KHZG Diagnosis Decision Support System (DDSS) nach FTB4 Referenznummer der Bekanntmachung: HAL_UK_07_2022

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.medizin.uni-halle.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=454457
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=454457
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

KHZG Diagnosis Decision Support System (DDSS) nach FTB4

Referenznummer der Bekanntmachung: HAL_UK_07_2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48814000 Medizinische Informationssysteme
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Universitätsklinikum Halle (Saale) (UKH) ist in der Digitalisierung der medizinischen Prozesse bereits fortgeschritten und benutzt als Krankenhausinformationssystem (KIS) das Programm ORBIS der Firma Dedalus Healthcare mit HYDMedia G6 als Archivsystem. Als RIS/PACS kommen ORBIS-RIS und Dedalus Deep-Unity zum Einsatz. Die Bundesregierung hat mit dem Krankenhauszukunftsgesetz im Jahr 2021 einen Rahmen geschaffen, der die Digitalisierung im Gesundheitswesen besonders in den patientenorientierten Bereichen vorantreiben soll. Das UKH nutzt diese Gelegenheit, um den Digitalisierungsgrad weiter zu erhöhen und hat im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes unter anderem eine Förderung zur „Einrichtung von teil- oder vollautomatisierten klinischen Entscheidungsunterstützungssystemen“ nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 KHSFV für das Teilvorhaben „Diagnosis Decision Support System (DDSS)“ beantragt.

Die Digitalisierungsstrategie des UKH verfolgt 3 Teilziele:

1. Verbesserung der internen und externen Kommunikation

2. Digitalisierung der Prozesse

3. Erschließung neuer, digital geprägter Geschäftsfelder (wie z.B. Telemedizin)

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Ernst-Grube-Straße 40

06120 Halle (Saale)

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das UK Halle möchte ein System zur klinischen Entscheidungsunterstützung etablieren, das die Notaufnahme sowohl personell als auch prozessual entlasten kann. Zielsetzung: Durch eine digitale, auf künstlicher Intelligenz (KI) basierenden Symptomabfrage sollen Ersteinschätzungen und Diagnosen vorgeschlagen werden können. Das vorgesehene intelligente Diagnosis Decision Support System (DDSS) soll unmittelbar durch die Patienten genutzt werden. Die Nutzung soll hierbei in zwei unterschiedlichen Anwendungsbereichen erfolgen:

Anwendungsbereich 1 (unabhängige/ anonyme Anwendung): Über die Homepage des UK Halle kann das integrierte Softwaretool aufgerufen werden und eine Ersteinschätzung der Symptome mit anschließender Empfehlung zur jeweils verantwortlichen medizinischen Einrichtung gegeben werden.

Anwendungsbereich 2 (patientenbezogene Anwendung): In der zentralen Notaufnahme des UK Halle wird die Anwendung beispielsweise mittels eines Tablets aufgerufen und gibt nach Abschluss des Symptom-Checks durch die Patienten dem ärztlichen Personal eine Diagnosegrundlage als Orientierung zu Hand. Die Anamnesedaten können anschließend in das KIS übertragen werden.

Ziel der Software ist eine ökonomisch sinnvolle Patientensteuerung, die es ermöglichen soll, nicht notwendige Aufenthalte in der Notaufnahme zu vermeiden und somit mehr Kapazitäten für akut-notfallmedizinische Fälle zu bekommen. Darüber hinaus soll die Qualität der Selbstauskünfte durch strukturierte Abfragen verbessert werden und diese Selbstauskünfte verarbeitet und von behandelnden Mitarbeitern des UKH genutzt werden können:

Anwendungsbereich 1: Patienten können bei Auftreten von Beschwerden online (bereits vor der Entscheidung die Notaufnahme des UK Halle aufzusuchen) eine strukturierte Symptomanalyse erhalten. Die hieraus generierten und evidenzbasierten Diagnosevorschläge sind Grundlage für die Ableitung einer Behandlungsbedürftigkeit und -dringlichkeit. Anschließend wird den Patienten versorgungsadäquate medizinische Einrichtungen (z. B. Notaufnahme des UK Halle) vorgeschlagen. Ein erster digitaler Symptom-Check z.B. über die UK Halle-Homepage öffnet die Möglichkeit die physischen Konsultationen zu reduzieren, die nicht durch eine universitäre Notaufnahme versorgt werden müssten. Konsekutiv werden Ressourcen des Krankenhauspersonals frei, die für die akut-notfallmedizinische Versorgung von Patienten eingesetzt werden können.

