Umsetzung von Vorhaben im Rahmen der lokalen Entwicklungsstrategien (LEADER) (M19 FP 7101)-Biodiversität_Los1_Figuren_Landschaftsbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_03_LEbio_LOS1

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Solestadt Bad Dürrenberg
Postanschrift: Hauptstraße 27
Ort: Bad Dürrenberg
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06231
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Claudia Klepzig
E-Mail:
Telefon: +49 3462-9987073
Fax: +49 3462-9987080
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.badduerrenberg.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Umsetzung von Vorhaben im Rahmen der lokalen Entwicklungsstrategien (LEADER) (M19 FP 7101)-Biodiversität_Los1_Figuren_Landschaftsbauarbeiten

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_03_LEbio_LOS1
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45112711 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Parkanlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Bei der Leistung geht es im wesentlichen um den Bau verschiedener Holzfiguren für den Biodiversitätspfad im Kurpark von Bad Dürrenberg. Die genauen Angaben entnehmen Sie bitte dem LV.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Niedrigstes Angebot: 25 578.34 EUR / höchstes Angebot: 26 907.98 EUR das berücksichtigt wurde
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Hauptort der Ausführung:

Kurpark, 06231 Solestadt Bad Dürrenberg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

siehe II.1.4

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Mehrere Hauptangebote sind zugelassen

Mindestanforderungen an Nebenangebote

- Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und

Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten.

- Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen,

Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber,

zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem

Nebenangebot einzureichen.

- Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen

gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch

Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen

werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen.

Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im

Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der

entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen

Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt)

gekennzeichnet ist.

- Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit

seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur

Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit

mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen.

- Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie

angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden

Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich

günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten

Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer

das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu

realisieren.

- Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der

Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko).

Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten;

alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu

erfüllen. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben

inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies

planungskonform erfolgt.

Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der

Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen

zur Altlastenproblematik hingewiesen.

Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu

die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen

Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung

vorliegt.

Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen

Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den

sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

Umsetzung von Vorhaben im Rahmen der lokalen Entwicklungsstrategie (LEADER (M19-FP7191) Biodiversität

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 133-422934
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2023_03_LEbio_LOS1
Bezeichnung des Auftrags:

Umsetzung von Vorhaben im Rahmen der lokalen Entwicklungsstrategien (LEADER) (M19 FP 7101)-Biodiversität_Los1_Figuren_Landschaftsbauarbeiten

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
28/08/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Delitzscher Lanhandels&Dienste
Postanschrift: Schkeuditzerstr. 80
Ort: Dekitzsch
NUTS-Code: DED53 Nordsachsen
Postleitzahl: 04509
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 25 578.34 EUR
Niedrigstes Angebot: 25 578.34 EUR / höchstes Angebot: 26 907.98 EUR das berücksichtigt wurde
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind zusätzlich vom Bieter mit dem

Angebot einzureichen:

1.

Angebotsschreiben (Formblatt 213 VHB)

2.

Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis /-programm

3.

Die Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222 VHB Bund

---

Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der

Vergabestelle vorzulegen:

1.

Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 VHB

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Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, sich vom Wirtschaftsteilnehmer

nachweisen zu lassen, dass alle benannten Unterauftragnehmer die erforderlichen

Mittel besitzen, um die im Angebot des Wirtschaftsteilnehmers angegebenen

Leistungen zu erbringen.

Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während des

Vergabeverfahrens bis zur Submission erfolgt ausschließlich elektronisch über die

eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de.

Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens

verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält,

werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über

den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung

informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.

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Baustrom, Bauwasser

Innerhalb des Umgriffes stehen Wasserentnahmestellen und Anschlüsse für die

Stromversorgung zur Verfügung.

Bauwasseranschlüsse sind vor Ort im Kurpark vorhanden.

Sofern Bauwasser und/oder Baustrom benötigt wird, erfolgt die Abrechnung erfolgt anteilig von der Bruttoabrechnungssumme wie

folgt:

Baustrom: 0,2 %

Bauwasser: 0,2 %

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Bauleistungsversicherung

Der Auftraggeber hat eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Die Abrechnung erfolgt pauschal anteilig von der Bruttoabrechnungssumme in Höhe von 0,16 %.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Saalekreis Vergabenachprüfstelle
Postanschrift: Domplatz 9
Ort: Merseburg
Postleitzahl: 06217
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in

den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist

zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschritten innerhalb einer Frist von

zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der

Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der

zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen

Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).

Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2

GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im

Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund

Gesetzes gestattet ist.

Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen

Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134

GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im

Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund

Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie

im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalender-tagen nach der

Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen

Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs

Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber

die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,

endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der

Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/10/2023