Lieferung eines Krankentransportwagens (KTW 2+2) für den Katastrophenschutz
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubrandenburg
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17033
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]60
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Krankentransportwagens (KTW 2+2) für den Katastrophenschutz
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte schreibt die Lieferung eines Krankentransportwagens (KTW 2+2) in Anlehnung an die DIN EN 178:892020-12 für den Katastrophenschutz aus. Das Einsatzgebiet des Fahrzeuges umfasst alle Kreisstraßen, Landesstraßen, Bundesstraßen, Autobahnen sowie unbefestigtes Gelände (Nutzflächen, Waldflächen) auf dem Gebiet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte und im Katastrophenfall auch Bundesweit.
Gemäß § 3 Landeskatastrophenschutzgesetz (LKatSG) des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist der Landkreis im Rahmen seines Aufgabenbereiches u.a. für die Brandbekämpfung und techn. Hilfeleistung bei Großschadenslagen und im Katastrophenfall zuständig.
Fahrgestell
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Ordnungs-, Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst, Feuerwehrtechnische Zentrale,
Am Funkturm 1,
17039 Wulkenzin OT Neuendorf
Der Krankentransportwagen (KTW 2+2) für den Katastrophenschutz nach DIN EN 178:892020-12 soll für den Aufbau und die Beladung der im Los 2 beschriebenen Leistung geeignet sein.
zu II.2.7) Der Liefertermin wird mit der Auftragserteilung in Abstimmung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber festgelegt.
Aufbau und Beladung
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Ordnungs-, Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst, Feuerwehrtechnische Zentrale,
Am Funkturm 1,
17039 Wulkenzin OT Neuendorf
Das Los 2 beinhaltet den Auf- und Ausbau eines hochgeländegängigen Krankentransportwagens in Anlehnung an DIN EN 1789:2020-12.
zu II.2.7) Der Liefertermin wird mit der Auftragserteilung in Abstimmung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber festgelegt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kriterium 1.1: Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (Formular „Eigenerklärung zu Eignung 124_LD VHB“).
Kriterium 1.2: Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Formular „Eigenerklärung zu Eignung 124_LD VHB“).
Kriterium 2.1: Erklärung über den Gesamtumsatz in den 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formular „Eigenerklärung zu Eignung 124_LD VHB“).
Kriterium 2.2: Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Formular „Eigenerklärung zu Eignung 124_LD VHB“).
Kriterium 3.1: Der Bieter hat in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Leistungen ausgeführt, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (Formular „Eigenerklärung zu Eignung 124_LD VHB“),
Kriterium 3.2: Der Bieter verfügt über die für die Ausführung der zu vergebenen Leistung erforderlichen Beschäftigten (Formular „Eigenerklärung zu Eignung 124_LD VHB“).
Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen nach § 9 VgG M-V (Formblatt „Verpflichtungserklärung zu Mindestarbeitsbedingungen"),
Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen nach § 11 VgG M-V (Formblatt "Eigenerklärung ILO-Kernarbeitsnormen"),
Einhaltung der Vorgaben aus der Eigenerklärung zu den Sanktionsgründen
Abschnitt IV: Verfahren
elektronisch
Die Öffnung erfolgt ohne Beteiligung von Bietern (§ 55 Absatz 2 Satz 2 VgV).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de
Das Nachprüfungsverfahren richtet sich nach Kapitel 2 des vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Ein solches Verfahren kann nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet werden. Der Antrag ist unzulässig soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135, Absatz 1 Nr.2 GWB, § 134 Absatz 1, Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 134 GWB (Informations- und Wartefrist) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubrandenburg
Postleitzahl: 17042
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lk-seenplatte.de