Spracherkennung Ärzte
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Grevesmühlen
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.drk-kh-gvm.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Spracherkennung Ärzte
Einsatz von ORBIS Speech zur Verbesserung der zeitnahen und direkten Dokumentation
Für den Einsatz von Spracherkennung für Ärzte beabsichtigt das DRK Krankenhaus Grevesmühlen gGmbH den Einsatz von Zusatzmodulen zur Erweiterung des vorhandenen klinischen Informationssystems. In die vorhandene Software sollen durch Einsatz der Module ORBIS Speech Macro Textbausteine, ORBIS Speech REC Medical, Nuance Healthcare Speech Profile und DMD Dragon u. a. folgende Funktionaltäten integriert werden:
- Auflösung von Textbausteinen für diktierendes medizinisches Personal, z. B. Ärzte
- Automatische Umsetzung von gesprochenem Text in geschriebenen Text
- Springen innerhalb eines Formulars durch Sprachbefehle
- Automatische Markierung des Feldes, in dem derzeit die Spracherkennung genutzt wird
- Auswahl von Radiobuttons und Checkboxen durch Sprachbefehle
- Ausführung von Formularaktionen durch Sprachbefehle, welche als Buttons in der Toolbar konfiguriert werden (Combobuttons werden nicht unterstützt)
- Nutzung von vorkonfigurierten Standardsprachbefehlen, z.B. „Nächstes Feld“, etc.
- Nutzung der Spracherkennung obwohl sich ein anderes Formular im Vordergrund befindet (Unabhängigkeit des Cursorfokus)
zur Unterstützung bei der Erstellung einer Befunddokumentation genutzt, z.B. bei der Erstellung eines Arzt- oder eines Entlassbriefs
- Umwandlung von Sprache zu Text in Echtzeit
- Direktes Diktat in eines der unterstützten Edit Controls (z.B. Microsoft Word) außerhalb von ORBIS oder in das
- Diktierfenster und Übertrag des diktierten Textes mit nur einem Klick (z. B. via Mikrofon)
- Sprachgesteuerte Korrektur
- Zugriff auf die Spracherkennungsfunktionalität von jedem Computer im Netzwerk
Zur Leistung gehört ebenfalls die Einrichtung, Wartung und Support.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Vorliegend konnte die Verfahrensart des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb mit nur einem Unternehmen nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV gewählt werden. Eine produktneutrale Ausschreibung schied aus, da die Beschränkung auf dieses Produkt gemäß § 31 Abs. 6 S. 1 VgV durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist. So muss der Auftraggeber ein ursprünglich angeschafftes Gesamtsystem dann nicht erneut ausschreiben, wenn mit einem Systemwechsel signifikante technische Risiken oder erhebliche Mehrkosten verbunden wären (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 12.02.2014, Verg 29/13). In diesem derart sachlich begründeten Ausnahmefall wird das Vorhandensein einer wie unten beschriebenen Schnittstelle zu einem bestimmten System als sog. „Muss-Kriterium“ festgelegt (vgl. OLG Rostock, Beschluss v. 01.09.2021, Verg 29/13).
Die KHZG-Förderrichtlinie schreibt u. a. explizit die Einhaltung der Patientensicherheit vor bzw. erhebt diese damit auch zu einem zwingend zu beachtenden Gut. Zur Erreichung und Einhaltung der Patientensicherheit im Rahmen des Applikationsausbaus und des Betriebs der Applikationen ist es angezeigt, Schnittstellen, die an sich und in der Realität immer wieder die Patientensicherheit gefährden, dort, wo dies möglich ist, zwingend zu vermeiden. Diese Leistungsanforderung sieht der Auftraggeber als zwingend in den Beschaffungen als zu erfüllen an.
Die vorstehende Anforderung der Schnittstellenfreiheit führt dazu, dass dies bei der Ergänzung nur mit Modulen und Verfahren des KIS / KAS in medizinisch / pflegerischen Bereichen des im Haus vorhandenen KIS ORBIS der Fa. Dedalus ausgeführt werden kann. Gleichzeitig hält aber der Auftraggeber die geforderte Interoperabilität ein, da für nicht integrativ abgedeckte Verfahren darüber hinaus standardisierte Schnittstellenanbindungen möglich sind. Gleiches gilt auch für die erforderliche Anbindung an die Telematik Infrastruktur.
Dass es diesbezüglich aktuell keine Alternativ-Produkteinbindungen ohne Schnittstellen zum KIS-Ausbau gibt, konnte das beratende Ingenieurbüro als langjährig in diesem speziellen Branchensegment tätiges, anbieterunabhängiges Beratungsunternehmen im Sinne eines Sachverständigen bestätigen.
Die Alternative einer nicht freigegebenen Schnittstellenintegration oder einer Programmierung in die KIS-Software selbst durch Dritte ist ebenfalls auszuschließen, da dies den Verlust der Gewährleistung des KIS-Anbieters nach sich ziehen würde,
schreibende Integrationen in die Datenbank (das wäre bei Programmierung innerhalb der Software vorliegend) zu einem Lizenzverstoß gegenüber dem genutzten und einzig möglichen Datenbankanbieter für das KIS führen würde, was nicht tragbar ist,
die davon tangierten Teile des KIS, welche dem Medizinprodukte- Durchführungsgesetz (MPDG) unterliegen, damit in der Herstellung nun auf den Auftraggeber übergehen würden und das Krankenhaus dadurch zum Hersteller eines Medizinproduktes würde, was ebenfalls nicht tragbar und nicht Aufgabe des Auftraggebers ist.
Ein Austausch der Gesamtlösung KIS aufgrund der vorgesehenen Ergänzungen und den Bestandskosten des vorhandenen KIS ist aus wirtschaftlichen Gründen ebenfalls nicht angezeigt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Schwerin
Land: Deutschland
Die Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Ort: Schwerin
Land: Deutschland