Stadt Lassan,Planung Nassbaggerungen Wasserwanderrastplatzes & Sanierung Spülfeld Lassan, Grundleistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke und Besondere Leistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 231/22

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Wolgast
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17438
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.irmler.org
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YFE64H8/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YFE64H8
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Stadt Lassan,Planung Nassbaggerungen Wasserwanderrastplatzes & Sanierung Spülfeld Lassan, Grundleistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke und Besondere Leistungen

Referenznummer der Bekanntmachung: 231/22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Grundleistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke Leistungsphasen 1-9 gemäß § 43 i.V.m. Anlage 12 HOAI in stufenweiser Beauftragung, zunächst Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1-4 gemäß § 43 HOAI,

einschließlich der Besonderen Leistungen als Pauschale;

- Aktualisierung des geotechnischen Berichts anhand der vorhandenen Baugrunduntersuchungen aus dem Jahr 1999

- Statische Berechnung Außendeichverstärkung im Zuge Ertüchtigung Spülfeld Lassan

sowie einschließlich der Besonderen Leistungen als Pauschale für jedes einzelne Vorhaben Ertüchtigung Spülfeld / Nassbaggerung mit Sedimentationsgraben / Anleger, Slipanlage, Mühlgraben, Fahrbahnerneuerung:

- Vertiefte Mitarbeit zur Klärung naturschutzrechtlicher Auflagen

- Untersuchungen Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierungen

- Abstimmungen mit TÖB / Vereine

- Lph. 8 örtliche Bauüberwachung

- Mitwirken bei der Aufbereitung Fördermittel

- Vermessungsleistungen

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
71330000 Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen
71331000 Dienstleistungen im Bereich Spülschlammtechnik
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Planungsleistungen für folgendes Projekt:

Umfang der zu planenden Anlagen

Im Rahmen des Vorhabens sind verschiedene Einzelmaßnahmen in speziellen Verfahrensweisen geplant. Der erste Schritt für den Umbau zu einem attraktiven Hafen, der zu der Stadt Lassan passt und für alle geplanten Schiffs- und Bootstypen geeignet ist, ist die Schaffung der notwendigen Fahrwassertiefe. Bis auf den Neubau einer Slipanlage im Hafen dienen alle baulichen Anlagen dieser Baumaßnahme diesem Ziel. Durch den Projektanten "Ingenieurbüro D. Neuhaus & Partner GmbH" wurde eine Machbarkeitsstudie durchgeführt. Die Ergebnisunterlagen sind in Anlage enthalten (Anlagenkonvolut 2).

Bauvorbereitung

1. Schaffung der seeseitigen Baufreiheit

Vor Beginn der Nassbaggerung ist das Tonnenpaar, das die Hafeneinfahrt zum Lassaner Hafen markiert, durch den Betreiber der Wasserstraße einzuholen. Der Hafen ist für die Zeit der Durchführung der Nassbaggerarbeiten für den Verkehr zu sperren.

Die Schwimmstege des Hafens sind für die Zeit der Nassbaggerung in diesen Teilen des Hafens samt Arretierungsmitteln einzuholen, bzw. in temporär nicht betroffene Bereiche des Hafens zu verholen. Marode Festmacherdalben sind ebenfalls vor Beginn der Nassbaggerarbeiten grundfrei zu ziehen.

Der Rückbau der maroden Uferbefestigung an der Süd- und Westseite des ehemaligen Fischereihafens sind auch vor Beginn der Nassbaggerarbeiten durchzuführen.

Bevor auch im ehemaligen Sägewerkskanal mit der Nassbaggerung begonnen werden kann, sind die noch in der Sohle liegenden Holzstämme aus der Zeit der Betreibung des Sägewerks zu bergen. Dies können bis an die 200 Holzstämme sein.

2. Schaffung der landseitigen Baufreiheit

Die Schaffung der notwendigen Baufreiheit beinhaltet zunächst die Fäll- und Rodungsarbeiten des störenden Baum- und Buschbestandes im Bereich der geplanten Spülfeldertüchtigung, der Bereitstellungsfläche für Nassbaggergut und der Flächen für die Umverlegung des Lassaner Mühlgrabens.

