Versorgung der Grundschule Dersekow mit Fernwärme (Biogas) - Direktvergabe
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuenkirchen
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17498
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landhagen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Versorgung der Grundschule Dersekow mit Fernwärme (Biogas) - Direktvergabe
Der Amtsausschuss des Amtes Landhagen hat entschieden, den Schulstandort mit Turnhalle in Dersekow zu erhalten und einen Neubau mit Sporthalle auf dem amtseigenen Grundstück zu errichten. Das Bestandsgebäude soll erhalten bleiben und weiterhin genutzt werden. Die vorhandene Sporthalle wird abgerissen und durch eine Einfeldsporthalle ersetzt. Das Schulgebäude für die Grundschule wird derzeit eingeschossig ohne Keller errichtet. Die gesamte Nutzfläche der Neubauten beträgt ca. 2400 m².
Das vorh. Schulgebäude wird seit 2013 mit Fernwärme aus der nahegelegenen Biogasanlage versorgt. Die Einspeisung erfolgt über einen Container, in dem sich die FW-Übergabestation befindet. Beabsichtigt ist eine Direktvergabe an den für das "alte Schulgebäude" vertraglich gebundenen Versorger.
Straße der Freundschaft 14a, 17498 Dersekow
Mit folgender Begründung ist eine Direktvergabe an den o.g. Versorger beabsichtigt:
1.Erschließungssituation Es liegt eine Erschließung des Grundstückes mit Fernwärme aus der nahegelegenen Biogasanlage sowie weiterer Liegenschaften (Wohnblöcke) in der näheren örtlichen Umgebung vor.
Die Fernwärmeleitungen verlaufen direkt durch das geplante Baufeld und müssen lediglich in die Technikräume eingespeist werden. Das Grundstück ist derzeit nicht mit weiteren Medien zu Heizzwecken (z.B. Erdgas) erschlossen.
2. vorliegendes Konzept Zu Grunde liegt das Konzept einer eigenständigen Wärmeversorgung der v.g. Liegenschaft über ein Erdgas-Blockheizkraftwerk (BHKW) mit Erdgas-Brennwertkessel, einem Nahwärmenetz, 2 Hausanschlüssen, incl. einer baulichen Hülle als Heizraum. Alternative technische Lösungen sind unter Beachtung der EnEV bzw. des GEG möglich (z.B. Sole-/Wasser-Wärmepumpen-Anlage).
3.Energetische Bewertung Für das Bauvorhaben besteht die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien (EEWärmeG).
Die energetische Bewertung von Fernwärme aus erneuerbaren Energien (Biogas) für das Bauvorhaben ist im Vergleich zur Nutzung fossiler Energieträger (wie z.B. Heizöl, Erdgas) oder die Beheizung des Bauvorhabens über Strom aufgrund des deutlich besseren Primärenergiefaktors für die Gesamtenergiebilanz von Vorteil, siehe Energieeinsparverordnung bzw. EnEV-Nachweis.
4. Investitionskosten Es ergeben sich für die Baumaßnahme Kosteneinsparungen bei den Investitionskosten, da Kosten für Wärmeerzeugungsanlagen größtenteils entfallen. Der Wärmelieferant trägt die Kosten der Investition und Instandhaltung für die Wärmeerzeugungsanlagen (z.B. Biogasanlage, Fernwärmetrassen).
Für den Fall eines anderen Wärmelieferanten, wird nach derzeitigem Kenntnisstand von Änderungen bei der technischen Lösung zur Wärmeversorgung ausgegangen. Daher ist auch nicht abschließend geklärt, ob es Auswirkungen auf die bestehende Gebäudeplanung geben wird.
Für den Fall des Zustandekommens eines Wärmelieferungsvertrages für eine alternative technische Lösung, hat der zukünftige Wärmelieferung-/Contractor alle erforderlichen Planungen eigenständig durchzuführen und Genehmigungen einzuholen, die für eine vertragsgemäße Wärmelieferung erforderlich sind.
Sollten Bewerber Bedenken gegen die beabsichtigte Direktvergabe haben, übermitteln Sie Ihre Fragen und Anmerkungen ausschließlich über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform, so dass Sie gebeten werden, sich kostenlos registrieren zu lassen. Alle Fragen sollen ausschließlich schriftlich über die Vergabeplattform beantwortet werden.
Im Falle begründeter Einwendungen erfolgt die Prüfung auf Durchführung eines zulässigen Vergabeverfahrens.
Der Schlusstermin für den Eingang von Beschwerden wird auf den 17.01.2022 um 09:00 Uhr festgelegt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Keine