Lutherhaus 2024 Gebäudeplanung der LP 1 - 9 nach § 34 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: LH 2024 GPL
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lutherstadt Wittenberg
NUTS-Code: DEE0E Wittenberg
Postleitzahl: 06886
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.martinluther.de/de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39114
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.saleg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lutherhaus 2024 Gebäudeplanung der LP 1 - 9 nach § 34 HOAI
Ziel der Baumaßnahme ist, das Lutherhaus als authentischen Ort bedeutender europäischer Geschichte zu erhalten und gleichzeitig die bauseitigen Voraussetzungen zu schaffen, um das Lutherhaus zu einem energieeffizienten, konservatorisch angemessenen und inklusiven Museum umzugestalten. Dies beginnt mit der Schaffung eines neuen Entrees, über Dämm- und Schutzmaßnahmen bis hin zu der Schaffung technischer Voraussetzungen für innovative Modelle der musealen Teilhabe.
Gebäudeplanung Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 34 HOAI
Leistungsinhalt sollen Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß Anlage 10 (zu § 34 Absatz 1, § 35 Absatz 6) HOAI sein. Eine genaue Leistungsbeschreibung ist dem beigefügten Vertragsmuster zu entnehmen.
Es ist beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung durchzuführen:
- Stufe 1: Leistungsphasen 1-4,
- Stufe 2: Leistungsphase 5- 8,
- Stufe 3: Leistungsphase 9.
Da bereits im Lösungsvorschlag Grundleistungen der Leistungsphase 1 und 2 erbracht werden, wird der Anteil
dieser Leistungsphasen auf die hier ausgeschriebene Leistung auf folgenden Prozentsatz reduziert:
Leistungsphase 1: 1 %
Leistungsphase 2: 5 %
Besondere Leistungen:
- Zuarbeit bei Unterlagenerstellung für Zuwendungsbaumaßnahmen (ZBau)
Nach Durchführung des Teilnahmewettbewerbs wird die Vergabestelle die ausgewählten Bewerber auf Grundlage von § 52 Abs. 1 VgV auffordern, ein Angebot und einen Lösungsvorschlag einzureichen. Für die Einreichung eines Angebotes ist das von der Vergabestelle vorbereitete Formblatt zu verwenden (04_Formblatt Angebot.pdf). Selbst gefertigte Anlagen hierzu sind zulässig. Die Angebote sind in deutscher Sprache zu übermitteln.
Der Termin zur Einreichung der Angebote und Lösungsvorschläge sowie die Vorstellungstermine werden mit der Angebotsaufforderung mitgeteilt.
Zu dem Angebot soll zeitgleich ein Lösungsvorschlag in Form eines Vorentwurfs inkl. Kostenschätzung und Honorarberechnung ausgearbeitet werden, bei dem nachfolgende Aspekte berücksichtigt werden sollen:
- Denkmalschutz
- Erschließung
- Barrierefreiheit
- Nachhaltigkeit
- Wirtschaftlichkeit
Bitte beachten Sie dazu die Grundrisse mit Darstellung der Teilbereiche, in denen Nutzungs- und Grundrissänderungen notwendig bzw. möglich sind, sowie die Ausführungen zu den Planungsparametern (Anlage 1). Einzureichen sind:
- Lageplan (Schwerpunkt Wegeführung | M 1:500)
- alle überplanten Grundrisse (M 1:200)
- alle überplanten Ansichten (M 1:200)
- Kostenschätzung nach DIN 276 nach der zweiten Ebene der Kostengruppen
- Honorarberechnung anhand der Kostenschätzung nach DIN 276
Für die Erstellung des Lösungsvorschlages und die damit verbundene Einreichung des Angebotes ist eine Bearbeitungszeit von 8 Wochen vorgesehen. Die Vergütung der Erarbeitung des Lösungsvorschlages wird auf 15.000 € (brutto) festgesetzt. Diese Honorierung steht gem. § 77 Abs. 2, 3 VgV einheitlich jedem ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Erstellung des Angebotes und des Lösungsvorschlages zu. Die Auszahlung der Honorierung erfolgt nach Abschluss des Vergabeverfahrens. Ein Nichtvorliegen des Lösungsvorschlages und der damit im Zusammenhang stehenden Unterlagen (Pläne und Kostenschätzung) nach Abschluss der Bearbeitungszeit führt automatisch zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Der Anspruch auf das genannte Honorar erlischt in diesem Fall.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis Berufsstand gem. § 122 Abs. 2 Satz 1 GWB und § 44 VgV Qualifikationsnachweis (Architekt, etc.) und Nachweis, dass eine Bauvorlageberechtigung im Sinne von
§ 64 Absatz 2 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt für die Einreichung eines Bauantrages als Entwurfsverfasser besteht.
§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV und § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV
Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden, jeweils 2-fach maximiert.
Sollte eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe nicht vorliegen, ist als Nachweis auch die Bestätigung eines Versicherers ausreichend, dass dieser bereit ist, im Auftragsfall eine solche Versicherung abzuschließen.
§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV:
Angabe eines Referenzprojektes für die Sanierung eines Museums:
Angabe einer Referenz des Bewerbers für die Sanierung eines Museums. Hierfür können maximal 20 Punkte erreicht werden.
§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV:
Angabe eines Referenzprojektes für die energetische Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes:
Angabe einer Referenz des Bewerbers für die Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes. Hierfür können maximal 20 Punkte erreicht werden.
§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV:
Angabe eines Referenzprojektes für eine Fördermaßnahme an einem Gebäude:
Angabe einer Referenz des Bewerbers für ein Projekt bei Vewendung von Fördermitteln.
Hierfür können maximal 20 Punkte erreicht werden.
§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV:
Nennung des vorgesehenen Personals für die Leistungserbringung sowie Angabe zu dessen Qualifikation.
Hierfür können maximal 10 Punkte erreicht werden.
§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV:
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens einschließlich Führungskräften in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist. Hierfür können maximal 10 Punkte erreicht werden.
Insgesamt können 80 Punkte erreicht werden.
Natürliche Personen, die nach Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung
Architekt/Ingenieur, oder vergleichbar berechtigt sind. Juristische Personen, deren satzungsmäßiger
Geschäftszweck auf die hier verlangte Leistung ausgerichtet ist und deren Gesellschafter/bevollmächtigter Vertreter und der verantwortliche Projektleiter die an natürlichen Personen gestellte Anforderungen erfüllen. Ist
die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ in einem Herkunftsland gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt
die fachliche Voraussetzung, wer über einen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach den
Richtlinen 2013/55/EU des EU-Parlaments und des Rates vom 20.11.2013 zur Änderung der RL 2005/36/EU
über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung EU Nr. 1024/2012 des EU-Parlaments
und des Rates über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems
entspricht. Für das Projekt gelten die Bau-, Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes Sachsen-Anhalt
sowie nutzerspezifische Vorschriften, welche sich aus der Mitfinanzierung des Vorhabens aus öffentlichen
Finanzierungshilfen ergeben.
Erklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
Die Erklärung muss auch von vorgesehenen Nachunternehmern, jeweils für sich selbst, abgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die in bzw. unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Angaben werden in einem Teilnahmeantrag abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Der Teilnahmeantrag kann als PDF-Dokument heruntergeladen werden. Er ist unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zu verwenden und in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und in der in Ziffer IV.2.2) genannten Frist ausschließlich digital über die Vergabeplattform einzureichen. Das Fehlen der Angabe der Person (bei juristischen Personen-Firmenname und Anschrift), die den Teilnahmeantrag oder das Angebot abgibt, führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Es gilt die Textform nach §126b BGB. Der Teilnahmeantrag ist fristgerecht bei der unter Abschnitt I.3) genannten Kontaktstelle digital über das Vergabeportal einzureichen. Teilnahmeanträge die als E-Mail oder per Fax oder auf dem Postwegeingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang auf dem Vergabeportal an. Eine qualifizierte oder fortgeschrittene Signatur wird nicht gefordert.
2. Unter der in Ziff. I.3) genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen inkl. Aufgabenbeschreibung, Angaben zur Verfahrensdurchführung sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung wie auch weitere Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig dort zu informieren.
3. Etwaige Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind über das Vergabeportal oder per E-Mail in elektronischer Form an die Kontaktstelle zu richten. Die gesammelten Rückfragen werden anonymisiert beantwortet und sind Öffentlich unter der unter Punkt I.3 genannten Web-Seite einsehbar.
4. Hinweise zu Ziff. II.2.5. Zuschlagskriterien: Die Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien sowie die Anlage zu Honorarangaben im indikativen Angebot sind in der Vergabeunterlage aufgeführt und unter der in I.3. genannten Adresse abrufbar. Zum Verhandlungsgespräch wird der für die Vertragsdurchführung
vorgesehene Personenkreis erwartet: Kosten für die Bewerbung und Angebotserstellung sowie die Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden nicht erstattet. Die Vergütung der Erarbeitung des Lösungsvorschlages wird auf [Betrag gelöscht] EUR Brutto festgesetzt. Diese Honorierung wird gem. § 77 Abs. 2, 3 VgV einheitlich allen ausgewählten Bewerbernmit Abgabe des Lösungsvorschlages zustehen. Gemäß §17 Abs. 11 VgV behält sich der Auftraggeber vor, den Auftrag auf Grundlage der eingereichten Erstangebote mit Lösungsvorschlag zu erteilen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.