Digitale Dokumentation ITS (ICU mit HTML-Oberfläche)

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Grevesmühlen
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.drk-kh-gvm.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Krankenhaus
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Krankenhaus

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Digitale Dokumentation ITS (ICU mit HTML-Oberfläche)

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Erweiterung des bestehenden Informationssystems mit dem ORBIS ICU- Manager dient der Dokumentation im Rahmen der Intensivtherapie. ORBIS ICU- Manager unterstützt innerhalb von ORBIS sowohl die ärztliche als auch pflegerische Dokumentation auf der Intensivstation.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 255 472.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

ORBIS ICU- Manager dient der Dokumentation im Rahmen der Intensivtherapie. ORBIS ICU- Manager unterstützt innerhalb von ORBIS sowohl die ärztliche als auch pflegerische Dokumentation auf der Intensivstation. Dabei wird auf eine weitreichende Integration Wert gelegt, d.h. bewährte Funktionen sind in gewohnter Form verfügbar, während für spezielle Anforderungen neue Werkzeuge entwickelt wurden.

- Intensivportale stellen Räume, Betten und Patienten grafisch dar.

- Intensivportale dienen als zentraler Ausgangspunkt für die anfallenden Informations-Bedürfnisse.

- Eine Warteliste zeigt die geplanten Aufnahmen. Sie ist ein- und ausblendbar. Nach Auswahl können Patienten aus der Liste auf die Station übernommen werden.

- Über grafische Icons, die Indikatoren, können Zustände oder Eigenschaften von Patienten dargestellt werden.

- Patienten können per Drag and Drop von einem Bett in ein anderes verlegt werden.

- ORBIS ICU- Manager unterstützt die ärztliche Dokumentation im Bereich der Klinischen Untersuchung

- In der Tageskurve werden Messwerte, Maßnahmen, Verordnungen und deren Durchführungen auf einer dynamischen Zeitskala abgebildet. Sie dient gleichzeitig der Anzeige und der Eingabe von Daten

- Weitestgehend inhaltlich und zeitlich frei gestaltbare Bilanzmodelle (Flüssigkeiten, Ernährungen,etc.)

- Anordnungen und Durchführung von Maßnahmen (ärztliche Anordnungen)

- Medikamente, Infusionen, Spritzenpumpen, Ernährung, Drainagen und Zugänge, Messwerte, Beatmungsparameter und Einstellungen, spezielle Massnahmen/ Zeitmessungen wie Dialyseverfahren, Elektrotherapie usw.

- Neben einzelnen Anordnungen können solche auch zu Plänen zusammengefasst werden und dann gemeinsam angesetzt werden.

- Notfalldokumentation: Hinterlegte Notfallstandardpläne können bei Bedarf schnell abgerufen werden, Damit kann eine automatische Datenübernahme verknüpft werden, die in diesem Moment auf ein kleines Daten- Übernahmeintervall schaltet, um so möglichst detailliert Daten zu kritischen Situationen zu dokumentieren.

- Im ICU Manager erfasste interne Leistungen stehen der Kostenrechnung unmittelbar zur Verfügung. Im ICU Manager dokumentierte Beatmungsstunden stehen im DRG- Workplace zur Verfügung (Start- und Endzeit).

- Alle bereits im Einsatz befindlichen Funktionalitäten wie Pflegedokumentation (Zusatzlizenzen PDOK/PPRO notwendig) und Arztbriefschreibung stehen natürlich zur Verfügung.

- und weitere Funktionalitäten

Der Einsatz der ORBIS Medizingeräteschnittstelle (MEGS) soll folgende Funktionen ermöglichen

- Die Anbindung von Online-Daten liefernden Medizingeräten an ORBIS Komponenten wie ORBIS ICU-Manager erfolgt über das Subsystem ORBIS MEGS ("Medizin-Geräte-Schnittstelle"). Zu den wichtigsten Funktionen gehören:

- Automatische Medizingeräteerkennung (Detect- Funktion)

- Unterstützung eines dynamischen Medizingerätewechsel

- Engmaschige Datenerfassung (10s)

- Flexibles Datenformat & gute Erweiterbarkeit der Medizngerätetreiberentwicklung

- Unabhängigkeit von ORBIS (Ausfallsicherheit)

- Sofortige Erfassung von Messwerten der Medizingeräte

- Mehrere Intensivbetten bzw. Anästhesiearbeitsplätze über einen Interface- PC anbindbar.

