KHZG Diagnosis Decision Support System (DDSS) nach FTB4 Referenznummer der Bekanntmachung: HAL_UK_07_2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.medizin.uni-halle.de
Abschnitt II: Gegenstand
KHZG Diagnosis Decision Support System (DDSS) nach FTB4
Das Universitätsklinikum Halle (Saale) (UKH) ist in der Digitalisierung der medizinischen Prozesse bereits fortgeschritten und benutzt als Krankenhausinformationssystem (KIS) das Programm ORBIS der Firma Dedalus Healthcare mit HYDMedia G6 als Archivsystem. Als RIS/PACS kommen ORBIS-RIS und Dedalus Deep-Unity zum Einsatz. Die Bundesregierung hat mit dem Krankenhauszukunftsgesetz im Jahr 2021 einen Rahmen geschaffen, der die Digitalisierung im Gesundheitswesen besonders in den patientenorientierten Bereichen vorantreiben soll. Das UKH nutzt diese Gelegenheit, um den Digitalisierungsgrad weiter zu erhöhen und hat im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes unter anderem eine Förderung zur „Einrichtung von teil- oder vollautomatisierten klinischen Entscheidungsunterstützungssystemen“ nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 KHSFV für das Teilvorhaben „Diagnosis Decision Support System (DDSS)“ beantragt.
Die Digitalisierungsstrategie des UKH verfolgt 3 Teilziele:
1. Verbesserung der internen und externen Kommunikation
2. Digitalisierung der Prozesse
3. Erschließung neuer, digital geprägter Geschäftsfelder (wie z.B. Telemedizin)
Ernst-Grube-Straße 40
06120 Halle (Saale)
Das UK Halle möchte ein System zur klinischen Entscheidungsunterstützung etablieren, das die Notaufnahme sowohl personell als auch prozessual entlasten kann. Zielsetzung: Durch eine digitale, auf künstlicher Intelligenz (KI) basierenden Symptomabfrage sollen Ersteinschätzungen und Diagnosen vorgeschlagen werden können. Das vorgesehene intelligente Diagnosis Decision Support System (DDSS) soll unmittelbar durch die Patienten genutzt werden. Die Nutzung soll hierbei in zwei unterschiedlichen Anwendungsbereichen erfolgen:
Anwendungsbereich 1 (unabhängige/ anonyme Anwendung): Über die Homepage des UK Halle kann das integrierte Softwaretool aufgerufen werden und eine Ersteinschätzung der Symptome mit anschließender Empfehlung zur jeweils verantwortlichen medizinischen Einrichtung gegeben werden.
Anwendungsbereich 2 (patientenbezogene Anwendung): In der zentralen Notaufnahme des UK Halle wird die Anwendung beispielsweise mittels eines Tablets aufgerufen und gibt nach Abschluss des Symptom-Checks durch die Patienten dem ärztlichen Personal eine Diagnosegrundlage als Orientierung zu Hand. Die Anamnesedaten können anschließend in das KIS übertragen werden.
Ziel der Software ist eine ökonomisch sinnvolle Patientensteuerung, die es ermöglichen soll, nicht notwendige Aufenthalte in der Notaufnahme zu vermeiden und somit mehr Kapazitäten für akut-notfallmedizinische Fälle zu bekommen. Darüber hinaus soll die Qualität der Selbstauskünfte durch strukturierte Abfragen verbessert werden und diese Selbstauskünfte verarbeitet und von behandelnden Mitarbeitern des UKH genutzt werden können:
Anwendungsbereich 1: Patienten können bei Auftreten von Beschwerden online (bereits vor der Entscheidung die Notaufnahme des UK Halle aufzusuchen) eine strukturierte Symptomanalyse erhalten. Die hieraus generierten und evidenzbasierten Diagnosevorschläge sind Grundlage für die Ableitung einer Behandlungsbedürftigkeit und -dringlichkeit. Anschließend wird den Patienten versorgungsadäquate medizinische Einrichtungen (z. B. Notaufnahme des UK Halle) vorgeschlagen. Ein erster digitaler Symptom-Check z.B. über die UK Halle-Homepage öffnet die Möglichkeit die physischen Konsultationen zu reduzieren, die nicht durch eine universitäre Notaufnahme versorgt werden müssten. Konsekutiv werden Ressourcen des Krankenhauspersonals frei, die für die akut-notfallmedizinische Versorgung von Patienten eingesetzt werden können.
