Stadt Lassan,Planung Nassbaggerungen Wasserwanderrastplatzes & Sanierung Spülfeld Lassan, Grundleistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke und Besondere Leistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 231/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Wolgast
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17438
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.irmler.org
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Lassan,Planung Nassbaggerungen Wasserwanderrastplatzes & Sanierung Spülfeld Lassan, Grundleistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke und Besondere Leistungen
Grundleistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke Leistungsphasen 1-9 gemäß § 43 i.V.m. Anlage 12 HOAI in stufenweiser Beauftragung, zunächst Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1-4 gemäß § 43 HOAI,
einschließlich der Besonderen Leistungen als Pauschale;
- Aktualisierung des geotechnischen Berichts anhand der vorhandenen Baugrunduntersuchungen aus dem Jahr 1999
- Statische Berechnung Außendeichverstärkung im Zuge Ertüchtigung Spülfeld Lassan
sowie einschließlich der Besonderen Leistungen als Pauschale für jedes einzelne Vorhaben Ertüchtigung Spülfeld / Nassbaggerung mit Sedimentationsgraben / Anleger, Slipanlage, Mühlgraben, Fahrbahnerneuerung:
- Vertiefte Mitarbeit zur Klärung naturschutzrechtlicher Auflagen
- Untersuchungen Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierungen
- Abstimmungen mit TÖB / Vereine
- Lph. 8 örtliche Bauüberwachung
- Mitwirken bei der Aufbereitung Fördermittel
- Vermessungsleistungen
Planungsleistungen für folgendes Projekt:
Umfang der zu planenden Anlagen
Im Rahmen des Vorhabens sind verschiedene Einzelmaßnahmen in speziellen Verfahrensweisen geplant. Der erste Schritt für den Umbau zu einem attraktiven Hafen, der zu der Stadt Lassan passt und für alle geplanten Schiffs- und Bootstypen geeignet ist, ist die Schaffung der notwendigen Fahrwassertiefe. Bis auf den Neubau einer Slipanlage im Hafen dienen alle baulichen Anlagen dieser Baumaßnahme diesem Ziel. Durch den Projektanten "Ingenieurbüro D. Neuhaus & Partner GmbH" wurde eine Machbarkeitsstudie durchgeführt. Die Ergebnisunterlagen sind in Anlage enthalten (Anlagenkonvolut 2).
Bauvorbereitung
1. Schaffung der seeseitigen Baufreiheit
Vor Beginn der Nassbaggerung ist das Tonnenpaar, das die Hafeneinfahrt zum Lassaner Hafen markiert, durch den Betreiber der Wasserstraße einzuholen. Der Hafen ist für die Zeit der Durchführung der Nassbaggerarbeiten für den Verkehr zu sperren.
Die Schwimmstege des Hafens sind für die Zeit der Nassbaggerung in diesen Teilen des Hafens samt Arretierungsmitteln einzuholen, bzw. in temporär nicht betroffene Bereiche des Hafens zu verholen. Marode Festmacherdalben sind ebenfalls vor Beginn der Nassbaggerarbeiten grundfrei zu ziehen.
Der Rückbau der maroden Uferbefestigung an der Süd- und Westseite des ehemaligen Fischereihafens sind auch vor Beginn der Nassbaggerarbeiten durchzuführen.
Bevor auch im ehemaligen Sägewerkskanal mit der Nassbaggerung begonnen werden kann, sind die noch in der Sohle liegenden Holzstämme aus der Zeit der Betreibung des Sägewerks zu bergen. Dies können bis an die 200 Holzstämme sein.
2. Schaffung der landseitigen Baufreiheit
Die Schaffung der notwendigen Baufreiheit beinhaltet zunächst die Fäll- und Rodungsarbeiten des störenden Baum- und Buschbestandes im Bereich der geplanten Spülfeldertüchtigung, der Bereitstellungsfläche für Nassbaggergut und der Flächen für die Umverlegung des Lassaner Mühlgrabens.
Weiterhin gehört zur Schaffung der Baufreiheit die Verschrottung der beiden alten Wasserlose aus dem vorhandenen Spülfeld und der alten Straßenleuchten am Kalkofenweg. Auch ist die Umsetzung der im Spülfeld befindlichen Spielgeräte für Kinder in den Strandbereich vor dem Spülfeld eine Voraussetzung für die Ertüchtigung. Bevor mit den Arbeiten für die Ertüchtigung des Spülfeldes begonnen wird, ist auch der südlich des Weges nach Kalkofen verlaufende Vorfluter Gr. 76-2-1 in südliche Richtung umzubetten.
Der Rückbau des zu erneuernden Durchlasses in der unteren Bachgasse wird erst unmittelbar vor der Ausführung der Gründungsarbeiten für den neuen Durchlass erforderlich. Für die Zeit, in der der neue Durchlass in der unteren Bachgasse realisiert wird, ist die Zufahrt zum ehemaligen Fischereihafen über eine Umfahrung mittels Fangedamm und Baustraße abzusichern.
Beschreibung der baulichen Anlagen
1. BA- Zuwegung zum Motocrossgelände
Eine wesentliche Voraussetzung zur Vorbereitung der Baumaßnahme ist die Ertüchtigung der Zuwegung zum Motocrossgelände der Stadt Lassan. Bevor mit der Spülfeldertüchtigung begonnen werden kann, ist die Bereitstellungsfläche südlich vom Kalkofenweg bis zu einer Höhe von 0,30 m NHN freizumachen. Diese Erdstofftransporte können erst vorgenommen werden, wenn die Zuwegung zum Motocrossgelände dafür ausgebaut wurde.
Dazu ist der vorhandene Weg auf 4,00 m Breite bis zum Schießplatz mit 15 cm aufzuschottern. Vom Schießplatz bis zum Motocrossgelände ist der Weg, etwa 2,00m neben dem Bruch, auch auf 4,00 m Breite grundhaft herzustellen, d.h. mit Geotextil und 30 cm Schottertragschicht. Für die Zuwegung zum Motocrossgelände muss kein Grunderwerb getätigt werden, weil der Weg seit 1993 gewidmet ist. Die Stadt ist quasi Baulastträger für den Weg.
2. BA- Spülfeldertüchtigung
Die Spülfeldertüchtigung ist die wesentliche Voraussetzung für die Durchführung der geplanten Nassbaggerarbeiten. Sie ist deshalb schon im Nassbaggergutverbringungskonzept sehr ausführlich beschrieben. Die Ertüchtigung des Spülfeldes ist in folgenden Schritten auszuführen:
- Schaffung der Baufreiheit
- Ausbau und Verbringung des Torfes aus dem grundbuchgefährdeten Bereich des Spülfeldes neben dem ehemaligen Sägewerkkanal auf die dafür vorgesehenen, abgeernteten Ackerflächen westlich der Kreisstraße VG 30 bzw. auf die vorbereitete Bereitstellungsfläche; Voraussetzung ist die Untersuchung des Verbringungsgutes nach Bundesbodenschutzverordnung
- Verfüllung des im Spülfeld geschaffenen Torfstiches mit den im Spülfeld boch befindlichen, sedimentären Böden und anschließender Tiefenverdichtung
- Bau der Entwässerungsanlagen zur Abschlagung des Spülabwassers aus dem Spülfeld, (Auslauf in den Peenestrom, Entwässerungsgraben und Wasserlose)
- Ertüchtigung der Deiche Ost, Nord und West mit Anlegung des Rundweges und Einrichtung des seeseitigen Unterspülschutzes
- Ertüchtigung des Süddeiches mit Rückbau der Betonplatten aus Weg und Fahrbahn,
- Verlegung von Schutzrohren für Trinkwasserversorgung, Energieversorgung und Straßenbeleuchtungskabel sowie Herstellung vom Fahrbahnunterbau für den Kalkofenweg und Einrichtung der beiden Spülfeldzufahrten
- Einfriedung des Spülfeldes mit Zufahrtstoren
- Belegung der Schutzrohre TW, ELT und Einrichtung der Straßenbeleuchtung
- Ausführung der Asphaltierungsarbeiten
- Ausführung der Pflanz- und Begrünungsarbeiten
- Sandaufspülung der Badestelle
3. BA- Bauliche Anlagen im Stadthafen
Im Rahmen der Schaffung der Baufreiheit für die Nassbaggerung sind die Schwimmstege mit Ketten und Betonankern sowie auch die Festmacherdalben zurückzubauen. Es ist damit zu rechnen, dass die Arretierungsmittel größtenteils verschlissen sind und erneuert werden müssen. Die Schwimmstege sollten in diesem Zusammenhang ebenfalls auf ihre Dauerhaftigkeit überprüft werden. Nur so bekommt der Bauherr belastbare Aussagen für seine Doppik-Unterlagen.
4. BA- Nassbaggerung
5. BA- Vorflutänderung Mühlgraben
Die Auswahl der Bewerber wird wie folgt durchgeführt:
Es erfolgt zunächst eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien und auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Sodann erfolgt die Prüfung auf Vorliegen zwingender Ausschlussgründe.
