HSP 1 Erweiterung vorhandener KIS Lösung um digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation Referenznummer der Bekanntmachung: HSP 1

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigslust
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19288
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wmk-hvb.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Krankenhaus in öffentlicher und kirchlicher Trägerschaft
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

HSP 1 Erweiterung vorhandener KIS Lösung um digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation

Referenznummer der Bekanntmachung: HSP 1
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48180000 Medizinsoftwarepaket
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Auftraggeberin beabsichtigt die Beschaffung einer digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation als integralem Bestandteil der vorhandenen KIS-Lösung. Die bereits im Einsatz befindliche KIS-Lösung soll um weitere Funktionen (aus den Fördertatbeständen 1 und 3) ergänzt werden und wird für die Adaption und Integration der erforderlichen Module neu angepasst.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Hauptort der Ausführung:

Sitz der Auftraggeberin: Krankenhaus Ludwigslust

Neustädter Straße 1

19288 Ludwigslust

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Erworben und implementiert werden folgende Softwaremodule:

epias ED für CGM MEDICO‐MNT UI Upgrade

epias ‐ IVENA ‐ Modul‐MNT

epias ‐ GAEP‐Modul‐MNT

epias ‐ Modul Rettungsdienst‐MNT

epias ‐ Anbindung Monitoringanlage‐MNT

epias ‐ Anbindung Monitoringanlage‐MNT Erweiterungslizenz

ID eMedikation/AMTS FullUse (ÜL)‐MNT

ID Schnittstelle eMed/AMTS zum PDMS‐MNT

ID PHARMA APO (Überlassung)‐MNT

ID eMedikation MEDICO Touch (ÜL)‐MNT

ID Integr‐server ID PHARMA APO (ÜL)‐MNT

SUPT:MEDICO Touch Medikation

SUPT: MEDICO Touch Medikation Gabedoku

SUPT:MEDICO Austausch Medikationsanord

SUPT: MEDICO PDF‐Steuerung

SUPT:MEDICO PDF‐Erstellung n. Entlassung

SUPT:MEDICO AAS‐zeitgest. Arbeitsabläufe

SUPT:M AAS‐Schreib.Act.‐Diagn.,Prozed.,M

SUPT:MEDICO AAS‐Schreib Act Pflegemaßn

SUPT:MEDICO Touch Basis

SUPT:MEDICO Touch Werteerfassung

SUPT:MEDICO Touch Verlaufsdokumentation

SUPT:MEDICO Touch Wundfotografie

SUPT:MEDICO Touch Visite & Anordnungen

SUPT:MEDICO Touch Pflegemaßnahmen

SUPT: MEDICO Touch Medikation Gabedoku

MEDICO Touch‐Betreuungspaket Applikation

SUPT: MEDICO Verlaufsdoku (Vorgang)

SUPT: MEDICO Ausfallsystem Pflege

SUPT: MEDICO Ausfallsystem Basis

SUPT: MEDICO Ausfallsystem KLIDO

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Die Auftraggeberin beabsichtigt die Beschaffung einer digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation als integralem Bestandteil der vorhandenen KIS-Lösung. Die lokal bereits im Einsatz befindliche KIS-Lösung der Auftragnehmerin soll um weitere Funktionen ergänzt werden und wird für die Adaption und Integration der erforderlichen Module neu angepasst. Der Einsatz eines anderen Herstellers als die Auftragnehmerin ist aufgrund von wesentlich inkompatiblen Schnittstellen und Protokollen technisch und wirtschaftlich nicht möglich. Die Nichtverfügbarkeit von Daten in den jeweiligen anderen Applikationen führen zu Inkonsistenzen der Daten im Rahmen der Behandlung von Patienten. So ist z.B. die volle Integration der medizinischen Befundkommunikation nur im Rahmen der bestehenden KIS-Lösung (vorhandene ePA) der Firma CGM möglich. Die Erweiterung setzt im Wesentlichen auf vorhandene, in Betrieb befindliche Software-Komponenten von CGM auf und stellt in der Umsetzung ein wesentlich geringes Projektrisiko im Hinblick auf Datenverlust und Datensicherheit dar. Diese Erweiterung mit dem entsprechenden Leistungsspektrum kann optimal mit homogenen Komponenten des gleichen Herstellers erfolgen, welche im Rahmen der Inanspruchnahme von Wartungs- und Servicedienstleistungen zu Optimierungen und Aufwandsreduktion führt. Die Erweiterung auf Basis der Softwaremodule der Auftragnehmerin erfolgt somit aus technologischen und auch wirtschaftlichen Gründen. Sowohl externe als auch interne Kosten zur betriebsbereiten Einrichtung fallen bei einer Erweiterung weitaus geringer aus.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: HSP 1
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
16/12/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56070
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.cgm.com/medico
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Gesamtwert der Beschaffung (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV) sowie der Tag des Vertragsschlusses können zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung nicht verbindlich veröffentlicht werden. Aus technischen Gründen werden die

entsprechend angegebenen Platzhalter verwendet (s. Ziffern II.1.7, II.2.5, V.2.1, V.2.4). Da das System einen Nullwert nicht akzeptiert, wurde 1 eingetragen. Hinsichtlich des Datums in Ziffer V.2.1 kann kein in der Zukunft

liegendes Datum eingetragen werden. Der Vertrag wird dennoch frühestens zehn Kalendertage nach dem Tag der Absendung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5), § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB, abgeschlossen. Ansonsten

wird auf die Rechtsbehelfsbelehrung in Ziffer VI.4.3 verwiesen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]817
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach § 160 GWB Fassung 2016 gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der

Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von

Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete

Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen

Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht

innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt

unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1

Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist

gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwein
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]817
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/12/2022