Anwendungsbereich 2: Neben einer Symptomanalyse auf der Homepage soll das DDSS-System aber auch in der zentralen Notaufnahme eingesetzt werden. In der dortigen Notaufnahme erfolgt nach Patientenankunft eine standardisierte Triage (Ersteinschätzung des Schweregrads der Beschwerden) durch medizinisches Personal nach dem Manchester Triage-System (MTS). Ziel dieses international anerkannten Vorgehens ist die schnelle Einschätzung der Behandlungsprioritäten. Das MTS teilt sich per Definition in fünf Gruppen ein: Gruppe 1 hat die dringlichste Behandlungsindikation und soll sofort behandelt werden, Gruppe 2-3 innerhalb von 10-30 Minuten, Gruppe 4 innerhalb von 90 Minuten und Gruppe 5 innerhalb von 120 Minuten. Die Software soll in der Notaufnahme des UK Halle für Patienten der MTS Gruppen 4 und 5 eingesetzt werden, also Patienten mit keiner unverzüglichen Behandlungsindikation. Dazu soll nach Ankunft der Patienten und der vorherigen Triage durch das medizinische Personal die Wartezeit in der Notaufnahme für eine Symptomanalyse z.B. über die App auf mobilen Endgeräten (Tablets) genutzt werden. Die digitale Evaluation dauert wenige Minuten und soll das ärztliche Personal anschließend im Diagnose- und Behandlungsprozess unterstützen. Der Diagnoseprozess profitiert dabei von einer strukturierten Aufnahmeanamnese, die aus Patientensicht ohne Zeitdruck beantwortet werden kann und folglich einen Informationsverlust reduziert. Die Ersteinschätzung durch die APP bietet dem ärztlichen Personal die Möglichkeit auf eine strukturierte und nachvollziehbare digitale Darstellung der Symptome mit Diagnosevorschlag zurückzugreifen, die durch anschließendes gezieltes Nachfragen vertieft werden kann. Die Gewichtung potenzieller Diagnosen mit Auflistung seltenerer bzw. unwahrscheinlicherer Krankheitsbilder erhöht die ärztliche Diagnosequalität und steigert so die Qualität der Patientenversorgung. Es besteht das Potenzial, dass die Diagnosequalität unabhängiger von der zeitlichen ärztlichen Verfügbarkeit und dem Grad der ärztlichen Qualifikation wird. Die Qualitätssteigerung kann die Häufigkeit einer invasiven Diagnostik für Patienten reduzieren und -gesamthaft betrachtet- die Behandlungskosten dahingehend senken. Ein weiterer Vorteil bestünde ggf. in der Anbindung der Software in das krankenhauseigene KIS über die gesetzlich vorgeschriebenen Schnittstellen, wodurch Doppeldokumentationen und Übertragungsfehler beim ärztlichen Personal vermieden werden könnten.
Ziel des UKH ist es, das vorgesehene intelligente Diagnosis Decision Support System (DDSS) möglichst in die bestehende IT-Landschaft zu integrieren und dabei Medienbrüche für Patienten und Klinikpersonal zu vermeiden. Die technische Umsetzung muss dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, das heißt, den Anforderungen an die Schutzziele der Informationssicherheit (Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität), einfache Benutzerführung und integrierte Schnittstellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
KHZG Diagnosis Decision Support System (DDSS) nach FTB4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37073
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: „Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften imVergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggebergerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.