Sanierungsträgerleistungen für die Stadt Ostseebad Kühlungsborn (MV)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kubus-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierungsträgerleistungen für die Stadt Ostseebad Kühlungsborn (MV)
Stadt Kühlungsborn; Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“, Fördergebiet „Baltic“; Leistungen der treuhänderischen Verwaltung gemäß §§ 157ff. BauGB
Stadt Kühlungsborn
Die Stadt Kühlungsborn beabsichtigt das im Lageplan dargestellte Sanierungsgebiet Baltic durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen zur Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich zu verbessern und umzugestalten.
Das Sanierungsgebiet beruht auf der planerischen Grundlage des städtebaulichen Konzepts „Kühlungsborn West“.
Die Sanierungsmaßnahme beinhaltet insbesondere die Einzelmaßnahmen Sanierung der Villa Baltic, Neubau des Hotels Villa Baltic, Neubau des Parkhauses Waldkrone, Umgestaltung des Balticparks und Umgestaltung des Bereichs um die Kunsthalle Kühlungsborn (siehe Prioritätenliste zum Städtebauförderungsantrag 2022), mit dem Ziel, den Balticpark aufzuwerten, neue Parkmöglichkeiten zu schaffen. Die Klimaziele Bundesregierung sind stets zu berücksichtigen.
Die Vertragslaufzeit ist an die Laufzeit des Fördergebietes Baltic gebunden. Der Leistungszeitraum beträgt ca. 8-10 Jahre. Die jährlichen Leistungen umfassen einen geschätzten Wert von ca. 75.000 €. Das "Integrierte Stadtentwicklungskonzept" befindet sich in der finalen Abstimmung.
Der Auftraggeber geht von einem Auftragswert von ca. 75 000,00 EUR pro Jahr aus. Es handelt sich um eine Schätzung. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. Die Vertragslaufzeit beträgt ca. 8-10 Jahre und kann auch nicht verbindlich festgelegt werden. Die Vertragslaufzeit ist an die Laufzeit des Fördergebietes Baltic gebunden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsmitgliedsstaates;
ggf. Nachweis der Mitgliedschaft der zuständigen Architekten- und Ingenieurskammer;
Nachweis der Berufsqualifikation;
— Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre,
— Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich für die letzten 3 Geschäftsjahre
Die Bewerber haben die Voraussetzungen für die Beauftragung als Sanierungsträger im Sinne des § 158 BauGB nachzuweisen;
1. nicht selbst als Bauunternehmen tätig oder von einem Bauunternehmen abhängig zu sein,
2. nach ihrer Geschäftstätigkeit und ihren wirtschaftlichen Verhältnissen geeignet und in der Lage zu sein, die Aufgaben eines Sanierungsträgers ordnungsgemäß zu erfüllen, (Nachweis der Prüfung der Geschäftstätigkeit und der wirtschaftlichen Verhältnisse durch einen Wirtschaftsprüfer, Nachweis darf nicht mehr als ein Jahr zurückliegen) 3. sich einer jährlichen Prüfung seiner Geschäftstätigkeit und seiner wirtschaftlichen Verhältnisse unterworfen zu haben, sofern er nicht bereits kraft Gesetzes hierzu verpflichtet ist,
4. dass die zur Vertretung berufenen Personen sowie die leitenden Angestellten die erforderliche geschäftliche Zuverlässigkeit besitzen, durch Vorlage ihrer Führungszeugnisse gemäß § 32 BZRG,
5. durch Vorlage einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Referenzen über früher ausgeführte mit dem Auftragsgegen-stand vergleichbare Aufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen, insbesondere: Zeitraum der Leistungserbringung, Beschreibung der als Sanierungsträger erbrachten Leistungen (Art, Umfang, Projekt), ungefähres Honorar (Nettogesamt in €), Beteiligung an der Beantragung oder Verwaltung der Fördergel-der, Auftraggeber (Referenzgeber). Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurückliegen.
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Mindeststandard: Projekt-Team muss aus mindestens 3 festen, unmittelbar projektbefassten Mitarbeitern bestehen.
- Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer (rechtskonformen Auftragsausführung gemäß § 128 Abs. 1 GWB)
- Eigenerklärung M-V
- Nachweise im Sinne des § 158 BauGB
- Eigenerklärung über Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung oder ggf. Nachweis einer Bestätigung des Versicherers
- Eigenerklärung zu Art. 5k VO (EU) 2022/576,
- Erklärung zu Abrechnungsmodalitäten,
- Erklärung zur Berufserfahrung,
- Erklärung zum Personaleinsatz
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Ausschreibung wird ausschließlich elektronisch über „subreport ELViS“ durchgeführt.
IV.2.6) Bindefrist des Angebots: 30.04.2023- ist noch nicht als verbindliche Angabe zu betrachten, da in Abhängigkeit der Verhandlungen die Termine noch variieren können.
Angaben zu:
— zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB,
— fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB sind wahrheitsgemäß beizubringen.
Es ist eine Verhandlungsrunde i.S.d. § 17 Abs. 10 VgV geplant, in welcher u.a über die eingereichten Erstangebote verhandelt wird. Die geforderte Darstellung der „Methodik Projektdurchführung“ mit den angeführten Unterpunkten werden die Bewerber/Bieter; Bewerber-/Bietergemeinschaften im Rahmen des Verhandlungsgespräches vornehmen!
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB)