Werkplanung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme Anaerobreaktor 4 (AAVR 1.4) Referenznummer der Bekanntmachung: PH22G01AAVR

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bitterfeld-Wolfen
NUTS-Code: DEE05 Anhalt-Bitterfeld
Postleitzahl: 06803
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gkw-bitterfeld-wolfen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Juristische Personen des privaten Rechts mit im Allgemeininteresse liegenden Aufgaben nicht gewerblicher Art
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Werkplanung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme Anaerobreaktor 4 (AAVR 1.4)

Referenznummer der Bekanntmachung: PH22G01AAVR
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45252127 Bau von Abwasserbehandlungsanlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im GKW-Gemeinschaftsklärwerk Bitterfeld-Wolfen befindet sich eine anaerobe Vorbehandlung für hochsalzhaltige Industrieabwässer. Diese Anlage besteht z. Zt. aus 3 Anaerobreaktoren (AAVR 1.1 bis AAVR 1.3) in offener Bauweise. Im Rahmen der Planung für diese Anlage wurde ein vierter Anaerobreaktor (AAVR 1.4) bereits berücksichtigt und genehmigt. Dieser vierte Reaktor soll nun errichtet und der Bestandsanlage hinzugefügt werden. Der Bieter hat einen vollständigen, voll funktionsfähigen Anaerobreaktor in geschlossener Bauweise einschließlich der Anbindung an die Bestandsrohrleitungen, die Treppen und Bühnen sowie die erforderlichen Elektro- und MSR-Anlagen zu errichten. Für den Bereich E/MSR sind die Antriebe und Feldgeräte in den Lieferumfang einzubeziehen. Ferner ist die Steuerungsbeschreibung zu liefern. Zusätzlich ist der Anaerobreaktor AAVR 1.3 als Teil des Auftrags auf eine geschlossene Bauweise durch den Auftragnehmer umzubauen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE05 Anhalt-Bitterfeld
Hauptort der Ausführung:

Bitterfeld-Wolfen, DE

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Werkplanung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme Anaerobreaktor 4 (AAVR 1.4)

II.2.5)Zuschlagskriterien
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 95%
Kostenkriterium - Name: Früherer Fertigstellungstermin / Gewichtung: 5%
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 199-517935
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: PH22G01AAVR
Bezeichnung des Auftrags:

Werkplanung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme Anaerobreaktor 4 (AAVR 1.4)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
18/03/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: CE Heerenveen
NUTS-Code: NL12 Friesland (NL)
Postleitzahl: 8448
Land: Niederlande
E-Mail: [gelöscht]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werden

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Dieser Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/03/2022