- Ständig erweiterbare Geräteunterstützung

- Unterstützung u.a von Beatmungsgeräten und Monitoren der gängigen Hersteller

- Zukünftige Unterstützung von Hämofiltration, Fluidmanagement

- Jederzeit Retrospektive Nacherfassung der Vitaldaten aus ORBIS- MEGS in der jeweiligen Dokumentation / Kurve (AIMS bzw. ICU-Manager)

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Vorliegend konnte die Verfahrensart des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb mit nur einem Unternehmen nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV gewählt werden. Eine produktneutrale Ausschreibung schied aus, da die Beschränkung auf dieses Produkt gemäß § 31 Abs. 6 S. 1 VgV durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist. So muss der Auftraggeber ein ursprünglich angeschafftes Gesamtsystem dann nicht erneut ausschreiben, wenn mit einem Systemwechsel signifikante technische Risiken oder erhebliche Mehrkosten verbunden wären (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 12.02.2014, Verg 29/13). In diesem derart sachlich begründeten Ausnahmefall wird das Vorhandensein einer wie unten beschriebenen Schnittstelle zu einem bestimmten System als sog. „Muss-Kriterium“ festgelegt (vgl. OLG Rostock, Beschluss v. 01.09.2021, Verg 29/13).

Die KHZG-Förderrichtlinie schreibt u. a. explizit die Einhaltung der Patientensicherheit vor bzw. erhebt diese damit auch zu einem zwingend zu beachtenden Gut. Zur Erreichung und Einhaltung der Patientensicherheit im Rahmen des Applikationsausbaus und des Betriebs der Applikationen ist es angezeigt, Schnittstellen, die an sich und in der Realität immer wieder die Patientensicherheit gefährden, dort, wo dies möglich ist, zwingend zu vermeiden. Diese Leistungsanforderung sieht der Auftraggeber als zwingend in den Beschaffungen als zu erfüllen an.

Die vorstehende Anforderung der Schnittstellenfreiheit führt dazu, dass dies bei der Ergänzung nur mit Modulen und Verfahren des KIS / KAS in medizinisch / pflegerischen Bereichen des im Haus vorhandenen KIS ORBIS der Fa. Dedalus ausgeführt werden kann. Gleichzeitig hält aber der Auftraggeber die geforderte Interoperabilität ein, da für nicht integrativ abgedeckte Verfahren darüber hinaus standardisierte Schnittstellenanbindungen möglich sind. Gleiches gilt auch für die erforderliche Anbindung an die Telematik Infrastruktur.

Dass es diesbezüglich aktuell keine Alternativ-Produkteinbindungen ohne Schnittstellen zum KIS-Ausbau gibt, konnte das beratende Ingenieurbüro als langjährig in diesem speziellen Branchensegment tätiges, anbieterunabhängiges Beratungsunternehmen im Sinne eines Sachverständigen bestätigen.

Die Alternative einer nicht freigegebenen Schnittstellenintegration oder einer Programmierung in die KIS-Software selbst durch Dritte ist ebenfalls auszuschließen, da dies den Verlust der Gewährleistung des KIS-Anbieters nach sich ziehen würde,

schreibende Integrationen in die Datenbank (das wäre bei Programmierung innerhalb der Software vorliegend) zu einem Lizenzverstoß gegenüber dem genutzten und einzig möglichen Datenbankanbieter für das KIS führen würde, was nicht tragbar ist,

die davon tangierten Teile des KIS, welche dem Medizinprodukte- Durchführungsgesetz (MPDG) unterliegen, damit in der Herstellung nun auf den Auftraggeber übergehen würden und das Krankenhaus dadurch zum Hersteller eines Medizinproduktes würde, was ebenfalls nicht tragbar und nicht Aufgabe des Auftraggebers ist.

Ein Austausch der Gesamtlösung KIS aufgrund der vorgesehenen Ergänzungen und den Bestandskosten des vorhandenen KIS ist aus wirtschaftlichen Gründen ebenfalls nicht angezeigt.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
06/12/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 255 472.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/01/2023