Weiterhin gehört zur Schaffung der Baufreiheit die Verschrottung der beiden alten Wasserlose aus dem vorhandenen Spülfeld und der alten Straßenleuchten am Kalkofenweg. Auch ist die Umsetzung der im Spülfeld befindlichen Spielgeräte für Kinder in den Strandbereich vor dem Spülfeld eine Voraussetzung für die Ertüchtigung. Bevor mit den Arbeiten für die Ertüchtigung des Spülfeldes begonnen wird, ist auch der südlich des Weges nach Kalkofen verlaufende Vorfluter Gr. 76-2-1 in südliche Richtung umzubetten.

Der Rückbau des zu erneuernden Durchlasses in der unteren Bachgasse wird erst unmittelbar vor der Ausführung der Gründungsarbeiten für den neuen Durchlass erforderlich. Für die Zeit, in der der neue Durchlass in der unteren Bachgasse realisiert wird, ist die Zufahrt zum ehemaligen Fischereihafen über eine Umfahrung mittels Fangedamm und Baustraße abzusichern.

Beschreibung der baulichen Anlagen

1. BA- Zuwegung zum Motocrossgelände

Eine wesentliche Voraussetzung zur Vorbereitung der Baumaßnahme ist die Ertüchtigung der Zuwegung zum Motocrossgelände der Stadt Lassan. Bevor mit der Spülfeldertüchtigung begonnen werden kann, ist die Bereitstellungsfläche südlich vom Kalkofenweg bis zu einer Höhe von 0,30 m NHN freizumachen. Diese Erdstofftransporte können erst vorgenommen werden, wenn die Zuwegung zum Motocrossgelände dafür ausgebaut wurde.

Dazu ist der vorhandene Weg auf 4,00 m Breite bis zum Schießplatz mit 15 cm aufzuschottern. Vom Schießplatz bis zum Motocrossgelände ist der Weg, etwa 2,00m neben dem Bruch, auch auf 4,00 m Breite grundhaft herzustellen, d.h. mit Geotextil und 30 cm Schottertragschicht. Für die Zuwegung zum Motocrossgelände muss kein Grunderwerb getätigt werden, weil der Weg seit 1993 gewidmet ist. Die Stadt ist quasi Baulastträger für den Weg.

2. BA- Spülfeldertüchtigung

Die Spülfeldertüchtigung ist die wesentliche Voraussetzung für die Durchführung der geplanten Nassbaggerarbeiten. Sie ist deshalb schon im Nassbaggergutverbringungskonzept sehr ausführlich beschrieben. Die Ertüchtigung des Spülfeldes ist in folgenden Schritten auszuführen:

- Schaffung der Baufreiheit

- Ausbau und Verbringung des Torfes aus dem grundbuchgefährdeten Bereich des Spülfeldes neben dem ehemaligen Sägewerkkanal auf die dafür vorgesehenen, abgeernteten Ackerflächen westlich der Kreisstraße VG 30 bzw. auf die vorbereitete Bereitstellungsfläche; Voraussetzung ist die Untersuchung des Verbringungsgutes nach Bundesbodenschutzverordnung

- Verfüllung des im Spülfeld geschaffenen Torfstiches mit den im Spülfeld boch befindlichen, sedimentären Böden und anschließender Tiefenverdichtung

- Bau der Entwässerungsanlagen zur Abschlagung des Spülabwassers aus dem Spülfeld, (Auslauf in den Peenestrom, Entwässerungsgraben und Wasserlose)

- Ertüchtigung der Deiche Ost, Nord und West mit Anlegung des Rundweges und Einrichtung des seeseitigen Unterspülschutzes

- Ertüchtigung des Süddeiches mit Rückbau der Betonplatten aus Weg und Fahrbahn,

- Verlegung von Schutzrohren für Trinkwasserversorgung, Energieversorgung und Straßenbeleuchtungskabel sowie Herstellung vom Fahrbahnunterbau für den Kalkofenweg und Einrichtung der beiden Spülfeldzufahrten

- Einfriedung des Spülfeldes mit Zufahrtstoren

- Belegung der Schutzrohre TW, ELT und Einrichtung der Straßenbeleuchtung

- Ausführung der Asphaltierungsarbeiten

- Ausführung der Pflanz- und Begrünungsarbeiten

- Sandaufspülung der Badestelle

3. BA- Bauliche Anlagen im Stadthafen

Im Rahmen der Schaffung der Baufreiheit für die Nassbaggerung sind die Schwimmstege mit Ketten und Betonankern sowie auch die Festmacherdalben zurückzubauen. Es ist damit zu rechnen, dass die Arretierungsmittel größtenteils verschlissen sind und erneuert werden müssen. Die Schwimmstege sollten in diesem Zusammenhang ebenfalls auf ihre Dauerhaftigkeit überprüft werden. Nur so bekommt der Bauherr belastbare Aussagen für seine Doppik-Unterlagen.

4. BA- Nassbaggerung

5. BA- Vorflutänderung Mühlgraben

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: 1. Grundsätzliche Herangehensweise an die Planungsaufgabe (kurze Projektanalyse) / Gewichtung: 1,5
Qualitätskriterium - Name: 2a. Organisations- und Ablaufmanagement einschließlich Darstellung der Instrumente/Mittel, insbesondere: Änderungs-, Kosten- und Terminmanagement / Gewichtung: 2
Qualitätskriterium - Name: 2b. Absicherung der Präsenz vor Ort / Gewichtung: 1,5
Qualitätskriterium - Name: 2c. Methoden der Organisation des Bauablaufs, insbesondere Methoden der personellen Organisation -bspw. Personaleinsatzplan, Projektteam- sowie Datenaustausch / Gewichtung: 1
Qualitätskriterium - Name: 3a. Umsetzung der Erfahrungen des Bieters auf die hiesige Planungsaufgabe insbesondere Hafenbau oder vergleichbar / Gewichtung: 2
Qualitätskriterium - Name: 3b. Erläuterung von Maßnahmen, die eine bestmögliche Funktionalität des neuen Stadthafens im Sinne der Zielvorstellung gewährleisten sollen / Gewichtung: 3
Qualitätskriterium - Name: 5. Qualitativer Gesamteindruck der Präsentation - Inhalt, Struktur, Herangehensweise / Gewichtung: 1
Kostenkriterium - Name: 4a. Abschlag oder Aufschlag auf Basishonorarsatz nach § 43 HOAI / Gewichtung: 3
Kostenkriterium - Name: 4b. Nebenkostenpauschale (im Sinne von § 14 HOAI) / Gewichtung: 0,5
Kostenkriterium - Name: 4c. Besondere Leistungen (Pauschalpreis) / Gewichtung: 2,5
Kostenkriterium - Name: 4d. Stundensätze für Ingenieure / Gewichtung: 1
Kostenkriterium - Name: 4f. Stundensätze für technische Mitarbeiter / Gewichtung: 0,5
Kostenkriterium - Name: 4g. Stundensätze für sonstige Mitarbeiter / Gewichtung: 0,5
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 60
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Auswahl der Bewerber wird wie folgt durchgeführt:

Es erfolgt zunächst eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien und auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Sodann erfolgt die Prüfung auf Vorliegen zwingender Ausschlussgründe.

Anschließend erfolgt die Prüfung der fachlichen Eignung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemessen an der ausgeschriebenen Leistung.

Es können nur Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften am Wettbewerb teilnehmen, die alle ausgeschriebenen Leistungen erbringen können. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen.