Anschließend erfolgt die Prüfung der fachlichen Eignung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemessen an der ausgeschriebenen Leistung.
Es können nur Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften am Wettbewerb teilnehmen, die alle ausgeschriebenen Leistungen erbringen können. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Die Eignungskriterien sind projektbezogen und auf die zu vergebenden Leistungen abgestimmt
- Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (allgemeine und spezielle fachliche Eignung)
- wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Zur Bewältigung der Aufgaben werden Erfahrungen mit Baumaßnahmen vorausgesetzt, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Diese sind anhand von Referenzen nachzuweisen. Nähere Informationen zu den Anforderungen an die Referenzen befinden sich im Bewerbungsbogen. Die Bewertung der Referenzen erfolgt durch ein mit Vertretern des Auftraggebers besetztes Gremium. Dieses überprüft, inwieweit die Referenzleistungen vergleichbar sind in Bezug auf die hier zu vergebende Planungsleistung.
Zur Ermittlung dieser Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften wird der Auftraggeber die aus der Bewertungsmatrix aus den Ausschreibungsunterlagen ersichtlichen Bewertungskriterien anwenden.
Die jeweiligen Punktzahlen sind Maximalpunkte. Es können auch Punkte innerhalb der jeweiligen Wertungsspanne vergeben werden.
Hinsichtlich der Ziffern 3.1 bis 3.3 der Matrix findet der Bewertungsmaßstab aus en Ausschreibungsunterlagen entsprechende Anwendung mit der Maßgabe, dass die Wertungsstufen bis 10, 30, 50, 75 und 100 betragen.
Es werden max. 5 geeignete Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Verhandlungsverfahren eingeladen, die hinsichtlich der Wertung der Eignungskriterien auf Basis der nachfolgenden Matrix mindestens eine Gesamtpunktzahl von 250 erhalten und deren Referenzen jeweils mindestens mit "Vergleichbarkeit / 50 Punkte" bewertet werden. Bei mehr als 5 geeigneten Bewerbern werden die Bestbewerteten eingeladen. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Der Auftraggeber behält sich vor zur Aufrechterhaltung des Wettbewerbes ein Nachrückverfahren mit zunächst nicht eingeladenen geeigneten Bewerbern durchzuführen, sollte zunächst eingeladenen Bewerber nachträglich wieder ausscheiden, z.B. durch zwingende Ausschlüsse. Der Auftraggeber nimmt in diesem Fall geeignete Maßnahmen zum Vorteilsausgleich vor. Ein Rechtsanspruch auf Nachrücken besteht für Bewerber nicht.
EFRE
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist ein Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Bezeichnung "Ingenieur" erforderlich.
-Gesamtumsatz des Bewerbers (gemittelter Jahresumsatz bezogen auf die letzten 3 Jahre 2020-2022)
- Umsatz für vergleichbare Leistungen (gemittelter Jahresumsatz bezogen auf die letzten 3 Jahre 2020-2022)
-Höhe der Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung
Es ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung zu erbringen, deren Deckungssummen min. 1,5 Mio EUR für Personenschäden und min. 2,25 Mio. EUR für sonstige Schäden betragen. Alternativ kann die Erklärung eines Versicherers abgegeben werden, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
-Berufserfahrung des Projektleiters in Jahren
-Jährliches Mittel der Zahl der beschäftigten Mitarbeiter unter Einschluss des Inhabers in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2020-2022)
-Qualitätsmanagement
-3 Referenzen für vom Büro realisierte, mit dem Vorhaben vergleichbare Leistungen (insbesondere hinsichtlich Aufgabenstellung, Schwierigkeitsgrad, Komplexität) der letzten 10 Jahre zuzüglich des laufenden Jahres. (2013-2023)
1. Mindestens 1 Referenz muss einen Bezug zu Hafenanlagen oder vergleichbar aufweisen.
2. Alle 3 Referenzen müssen sich auf Ingenieurbauwerke beziehen, wobei mindestens 2 der Referenzen sich auf mindestens die Lph. 3-8 des § 43 HOAI beziehen und insoweit realisiert sein (mindestens Lph. 3 bis 8 bereits erbracht) müssen.
3. Alle 3 Referenzen müssen sich auf den Zeitraum der letzten 10 vergangenen Jahre zuzüglich des laufenden Jahres beziehen (2013-2023).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFE64H8
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]17
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn:
- der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB,
- der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB,
- der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB,
- nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB