Lutherhaus 2024 Gebäudeplanung der LP 1 - 9 nach § 34 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: LH 2024 GPL
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lutherstadt Wittenberg
NUTS-Code: DEE0E Wittenberg
Postleitzahl: 06886
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.martinluther.de/de
Abschnitt II: Gegenstand
Lutherhaus 2024 Gebäudeplanung der LP 1 - 9 nach § 34 HOAI
Ziel der Baumaßnahme ist, das Lutherhaus als authentischen Ort bedeutender europäischer Geschichte zu erhalten und gleichzeitig die bauseitigen Voraussetzungen zu schaffen, um das Lutherhaus zu einem energieeffizienten, konservatorisch angemessenen und inklusiven Museum umzugestalten. Dies beginnt mit der Schaffung eines neuen Entrees, über Dämm- und Schutzmaßnahmen bis hin zu der Schaffung technischer Voraussetzungen für innovative Modelle der musealen Teilhabe.
Gebäudeplanung Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 34 HOAI
Leistungsinhalt sollen Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß Anlage 10 (zu § 34 Absatz 1, § 35 Absatz 6) HOAI sein. Eine genaue Leistungsbeschreibung ist dem beigefügten Vertragsmuster zu entnehmen.
Es ist beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung durchzuführen:
- Stufe 1: Leistungsphasen 1-4,
- Stufe 2: Leistungsphase 5- 8,
- Stufe 3: Leistungsphase 9.
Da bereits im Lösungsvorschlag Grundleistungen der Leistungsphase 1 und 2 erbracht werden, wird der Anteil
dieser Leistungsphasen auf die hier ausgeschriebene Leistung auf folgenden Prozentsatz reduziert:
Leistungsphase 1: 1 %
Leistungsphase 2: 5 %
Besondere Leistungen:
- Zuarbeit bei Unterlagenerstellung für Zuwendungsbaumaßnahmen (ZBau)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lutherhaus 2024 Gebäudeplanung der LP 1 - 9 nach § 34 HOAI
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die in bzw. unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Angaben werden in einem Teilnahmeantrag abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Der Teilnahmeantrag kann als PDF-Dokument heruntergeladen werden. Er ist unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zu verwenden und in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und in der in Ziffer IV.2.2) genannten Frist ausschließlich digital über die Vergabeplattform einzureichen. Das Fehlen der Angabe der Person (bei juristischen Personen-Firmenname und Anschrift), die den Teilnahmeantrag oder das Angebot abgibt, führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Es gilt die Textform nach §126b BGB. Der Teilnahmeantrag ist fristgerecht bei der unter Abschnitt I.3) genannten Kontaktstelle digital über das Vergabeportal einzureichen. Teilnahmeanträge die als E-Mail oder per Fax oder auf dem Postwegeingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Ei...
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.