Die Eignungskriterien sind projektbezogen und auf die zu vergebenden Leistungen abgestimmt

- Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (allgemeine und spezielle fachliche Eignung)

- wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

- technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Zur Bewältigung der Aufgaben werden Erfahrungen mit Baumaßnahmen vorausgesetzt, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Diese sind anhand von Referenzen nachzuweisen. Nähere Informationen zu den Anforderungen an die Referenzen befinden sich im Bewerbungsbogen. Die Bewertung der Referenzen erfolgt durch ein mit Vertretern des Auftraggebers besetztes Gremium. Dieses überprüft, inwieweit die Referenzleistungen vergleichbar sind in Bezug auf die hier zu vergebende Planungsleistung.

Zur Ermittlung dieser Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften wird der Auftraggeber die aus der Bewertungsmatrix aus den Ausschreibungsunterlagen ersichtlichen Bewertungskriterien anwenden.

Die jeweiligen Punktzahlen sind Maximalpunkte. Es können auch Punkte innerhalb der jeweiligen Wertungsspanne vergeben werden.

Hinsichtlich der Ziffern 3.1 bis 3.3 der Matrix findet der Bewertungsmaßstab aus en Ausschreibungsunterlagen entsprechende Anwendung mit der Maßgabe, dass die Wertungsstufen bis 10, 30, 50, 75 und 100 betragen.

Es werden max. 5 geeignete Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Verhandlungsverfahren eingeladen, die hinsichtlich der Wertung der Eignungskriterien auf Basis der nachfolgenden Matrix mindestens eine Gesamtpunktzahl von 250 erhalten und deren Referenzen jeweils mindestens mit "Vergleichbarkeit / 50 Punkte" bewertet werden. Bei mehr als 5 geeigneten Bewerbern werden die Bestbewerteten eingeladen. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.

Der Auftraggeber behält sich vor zur Aufrechterhaltung des Wettbewerbes ein Nachrückverfahren mit zunächst nicht eingeladenen geeigneten Bewerbern durchzuführen, sollte zunächst eingeladenen Bewerber nachträglich wieder ausscheiden, z.B. durch zwingende Ausschlüsse. Der Auftraggeber nimmt in diesem Fall geeignete Maßnahmen zum Vorteilsausgleich vor. Ein Rechtsanspruch auf Nachrücken besteht für Bewerber nicht.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

EFRE

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Es ist ein Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Bezeichnung "Ingenieur" erforderlich.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

-Gesamtumsatz des Bewerbers (gemittelter Jahresumsatz bezogen auf die letzten 3 Jahre 2020-2022)

- Umsatz für vergleichbare Leistungen (gemittelter Jahresumsatz bezogen auf die letzten 3 Jahre 2020-2022)

-Höhe der Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Es ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung zu erbringen, deren Deckungssummen min. 1,5 Mio EUR für Personenschäden und min. 2,25 Mio. EUR für sonstige Schäden betragen. Alternativ kann die Erklärung eines Versicherers abgegeben werden, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

-Berufserfahrung des Projektleiters in Jahren

-Jährliches Mittel der Zahl der beschäftigten Mitarbeiter unter Einschluss des Inhabers in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2020-2022)

-Qualitätsmanagement

-3 Referenzen für vom Büro realisierte, mit dem Vorhaben vergleichbare Leistungen (insbesondere hinsichtlich Aufgabenstellung, Schwierigkeitsgrad, Komplexität) der letzten 10 Jahre zuzüglich des laufenden Jahres. (2013-2023)

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

1. Mindestens 1 Referenz muss einen Bezug zu Hafenanlagen oder vergleichbar aufweisen.

2. Alle 3 Referenzen müssen sich auf Ingenieurbauwerke beziehen, wobei mindestens 2 der Referenzen sich auf mindestens die Lph. 3-8 des § 43 HOAI beziehen und insoweit realisiert sein (mindestens Lph. 3 bis 8 bereits erbracht) müssen.

3. Alle 3 Referenzen müssen sich auf den Zeitraum der letzten 10 vergangenen Jahre zuzüglich des laufenden Jahres beziehen (2013-2023).

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/01/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 27/01/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YFE64H8

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]17
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn:

- der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB,

- der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB,

- der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB,

- nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/12/2022