Ausstattung Reuterstädter Schulcampus Klassenzimmer
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stavenhagen
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17153
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stavenhagen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausstattung Reuterstädter Schulcampus Klassenzimmer
Die Reuterstadt Stavenhagen vergibt Liefer-und Dienstleistungen für die Digitalisierung der Reuterstädter Gesamtschule.
17153 Stavenhagen
Die Stadt Stavenhagen plant die Reuterstädter Gesamtschule zu digitalisieren. Die Schule besteht aktuell aus 2 Gebäuden, die sich in der Straße am Wasserturm und in der Str. des Friedens befinden.
Die Arbeiten finden im Haus 1 (Straße am Wasserturm 1) statt. Die Digitalisierung umfasst im ersten Schritt die Lieferung und Installation der Elektrik. Im zweiten Schritt die Lieferung und Installation der IT-Technik.
Um den Schulbetrieb während der Bauarbeiten nicht zu behindern werden die Arbeiten wenn möglich in die Ferien geplant.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stavenhagen
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17153
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.