Anwendungsbereich 2: Neben einer Symptomanalyse auf der Homepage soll das DDSS-System aber auch in der zentralen Notaufnahme eingesetzt werden. In der dortigen Notaufnahme erfolgt nach Patientenankunft eine standardisierte Triage (Ersteinschätzung des Schweregrads der Beschwerden) durch medizinisches Personal nach dem Manchester Triage-System (MTS). Ziel dieses international anerkannten Vorgehens ist die schnelle Einschätzung der Behandlungsprioritäten. Das MTS teilt sich per Definition in fünf Gruppen ein: Gruppe 1 hat die dringlichste Behandlungsindikation und soll sofort behandelt werden, Gruppe 2-3 innerhalb von 10-30 Minuten, Gruppe 4 innerhalb von 90 Minuten und Gruppe 5 innerhalb von 120 Minuten. Die Software soll in der Notaufnahme des UK Halle für Patienten der MTS Gruppen 4 und 5 eingesetzt werden, also Patienten mit keiner unverzüglichen Behandlungsindikation. Dazu soll nach Ankunft der Patienten und der vorherigen Triage durch das medizinische Personal die Wartezeit in der Notaufnahme für eine Symptomanalyse z.B. über die App auf mobilen Endgeräten (Tablets) genutzt werden. Die digitale Evaluation dauert wenige Minuten und soll das ärztliche Personal anschließend im Diagnose- und Behandlungsprozess unterstützen. Der Diagnoseprozess profitiert dabei von einer strukturierten Aufnahmeanamnese, die aus Patientensicht ohne Zeitdruck beantwortet werden kann und folglich einen Informationsverlust reduziert. Die Ersteinschätzung durch die APP bietet dem ärztlichen Personal die Möglichkeit auf eine strukturierte und nachvollziehbare digitale Darstellung der Symptome mit Diagnosevorschlag zurückzugreifen, die durch anschließendes gezieltes Nachfragen vertieft werden kann. Die Gewichtung potenzieller Diagnosen mit Auflistung seltenerer bzw. unwahrscheinlicherer Krankheitsbilder erhöht die ärztliche Diagnosequalität und steigert so die Qualität der Patientenversorgung. Es besteht das Potenzial, dass die Diagnosequalität unabhängiger von der zeitlichen ärztlichen Verfügbarkeit und dem Grad der ärztlichen Qualifikation wird. Die Qualitätssteigerung kann die Häufigkeit einer invasiven Diagnostik für Patienten reduzieren und -gesamthaft betrachtet- die Behandlungskosten dahingehend senken. Ein weiterer Vorteil bestünde ggf. in der Anbindung der Software in das krankenhauseigene KIS über die gesetzlich vorgeschriebenen Schnittstellen, wodurch Doppeldokumentationen und Übertragungsfehler beim ärztlichen Personal vermieden werden könnten.

Ziel des UKH ist es, das vorgesehene intelligente Diagnosis Decision Support System (DDSS) möglichst in die bestehende IT-Landschaft zu integrieren und dabei Medienbrüche für Patienten und Klinikpersonal zu vermeiden. Die technische Umsetzung muss dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, das heißt, den Anforderungen an die Schutzziele der Informationssicherheit (Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität), einfache Benutzerführung und integrierte Schnittstellen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (35 %; max. Punkte 100, gewichtet 35)

Funktionelle Leistungsfähigkeit (65 %; max. Punkte 100, gewichtet 65)

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

- ausgefüllter und unterschriebener Teilnahmeantrag (Textform)

- ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Eignung des Teilnehmers (Textform) (hier sind Informationen zur persönlichen Lage, sowie zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen gem. § 123 und 124 GWB auszufüllen) (ist sowohl vom Hauptunternehmer als auch von jedem Nachunternehmer/Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen und zu unterschreiben)

- ausgefüllte und unterschriebene Bewerbererklärung des Landes Sachsen-Anhalt (Erklärung Abschnitt 2) (ist sowohl vom Hauptunternehmer als auch von jedem Nachunternehmer/Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen und zu unterschreiben) (oder Nachweis Präqualifikation) (Textform)

