VE4.09_Schwachstromanlagen_O Referenznummer der Bekanntmachung: AMEOS_Anklam

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ueckermünde
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17373
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ameos.eu
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Gesundheitsdienstleister
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

VE4.09_Schwachstromanlagen_O

Referenznummer der Bekanntmachung: AMEOS_Anklam
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45231000 Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

AMEOS Klinikum Anklam - Erweiterungsneubau

hier: Ausschreibung "Schwachstromanlagen"

Wesentliche Leistungsinhalte:

- Such- und Signalanlagen

- Audiovisuelle Medien- und Antennenanlagen

- Gefahrenmelde- und Alarmanlagen

- Datenübertragungsnetz

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Niedrigstes Angebot: 620 130.80 EUR / höchstes Angebot: 620 130.80 EUR das berücksichtigt wurde
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45312000 Installation von Alarmanlagen und Antennen
45231600 Bauarbeiten für Übertragungsnetz
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Hauptort der Ausführung:

AMEOS Klinikum Anklam Hospitalstraße 19 17389 Anklam

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das AMEOS Klinikum Anklam befindet sich südlich des Stadtzentrums von Anklam an der Hospitalstraße. Das Krankenhaus ist in ein parkähnliches Grundstück mit altem Baumbestand eingebettet. Es wurde in den 30er Jahren des letzten Jahrhunderts errichtet und ähnelt der Form eines H´s. Zusätzlich befindet sich auf dem Grundstück noch ein Pavillongebäude , welches bis vor wenigen Jahren auch medizinisch genutzt wurde. Aktuell befinden sich dort die Verwaltung und Nebennutzflächen. Das Krankenhaus in Anklam hat aktuell 101 Betten nach Krankenhausplan M / V . Hier finden stationäre, tagesklinische und ambulante Behandlungen statt. Die Klinik ist ein Haus der Grundversorgung und hat folgende Fachabteilungen: Innere Medizin, Chirurgie, Geburtshilfe, Gynäkologie, Pädiatrie, Intensivmedizin-Anästhesie sowie Psychiatrie (Tagesklinik).

Das Bestandsgebäude hat die Form eines H´s (mit nur drei Flügeln). Nach Norden zur Hospitalstraße (Haupteingang) ist es ein zweigeschossiger Baukörper mit voll ausgebautem Dach. Nach Süden fällt das Grundstück deutlich ab, so dass sich hier teilweise dreigeschossige Gebäude abzeichnen. Das Gebäude wurde in den Bereichen OP, Radiologie bereits Ende der 90er Jahre saniert, andere Bereiche wurden nur teilweise saniert. Insgesamt ist der Sanierungsstau sehr hoch, davon sind besonders die haustechnischen Bereiche betroffen. Die Funktionen und Strukturen entsprechen in großen Teilen nicht mehr dem heutigen Standard, das trifft vor allem auf die Bettenstationen im Dachgeschoss zu. Der Pavillonbau ist abgängig.

Die Klinik hat zwei Zufahrten, eine direkt von der Hospitalstraße, welche auch unmittelbar zum Haupteingang führt. Sie bildet die Hauptzufahrt für Patienten, Ver- und Entsorgung sowie Krankentransporte. Der Haupteingang befindet sich auf der Nordseite. Auf der östlichen Gebäudeseite werden die Zugänge für die Wirtschaftsgüter sowie die Liegend-Vorfahrt der Notfallaufnahme erschlossen. Eine zweite Zufahrt befindet sich auf der südwestlichen Seite an der Mühlenstraße. Diese ist dem ruhenden Verkehr (Parken) in diesem Bereich vorbehalten. Da der Neubau auf die Ostseite des Bestandes errichtet wird, muss die Erschließung für die Ver- und Entsorgung westlich um den Bestand geführt werden. Auf Grund der engen Wege und Straßen wird hier ein Einbahnstraßensystem geplant.

Der Neubau wird auf dem östlichen Teil des Grundstücks errichtet, mit ca. 15m Abstand zum Bestand. Beide Gebäude erhalten auf allen Ebenen einen Verbindungsgang. Die Grundform ist ein zweigeschossiger Quader (mit Teilkeller) mit einem großzügigen Lichthof. Im Erdgeschoss sind der Haupteingang mit Foyer, Cafeteria sowie Besprechungsbereich, die Notfallaufnahme, die ITS und die Pädiatrie geplant. Der Haupteingang befindet sich auf der Nordseite, der Hospitalstraße zugewandt. Der Empfang mit Wartebereich und Aufnahme grenzen direkt an das Foyer und bilden den Übergang zur Notfallaufnahme, die sich im westlichen Gebäudebereich des Neubaus befindet. Die überdachte Liegendvorfahrt liegt geschützt zwischen Bestand und Neubau. Die ITS schließt sich direkt südlich an die Notfallaufnahme an (kurze Wege). Die Patientenzimmer sind zum Teich und Park orientiert. Auf der Ostseite befindet sich die Pädiatrie, hier sind die Patientenzimmer nach Osten zum Grünbereich ausgerichtet. Das Obergeschoss beherbergt die Chirurgisch/ Gynäkologische sowie die Innere Station. Diese sind um den großen Lichthof angeordnet. Je nach Auslastung ist es bei dieser Anordnung möglich, mehr Bettenzimmer der einen oder anderen Station zuzuordnen. Im Untergeschoss (Teilkeller) sind die Technikzentrale, der Lagerbereich sowie die Bettenaufbereitung geplant.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 145-411124
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

VE4.09_Schwachstromanlagen

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
28/11/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Niedrigstes Angebot: 620 130.80 EUR / höchstes Angebot: 620 130.80 EUR das berücksichtigt wurde
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur

Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.

Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig,

soweit:

- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Auskünfte werden grundsätzlich nur in Textform und nur auf Anfrage in Textform über die Vergabeplattform erteilt.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YMR6C1H

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5817
Internet-Adresse: www.wm.mw-regierung.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/01/2023