Werkplanung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme Anaerobreaktor 4 (AAVR 1.4) Referenznummer der Bekanntmachung: PH22G01AAVR
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bitterfeld-Wolfen
NUTS-Code: DEE05 Anhalt-Bitterfeld
Postleitzahl: 06803
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gkw-bitterfeld-wolfen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Werkplanung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme Anaerobreaktor 4 (AAVR 1.4)
Im GKW-Gemeinschaftsklärwerk Bitterfeld-Wolfen befindet sich eine anaerobe Vorbehandlung für hochsalzhaltige Industrieabwässer. Diese Anlage besteht z. Zt. aus 3 Anaerobreaktoren (AAVR 1.1 bis AAVR 1.3) in offener Bauweise. Im Rahmen der Planung für diese Anlage wurde ein vierter Anaerobreaktor (AAVR 1.4) bereits berücksichtigt und genehmigt. Dieser vierte Reaktor soll nun errichtet und der Bestandsanlage hinzugefügt werden. Der Bieter hat einen vollständigen, voll funktionsfähigen Anaerobreaktor in geschlossener Bauweise einschließlich der Anbindung an die Bestandsrohrleitungen, die Treppen und Bühnen sowie die erforderlichen Elektro- und MSR-Anlagen zu errichten. Für den Bereich E/MSR sind die Antriebe und Feldgeräte in den Lieferumfang einzubeziehen. Ferner ist die Steuerungsbeschreibung zu liefern. Zusätzlich ist der Anaerobreaktor AAVR 1.3 als Teil des Auftrags auf eine geschlossene Bauweise durch den Auftragnehmer umzubauen.
Bitterfeld-Wolfen, DE
Werkplanung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme Anaerobreaktor 4 (AAVR 1.4)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Werkplanung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme Anaerobreaktor 4 (AAVR 1.4)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: CE Heerenveen
NUTS-Code: NL12 Friesland (NL)
Postleitzahl: 8448
Land: Niederlande
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Dieser Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.