Umgestaltung Petersdorfer Straße 1. Bauabschnitt
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18069
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rostock.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18069
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nordwasser.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umgestaltung Petersdorfer Straße 1. Bauabschnitt
Grundhafte Erneuerung der Petersdorfer Straße 1. BA einschließlich Neubau eines Geh- und Radweges sowie Neubau einer Trinkwasserleitung
Straßenbau
18147 Rostock, Petersdorfer Straße
Los 1 - 320 m² Pflastersteine bzw. Plattenbelag aus Beton aufnehmen und entsorgen,
- 4.690 m² Natursteinpflaster aufnehmen und zum Lagerplatz AG fahren,
- 420 m² Asphaltbefestigung aufbrechen und verwerten,
- 890 m² Betondecke aufbrechen und verwerten,
- 9.990 m³ Boden einschl. Oberboden lösen und lagern,
- 3.140 m³ Boden liefern und einbauen,
- 285 m Betonrohrleitung DN 300 herstellen,
- 8 Schächte DN 1000 herstellen,
- 35 m Rohr aus PP DN 150 herstellen,
- 3.390 m³ Frostschutzschicht herstellen,
- 6.435 m² Schottertragschicht herstellen,
- 8.335 m² Asphalt herstellen,
- 380 m² HGT herstellen,
- 380 m² Betondecke C 30/37 herstellen,
- 420 m² Platten-/ Pflasterbelag aus Beton herstellen,
- 165 m KerbDrain Bordsteine aus Polymerbeton herstellen,
- 195 m Borde aus Beton herstellen,
- 24.275 t Boden Z0- >Z2 entsorgen,
- 1.100 t Oberboden entsorgen,
- 2.000 t gemischte Bau und Abbruchabfälle entsorgen,
- 6 Lichtpunkte stellen einschl. Leitung verlegen,
- 30 m Stahlbetonrohrleitung DN 1000 abbrechen, entsorgen und wiederherstellen,
- Markierungsarbeiten
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaftsmitglied gesamtschuldnerisch haftet, mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird und dem Auftraggeber einen Ansprechpartner benennt.
Leitungsbau
18147 Rostock, Petersdorfer Straße
Los 2 - ca. 890 m Trinkwasserleitung DN 150 PE100 herstellen
- davon 765m DN 150 im gesteuerten Vortrieb
- Einbindung Trinkwasserknoten DN 400
- Herstellung Trinkwasserknoten DN 150
- ca. 940 m Trinkwasserleitung DN 150 AZ abbrechen
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaftsmitglied gesamtschuldnerisch haftet, mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird und dem Auftraggeber einen Ansprechpartner benennt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auskünfte gemäß §§ 123 und 124 GWB,
- dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt,
- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
- ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
- ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
- dass die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes vorliegt,- dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Die vorgenannten Auskünfte haben die Bieter in Form einer Eigenerklärung abzugeben.
Die Eigenerklärung darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als drei Monate sein.
Der Nachweis der Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Eigenerklärung gemäß Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Nachweise zu den abgegebenen Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die jeweils genannten Nachweise und Bescheinigungen nachzufordern.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Weitere Auskünfte - dass die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse vorliegt,
Die vorgenannten Auskünfte haben die Bieter in Form einer Eigenerklärung abzugeben.
Die Eigenerklärung darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als drei Monate sein.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die jeweils genannten Nachweise und Bescheinigungen nachzufordern.
Ggf. Bietergemeinschaftserklärung gemäß den Anforderungen in Ziffer VI.3 Das Unternehmen verpflichtet sich zur Zahlung des Mindestlohnes gemäß Mindestlohngesetz (MiLoG). Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten ein Arbeitsentgelt mindestens in Höhe des Mindestlohnes nach § 1 Abs. 2 MiLoG (zurzeit 12,00 EUR – brutto – pro Stunde)
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Geforderte Mindeststandards:
Der Auftragnehmer hat eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 5 Mio. EUR nachzuweisen (siehe Vergabeunterlagen).
Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Eigenerklärung über:
- Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohn-gruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- Angaben über Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind d.h. vergleichbare Referenzobjekte aus den letzten fünf Jahren
Der Nachweis der Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikations-verzeichnis) oder durch Eigenerklärung gemäß Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen.
weitere Eigenerklärungen:
Los 1:
- Fachkundenachweis Straßenbau/ Elektroarbeiten (Eintragung in Handwerksrolle/ IHK) oder auch vergleichbare Nachweise der Mitgliedsstaaten sind zugelassen.
- Güteschutz Kanalbau AK2 oder auch vergleichbare Nachweise der Mitgliedsstaaten sind zugelassen.
Los 2:
- Nachweis DVGW-Zulassung GW 301 W2 oder auch vergleichbare Nachweise der Mitgliedsstaaten sind zugelassen.
- Nachweis DVGW-Zulassung GW 302 GN2 oder auch vergleichbare Nachweise der Mitgliedsstaaten sind zugelassen.
- Nachweis TRGS-Zertifikat 519 oder auch vergleichbare Nachweise der Mitgliedsstaaten sind zugelassen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Nachweise zu den abgegebenen Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben.
1. Mehrfachangebote (Doppelbeteiligung) sind grundsätzlich unzulässig und führen zum Ausschluss aller hiervon betroffenen Bieter/Bietergemeinschaften, es sei denn, die betroffenen Bieter/Bietergemeinschaften weisen nach Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 5 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Aufforderung substantiiert und nachvollziehbar nach, dass eine Verletzung vergabe- und wettbewerbsrechtlicher Grundsätze durch die Mehrfachangebote ausgeschlossen ist. Ein Mehrfachangebot liegt beispielsweise vor, wenn einzelne Mitglieder von Bietergemeinschaften sich zusätzlich als Einzelbieter oder an mehr als einer Bietergemeinschaft beteiligen. Auch eine Beteiligung unterschiedlicher Niederlassungen eines Bieters ist ein Mehrfachangebot.
2. Die geforderten Nachweise und Erklärungen nach Ziffer III.1 der Bekanntmachung sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Soweit nicht anders angegeben, genügt es, wenn die Eignung der Bietergemeinschaft in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische Leistungsfähigkeit in der Summe der Angaben der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird.
Das Gleiche gilt bei Eignungsleihe, wenn eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorliegt.
3. Macht ein Bieter von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der Nachunterunternehmeranteil mit Angebotsabgabe zu bezeichnen. Der Nachunternehmer ist zu benennen und hat eine Verfügbarkeitserklärung abzugeben und die in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen auf Verlangen gemäß Ziffer III.1 einzureichen. Dies gilt auch für verbundene Unternehmen.
4. Macht ein Bieter von der Möglichkeit der Eignungsleihe Gebrauch, so ist der Anteil der Leistung der Eignungsleihe mit Angebotsabgabe zu bezeichnen. Der Eignungsentleiher ist auf gesondertes Verlangen zu benennen und hat eine Verpflichtungserklärung abzugeben und die in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß Ziffer III.1 einzureichen. Dies gilt auch für verbundene Unternehmen.
5. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten in anderer Sprache sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen.
6. Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie ausschließlich über die Vergabeplattform in elektronischer Form bis sieben Tage vor Schlusstermin eingehen. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
§ 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB Ein Nachprüfungantrag ist unzulässig soweit:
1. der Antragstellder den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.