Beschaffung einer Liquid Handling Workstation
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubrandenburg
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17033
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hs-nb.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung einer Liquid Handling Workstation
Zur automatisierten Erfüllung verschiedener Aufgaben im Labor soll eine auf die bei der Hochschule Neubrandenburg anfallenden experimentellen Assays sowie auf die Routineanalytik der Hochschule ausgelegte Liquid Handling Workstation (Pipettierroboter) im Rahmen eines bewilligten Forschungsvorhabens (BMBF RUBIN) beschafft werden. Diese bedarf einer Spezialkonfiguration hinsichtlich der vielfältigen Prozesse als innovative Lösung für Laborautomation und Liquid Handling. So sollen unter anderem antibakterielle/Antivirulenz-Hemmassays, antiinflammatorische Enzym-Experimente, competitive ELISA, gravimetrische Analysen bzgl. Probenaufnahme von Wasser und Fetten, sowie IgE-/IgG-Antikörper-Tests für umfassendere Allergenitäts-Tests vor allem auf 96-well Mikrotiterplatten durchgeführt werden.
Hochschule Neubrandenburg
Brodaer Straße 2
17033 Neubrandenburg
Zur automatisierten Erfüllung verschiedener Aufgaben im Labor soll eine auf die bei der Hochschule Neubrandenburg anfallenden experimentellen Assays sowie auf die Routineanalytik der Hochschule ausgelegte Liquid Handling Workstation (Pipettierroboter) im Rahmen eines bewilligten Forschungsvorhabens (BMBF RUBIN) beschafft werden. Diese bedarf einer Spezialkonfiguration hinsichtlich der vielfältigen Prozesse als innovative Lösung für Laborautomation und Liquid Handling. So sollen unter anderem antibakterielle/Antivirulenz-Hemmassays, antiinflammatorische Enzym-Experimente, competitive ELISA, gravimetrische Analysen bzgl. Probenaufnahme von Wasser und Fetten, sowie IgE-/IgG-Antikörper-Tests für umfassendere Allergenitäts-Tests vor allem auf 96-well Mikrotiterplatten durchgeführt werden. Zusätzlich muss die Liquid Handling Workstation für die Probenvorbereitung und das Clean-Up für weiterführende chemische Analysenverfahren, wie etwa GC-MS und LCMS, konfigurierbar sein. Dies beinhaltet ebenfalls die Herstellung von Standardlösungen sowie die Fest-Flüssig- und Flüssig-Flüssig-Extraktion. Die Liquid Handling Workstation soll schlussendlich Lebensmittel-Rohstoffe, Muster, Prototypen sowie Extrakte (10 mg/mL DMSO) zuverlässig und standardisiert mit mittlerem bis hohem Probendurchsatz pipettieren und automatisiert analysieren. Das Gerät muss auch außerhalb der Kernarbeitszeiten umfangreiche technische Arbeiten selbstständig und zuverlässig erledigen können. Hierbei muss mit mindestens 10 Mikrotiterplatten sowie mindestens 96 unterschiedlichen Proben gleichzeitig gearbeitet werden können. Der Laborroboter muss neben des automatisierten (Mehrkanal-) Pipettierens (insbesondere in 96-well Mikrotiterplatten) ebenfalls Mikrotiterplatten schütteln (reproduzierbare, standardisierte Bewegung) können (>Orbital Shaker<-Funktion). Darüber hinaus muss das Gerät durch eine S2-Einhausung (BSL-2, Biologische Sicherheitsstufe 2) erweiterbar sein, damit auch S2-Human-/Lebensmittelpathogene sicher gehandhabt werden können und die Unterbindung mikrobiologischer Prozesse in den Proben, Mustern und Prototypen effizient überwacht werden kann. Die anzubietende Konfiguration muss ebenfalls erweiterbar sein und eine Integration eines UVVIS-Photospektrometers für Mikrotiterplatten (Biotek EPOCH 2), eines automatisierten Inkubationsschrankes (Thermo Fisher Thermo Cytomat 2C-LIN), eines Barcode-Readers sowie eines Decappers zum automatisierten Entfernen und wieder Aufschrauben von Probenschraubdeckelverschlüssen (Azenta IntelligXCap, 48 format) technisch umsetzen können. Der mechanische Greifer (Roboter-Arm) der Liquid Handling Workstation muss mit den genannten, bereits vorhandenen Geräten kompatibel sein und diese ansteuern können.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die zu beschaffende Lieferleistung (Liquid Handling Workstation) wurde ausschließlich zu Forschungszwecken angeschafft. Die Liquid Handling Workstation wurde extra nach den Bedürfnissen des Auftraggebers gefertigt und soll ausschließlich in der Forschungsarbeit des Auftraggebers eingesetzt werden. Es konnte daher nach § 14 Abs. 4 Nr. 4 VgV (Art. 32 Abs. 3 a) RL 2014/24/EU) ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung einer Liquid Handling Workstation
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47807
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Internet-Adresse: www.regierung-mv.de
Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Internet-Adresse: www.regierung-mv.de