 Abs. 6 VgV gelost.
Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren auch dann fortzusetzen, wenn nur ein geeigneter Bewerber zur Verfügung steht.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Falle der Realisierung des Vorhabens aufgrund ihm gewährter Förderung die weitere Leistungsstufe 2 abzurufen. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung dieser Leistungsstufe besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufe zu erbringen, wenn der Auftraggeber diese abruft. Die Leistungsverpflichtung soll nach Maßgabe des Vertrages zeitlich begrenzt sein.
Zudem kann die Beauftragung Besonderer Leistungen im Sinne der Anlage 15.1 zur HOAI 2021 erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Der Bewerber hat im Rahmen einer Eigenerklärung anzugeben, ob nach dem Recht seines Herkunftsstaates für die zu vergebende Dienstleistung eine Erlaubnis, Genehmigung, Konzession oder Zulassung erforderlich ist und dass er hierüber verfügt. Den entsprechenden Nachweis hat er der Eigenerklärung beizufügen.
(2) Der Bewerber hat im Teilnahmeantrag verbindlich zu erklären, dass weder zwingenden Ausschlussgründe i.S.v. § 123 GWB noch fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen. Soweit fakultative Ausschlussgründe vorliegen sollten, hat der Bewerber diese in der Eigenerklärung näher zu beschreiben.
(3) Verpflichtungserklärung des Bewerbers in der Eigenerklärung gemäß § 9 Abs. 7 VgG MV zu den dort genannten Mindestarbeitsbedingungen. (4) Sofern dies nach der Rechtsform des Bewerbers in Betracht kommt: Handelsregisterauszug (5) Beachtung der EU-Sanktionen gegen die Russische Förderation.
(1) jährlicher Mindestumsatz in den drei Geschäftsjahren 2019 – 2021 beruhend auf Leistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung zumindest 300.000 € brutto. Der geforderte Mindestumsatz ist im Rahmen einer Eigenerklärung zu versichern und auf Anforderung durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
(2) Der Bewerber muss zumindest ein Bauingenieur mit dem Studienabschluss Diplomingenieur oder Master (=Berufsträger) aufweisen. Entsprechende berufliche Qualifikationen aus einem anderen Mitgliedsstatt der Europäischen Union sind gleichgestellt. Auch die Anzahl der geforderten Berufsträger ist in der Eigenerklärung zu versichern und auf Verlangen nachzuweisen.
(3) Der Bewerber erklärt im Rahmen der Eigenerklärung, dass er über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügt, belegt dies durch Beifügung einer entsprechenden Bestätigung seiner Versicherung, die nicht älter als 6 Monate sein darf und gibt die verpflichtende Erklärung ab, im Falle der Auftragserteilung bezogen auf das Bauvorhaben für einen Versicherungsschutz von mindestens 1,5 Millionen € für Personenschäden und für sonstige Schäden Sorge zu tragen und dies dann binnen Monatsfrist zur Vermeidung einer Auftragsentziehung nachzuweisen.
(4) Der Bewerber erklärt im Rahmen einer Eigenerklärung, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, (Sozial) Abgaben und Beiträgen nachkommt und weist dies auf Anforderung durch Vorlage entsprechender Belege der Sozialversicherungsträger und des Finanzamtes, alternativ durch eine entsprechende Erklärung seines Steuerberaters nach.
(5) Der Bewerber erklärt im Rahmen einer Eigenerklärung, dass er die Leistungen der Leistungsphase 8 (Bauüberwachung) durch einen auf der Baustelle präsenten Berufsträger oder durch einen Mitarbeiter mit zumindest 10-jähriger entsprechender Berufserfahrung erbringt, die Baustelle dazu zumindest zweimal in der Woche aufsucht und zumindest wöchentlich Präsenz-Baubesprechungen durchführt. In der Eigenerklärung ist der Berufsträger oder der Mitarbeiter namhaft zu machen und es ist plausibel darzustellen, wie die Verpflichtung, die Leistungen der Bauüberwachung präsent vor Ort zu erbringen, erfüllt werden wird.
