HSP 1 Erweiterung vorhandener KIS Lösung um digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation Referenznummer der Bekanntmachung: HSP 1
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigslust
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19288
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wmk-hvb.de
Abschnitt II: Gegenstand
HSP 1 Erweiterung vorhandener KIS Lösung um digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation
Die Auftraggeberin beabsichtigt die Beschaffung einer digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation als integralem Bestandteil der vorhandenen KIS-Lösung. Die bereits im Einsatz befindliche KIS-Lösung soll um weitere Funktionen (aus den Fördertatbeständen 1 und 3) ergänzt werden und wird für die Adaption und Integration der erforderlichen Module neu angepasst.
Sitz der Auftraggeberin: Krankenhaus Ludwigslust
Neustädter Straße 1
19288 Ludwigslust
Erworben und implementiert werden folgende Softwaremodule:
epias ED für CGM MEDICO‐MNT UI Upgrade
epias ‐ IVENA ‐ Modul‐MNT
epias ‐ GAEP‐Modul‐MNT
epias ‐ Modul Rettungsdienst‐MNT
epias ‐ Anbindung Monitoringanlage‐MNT
epias ‐ Anbindung Monitoringanlage‐MNT Erweiterungslizenz
ID eMedikation/AMTS FullUse (ÜL)‐MNT
ID Schnittstelle eMed/AMTS zum PDMS‐MNT
ID PHARMA APO (Überlassung)‐MNT
ID eMedikation MEDICO Touch (ÜL)‐MNT
ID Integr‐server ID PHARMA APO (ÜL)‐MNT
SUPT:MEDICO Touch Medikation
SUPT: MEDICO Touch Medikation Gabedoku
SUPT:MEDICO Austausch Medikationsanord
SUPT: MEDICO PDF‐Steuerung
SUPT:MEDICO PDF‐Erstellung n. Entlassung
SUPT:MEDICO AAS‐zeitgest. Arbeitsabläufe
SUPT:M AAS‐Schreib.Act.‐Diagn.,Prozed.,M
SUPT:MEDICO AAS‐Schreib Act Pflegemaßn
SUPT:MEDICO Touch Basis
SUPT:MEDICO Touch Werteerfassung
SUPT:MEDICO Touch Verlaufsdokumentation
SUPT:MEDICO Touch Wundfotografie
SUPT:MEDICO Touch Visite & Anordnungen
SUPT:MEDICO Touch Pflegemaßnahmen
SUPT: MEDICO Touch Medikation Gabedoku
MEDICO Touch‐Betreuungspaket Applikation
SUPT: MEDICO Verlaufsdoku (Vorgang)
SUPT: MEDICO Ausfallsystem Pflege
SUPT: MEDICO Ausfallsystem Basis
SUPT: MEDICO Ausfallsystem KLIDO
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Auftraggeberin beabsichtigt die Beschaffung einer digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation als integralem Bestandteil der vorhandenen KIS-Lösung. Die lokal bereits im Einsatz befindliche KIS-Lösung der Auftragnehmerin soll um weitere Funktionen ergänzt werden und wird für die Adaption und Integration der erforderlichen Module neu angepasst. Der Einsatz eines anderen Herstellers als die Auftragnehmerin ist aufgrund von wesentlich inkompatiblen Schnittstellen und Protokollen technisch und wirtschaftlich nicht möglich. Die Nichtverfügbarkeit von Daten in den jeweiligen anderen Applikationen führen zu Inkonsistenzen der Daten im Rahmen der Behandlung von Patienten. So ist z.B. die volle Integration der medizinischen Befundkommunikation nur im Rahmen der bestehenden KIS-Lösung (vorhandene ePA) der Firma CGM möglich. Die Erweiterung setzt im Wesentlichen auf vorhandene, in Betrieb befindliche Software-Komponenten von CGM auf und stellt in der Umsetzung ein wesentlich geringes Projektrisiko im Hinblick auf Datenverlust und Datensicherheit dar. Diese Erweiterung mit dem entsprechenden Leistungsspektrum kann optimal mit homogenen Komponenten des gleichen Herstellers erfolgen, welche im Rahmen der Inanspruchnahme von Wartungs- und Servicedienstleistungen zu Optimierungen und Aufwandsreduktion führt. Die Erweiterung auf Basis der Softwaremodule der Auftragnehmerin erfolgt somit aus technologischen und auch wirtschaftlichen Gründen. Sowohl externe als auch interne Kosten zur betriebsbereiten Einrichtung fallen bei einer Erweiterung weitaus geringer aus.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56070
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.cgm.com/medico
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV) sowie der Tag des Vertragsschlusses können zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung nicht verbindlich veröffentlicht werden. Aus technischen Gründen werden die
entsprechend angegebenen Platzhalter verwendet (s. Ziffern II.1.7, II.2.5, V.2.1, V.2.4). Da das System einen Nullwert nicht akzeptiert, wurde 1 eingetragen. Hinsichtlich des Datums in Ziffer V.2.1 kann kein in der Zukunft
liegendes Datum eingetragen werden. Der Vertrag wird dennoch frühestens zehn Kalendertage nach dem Tag der Absendung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5), § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB, abgeschlossen. Ansonsten
wird auf die Rechtsbehelfsbelehrung in Ziffer VI.4.3 verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]817
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach § 160 GWB Fassung 2016 gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt
unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist
gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwein
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]817
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/