RV Personenbeförderung Erstaufnahmeeinrichtung Stern Buchholz Referenznummer der Bekanntmachung: 220-114-KH-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.laiv-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV Personenbeförderung Erstaufnahmeeinrichtung Stern Buchholz
Rahmenvereinbarung zur Personenbeförderung von Bewohnern der Erstaufnahmeeinrichtung in Stern Buchholz mit Kraftfahrzeugen/Bussen
Personenbeförderung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland für das Amt für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten (AMF) Mecklenburg-Vorpommern.
Rahmenvereinbarung zur Personenbeförderung von Bewohnern der Erstaufnahmeeinrichtung in Stern Buchholz mit Kraftfahrzeugen/Bussen Laufzeit: maximal 4 Jahre
Bei dem genannten Wert unter II.1.7) handelt es sich um den Wert für ein Jahr.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
RV Personenbeförderung Erstaufnahmeeinrichtung Stern Buchholz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen.
#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd03=Dienstleistungsaufträge § 3 Nr. 3 SaubFahrzeug-BeschG#
#cvd#cvd10=M1#cvd11=2#cvd12=1#cvd13=0#
#cvd#cvd10=M3#cvd11=1#cvd12=1#cvd13=0#
Bei unter V.II.2.4 genannten Gesamtwert des Auftrags/Loses handelt es sich um den Wert für ein Jahr.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]166
Ein Nachprüfungsverfahren zur Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abzuhelfen, kann bei der unter VI.4.1 genannten Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich beantragt werden (§ 160 Abs. 3 GWB).