Bei den zuvor genannten Kriterien handelts es sich um Ausschlusskriterien. Kann ein Bewerber aus einem berechtigten Grund, den er in der Eigenerklärung darzulegen hat, die geforderten Unterlagen nicht beibringen, so kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer Unterlagen belegen, § 45 Abs. 5 VgV. Es steht im Ermessen des Auftraggebers, diese als geeignet anzusehen.
In der vom Bewerber vorzulegenden Eigenerklärung sind in Bezug auf die Leistungen der Technischen Ausrüstung je Anlagengruppe nach § 53 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 3 HOAI 2021 zumindest drei Referenzen darzulegen. Die Mindestanforderungen an diese Referenzen lauten wie folgt:
-Jede Referenz muss zumindest die Leistungen der Leistungsphasen 3 – 8 umfasst haben;
-Die Übergabe der in den Referenzen benannten Gebäude an den Nutzer muss erfolgt sein und muss nach dem 01.01.2012 erfolgt sein;
-Zumindest eine Referenz muss bezogen auf die Kostengruppen 410 und 420 DIN 276 – 1:2008-12 einen Auftragswert von jeweils zumindest 150.000,- EUR netto aufweisen und für die Kostengruppe 430 in Höhe von zumindest 50.000,- EUR netto;
-Zumindest bei einer Referenz müssen die Leistungen der Anlagengruppen nach § 53 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 3 HOAI 2021 gemeinsam beauftragt und erbracht worden sein.
Die Anforderungen an die Referenzen sind ein Ausschlusskriterium. Im Falle einer Eignungsleihe muss der Bewerber eine verbindliche Erklärung des anderen Unternehmens vorlegen, dass dieses im Falle der Auftragserteilung zum Einsatz kommen muss.
Als Berufsqualifikation wird gemäß § 75 Abs. 2 VgV der Beruf Ingenieur gefordert. Zugelassen ist, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltendem Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenem Satz benennen.
Bewerbergemeinschaften müssen bei Beauftragung eine gesamtschuldnerisch haftende ARGE gem. §705 BGB mit bevollmächtigten Vertreter gründen und bis zur Abwicklung des Auftrages aufrechterhalten. Dazu ist im Rahmen der Eigenerklärung eine ARGE- Erklärung abzugeben, in der auch die Leistungsabgrenzung innerhalb der ARGE dargestellt wird.
Der Auftragnehmer sowie sämtliche mit der Ausführung befassten Beschäftigten desselben werden nach Maßgabe des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974, geändert durch das Gesetz vom 15.8.1974, durch die zuständige Stelle des Auftraggebers gesondert verpflichtet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unterlagen, die im Original nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind (z.B. Referenzbescheinigungen, Nachweis der Berufshaftpflicht), sind in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen; es ist mit dem Teilnahmeantrag immer eine Kopie des Originaldokumentes gemeinsam mit der beglaubigten Übersetzung einzureichen.
Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen für den Teilnahmeantrag und für die Einreichung des Angebots sind zu verwenden. Der Auftraggeber stellt den Bewerbern diese Unterlagen zur Verfügung, wie sie der Auftragsbekanntmachung in digitaler Form angehängt sind.
Bei der geforderten elektronischer Angebotsübermittlung in Textform sind der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen. Das elektronische Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.
Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind beizufügen bzw. abzugeben. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der zur Verfügung gestellten Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht fristgerechte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus. Gemäß DSGVO Art. 6 Absatz 1b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder-und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen werden die Daten gelöscht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de/
Vergaberechtverstöße können durch Einreichung eines Antrages bei der Vergabekammer auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens geltend gemacht werden. Die Regelungen über das Verfahren vor der Vergabekammer finden sich in §§ 160 ff. GWB. Es sind dabei die im Einzelnen in § 160 Abs. 3 GWB genannten Ausschluss – und Rügefristen zu beachten.
Die dortige Bestimmung lautet:
der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrag erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden.
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz eins gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2.§ 134 Abs. 1 Satz zwei bleibt unberührt. Die Frist zur Beantragung der Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung beträgt nach § 135 Abs. 2 GWB 30 Kalendertage nach der Information der Betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de/