- unterschriebene Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit gem. § 10 Abs. 1 und 3 LVG LSA (ist sowohl vom Hauptunternehmer als auch von jedem Nachunternehmer/Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen und zu unterschreiben) (gescannte Unterschrift oder Textform)

- unterschriebene Eigenerklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) gem. § 12 LVG LSA (ist sowohl vom Hauptunternehmer als auch von jedem Nachunternehmer/Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen und zu unterschreiben) (gescannte Unterschrift oder Textform),

- unterschriebene Erklärung zum Nachunternehmereinsatz gem. § 13 Abs. 2 und 4 LVG LSA (gescannte Unterschrift oder Textform)

- ausgefüllte und unterschriebene Bewerber- bzw. Bietergemeinschaftserklärung (im Bedarfsfall) (Textform),

- Firmenprofil/ Firmenpräsentation in PDF

- Berufs-/Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, in Kopie)

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Eignung des Teilnehmers (Textform) (hier sind Informationen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auszufüllen),

- Erklärung, dass der Auftragnehmer für die Dauer des Vertrages eine branchenübliche Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 3 Mio € je Versicherungsfall für Personen- und Sachschäden aufrecht hält (Siehe Eigenerklärung zur Eignung Punkt 4)

- Eigenerklärung des Jahresumsatzes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (im Durchschnitt mind. 2,5 Mio. €) (Leistungsverzeichnis - Ausschlusskriterien TNW - Punkt 1.10.)

- Eigenerklärung über den Netto-Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des geplanten Auftrages in den letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020 / 2021) (Leistungsverzeichnis - Bewertungskriterien TNW- Punkt 5.1.)

- Eigenerklärung über die Gesamtzahl der technischen Fachkräfte im Unternehmen bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart (IT-Fachkräfte, Projektabwickler*innen, Projektleiter*innen oder vergleichbar) (Leistungsverzeichnis - Bewertungskriterien TNW - Punkt 5.2.)

- vollständig ausgefülltes Arbeitsblatt „Referenzen“ (Leistungsverzeichnis - Bewertungskriterien TNW - Punkt 5.3.)

- gültige Zertifizierung über ein Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001:2015 (Leistungsverzeichnis - Bewertungskriterien TNW - Punkt 5.4.)

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- ausgefüllte und unterschriebene Eignungsmatrix Teilnahme (Bestandteile: Titel, Inhaltsverzeichnis, Hinweise, Ausschlusskriterien TNW, Anl. 1 KHZG Kriterien, Bewertungskriterien TNW, Referenzen) (Textform)

- ausgefüllte und unterschriebene Anl.1 KHZG Kriterien (gescannte Unterschrift)

- Bestätigung nach § 21 Abs. 5 KHSFV, die Anforderungen im Sinne des § 19 KHSFV erfüllt bzw. sich aktuell im Zertifizierungsprozess befindet und bis 30.06.2022 erfolgreich durchlaufen hat (Bestätigung durch Zertifizierungsstelle)

- Eigenerklärung/ Bestätigung, dass das Vorhaben der Einrichtung eines digitalen Dienstes im Sinne des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nummer 2 bis 6 KHSFV dienen soll und diese die Voraussetzungen nach § 19 Absatz 2 KHSFV erfüllen (Einhaltung von Standards, Nutzung standardisierter Schnittstellen etc.) (schriftlicher Nachweis)

- Eigenerklärung/ Bestätigung über die Berechtigung nach §21 Absatz 5 Satz 1 KHSFV der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters des zu beauftragenden IT-Dienstleisters (schriftlicher Nachweis).

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

- ausgefüllte und unterschriebene Eignungsmatrix Teilnahme (Bestandteile: Titel, Inhaltsverzeichnis, Hinweise, Ausschlusskriterien TNW, Anl. 1 KHZG Kriterien, Bewertungskriterien TNW, Referenzen) (Textform)

- ausgefüllte und unterschriebene Anl.1 KHZG Kriterien (gescannte Unterschrift)

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 23/05/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 07/06/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/09/2022

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: „Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften imVergabeverfahren erkannt und

gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem

Auftraggebergerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/04/2022