Umsetzung von Vorhaben im Rahmen der lokalen Entwicklungsstrategien (LEADER) (M19 FP 7101)-Biodiversität_Los1_Figuren_Landschaftsbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_03_LEbio_LOS1
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstraße 27
Ort: Bad Dürrenberg
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06231
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Claudia Klepzig
E-Mail:
Telefon: +49 3462-9987073
Fax: +49 3462-9987080
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.badduerrenberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Umsetzung von Vorhaben im Rahmen der lokalen Entwicklungsstrategien (LEADER) (M19 FP 7101)-Biodiversität_Los1_Figuren_Landschaftsbauarbeiten
Bei der Leistung geht es im wesentlichen um den Bau verschiedener Holzfiguren für den Biodiversitätspfad im Kurpark von Bad Dürrenberg. Die genauen Angaben entnehmen Sie bitte dem LV.
Kurpark, 06231 Solestadt Bad Dürrenberg
siehe II.1.4
Mehrere Hauptangebote sind zugelassen
Mindestanforderungen an Nebenangebote
- Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und
Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten.
- Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen,
Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber,
zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem
Nebenangebot einzureichen.
- Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen
gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch
Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen
werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen.
Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im
Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der
entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen
Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt)
gekennzeichnet ist.
- Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit
seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur
Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit
mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen.
- Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie
angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden
Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich
günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten
Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer
das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu
realisieren.
- Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der
Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko).
Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten;
alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu
erfüllen. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben
inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies
planungskonform erfolgt.
Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der
Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen
zur Altlastenproblematik hingewiesen.
Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu
die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen
Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung
vorliegt.
Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen
Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den
sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.
Umsetzung von Vorhaben im Rahmen der lokalen Entwicklungsstrategie (LEADER (M19-FP7191) Biodiversität
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 EUR ohne Umsatzsteuer wird der
Auftraggeber vor Zuschlagserteilung von dem Bieter - an den der Zuschlag erteilt
werden soll - einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim
Bundeszentralregister und Wettbewerbsregister anfordern um seine
Zuverlässigkeit zu überprüfen, § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG). Wird
eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen
Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine
eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden. Präqualifizierte Unternehmen und jedes präqualifizierte Mitglied von
Bietergemeinschaften führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in
die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) mit Einreichung des Angebotes.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll
(Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen - über die Angabe der Nummer,
unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden - deren
Eignung nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung
für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen und jedes Mitglied von
Bietergemeinschaften haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte
Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ mit dem Angebot vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen.
und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll
(Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für
diese abzugeben.
Die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB
2017 Stand 2019) ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt.
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Gelangt das Angebot in die engere Wahl sind folgende Nachweise, Angaben und
Unterlagen entsprechend § 6aEU Nr. 1 VOB/A von nicht präqualifizierten
Unternehmen/ jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer Arbeits- oder
Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht präqualifizierten
Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder eine gleichwertige
Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des
Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters oder
2.
Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer
oder anderweitige sonstige Nachweise einer zuständigen Stelle des
Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
3.
Gewerbeanmeldung oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen
Stelle des Herkunftslandes
Die Vergabestelle wird die vorgenannten Nachweise auch von präqualifizierten
Unternehmen, präqualifizierten Mitgliedern von Arbeits-/ Bietergemeinschaften
sowie präqualifizierten Nachunternehmen und präqualifizierten Unternehmen
dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe)
nachfordern, sofern diese Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis
enthalten sind.
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Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
Präqualifizierte Unternehmen und jedes präqualifizierte Mitglied von
Bietergemeinschaften führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in
die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) mit Einreichung des Angebotes.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen
und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll
(Eignungsleihe) ist auf gesondertes Verlangen - über die Angabe der Nummer,
unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden - deren
Eignung nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung
für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen und jedes Mitglied von
Bietergemeinschaften haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte
Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ mit dem Angebot vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen
und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll
(Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für
diese abzugeben.
Die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB
2017 Stand 2019) ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt.
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Gelangt das Angebot in die engere Wahl sind folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6aEU Nr. 2
VOB/A vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/ jedem nicht
präqualifizierten Mitglied einer Arbeits- oder Bietergemeinschaft und von jedem
anderen nicht präqualifizierten Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch
genommen werden auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
die Vorlage einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung.
eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die
letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre,
eine Erklärung über den Umsatz soweit er Bauleistungen und andere Leistungen
betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss
des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen i.
H. v. mindestens 10.000 EUR.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse oder eine
gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder
des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder eine gleichwertige
Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des
Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters im Original, sofern nur im
Original gültig
qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des
zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen oder
gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder
des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters (im Original, sofern nur im
Original gültig)
Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b EStG oder gleichwertige Bescheinigung
einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates.
Die Vergabestelle wird die vorgenannten Nachweise auch von präqualifizierten
Unternehmen, präqualifizierten Mitgliedern von Arbeits-/ Bietergemeinschaften
sowie präqualifizierten Nachunternehmen und präqualifizierten Unternehmen
dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe)
nachfordern, sofern diese Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis
enthalten sind.
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Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, sind eine
Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
Für die Ausschreibung sind die Vorgaben der Tarifverträge für den Garten-,
Landschafts- und Sportplatzbau zu beachten, aus denen sich die hier relevanten
Entgelte ergeben. Abrufbar unter:
https://ddatabox.dataport.de/public/download-shares
/uPscfMaYWWMn7NDcsyBzgVOAY4LwbFEU
Einschlägig sind die folgenden Tarifverträge:
Tarifvertrag zur Änderung des Bundes-Gehaltstarifvertrags für Angestellte im
Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau in der Bundesrepublik Deutschland
vom 18. Oktober 1999 in der Fassung vom 22. Juli 2019 - vom 24. August 2021
Bundesrahmentarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer im Garten-,
Landschafts- und Sportplatzbau in der Bundesrepublik Deutschland - vom 20.
Dezember 1995
Tarifvertrag zur Änderung des Bundes-Lohntarifvertrages für gewerbliche
Arbeitnehmer im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau in der Bundesrepublik
Deutschland vom 18. Oktober 1999 in der Fassung vom 22. Juli 2019 - vom 24.
August 2021
Das im Lohn-TV benannte, aktuell geltende Entgelt der Lohngruppe 7.6 wird
ersetzt durch den vergabespezifischen Mindestlohn gem. § 11 Abs. 3 TVergG LSA
und beträgt demnach 13,48 EUR.
Die Ermittlung des vergabespezifischen Mindeststundenentgeltes kann unter
folgendem Link nachvollzogen werden: https://evergabe.sachsen-anhalt.de
/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/StK/eVergabe/Uploads
/Handlungsanleitung_Ermittlung_vergabespez._Mindestlohn.pdf
Präqualifizierte Unternehmen und jedes präqualifizierte Mitglied von
Bietergemeinschaften führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in
die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) mit Einreichung des Angebotes.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen
und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll
(Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen - über die Angabe der Nummer,
unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden - deren
Eignung nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen und jedes Mitglied von
Bietergemeinschaften haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte
Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ mit dem Angebot vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen
und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll
(Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für
diese abzugeben.
Die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB
2017 Stand 2019) ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt.
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Folgende Angaben sind - sofern zutreffend - entsprechend § 6aEU Nr. 3 VOB/A
vom Bieter mit dem Angebot einzureichen:
1.
Die Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234 VHB Stand 2019).
2.
Die Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als
Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmer und Eignungsleihe).
Diese Angabe erfolgt unter Verwendung des Formblattes 235 VHB 2017.
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Die Vergabestelle behält sich das Recht vor gemäß § 6aEU Nr. 3 VOB/A von jedem
nicht präqualifizierten Unternehmen, jedem nicht präqualifizierten Mitglied
einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht
präqualifizierten Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen
werden soll zusätzlich insbesondere folgende Unterlagen abzufordern:
1.
Die Angabe mindestens einer Referenz über die Ausführung von Leistungen in
den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu
vergebenden Leistung hinsichtlich Qualität und Quantität vergleichbar sind,
wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die
ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
2.
Im Falle des Einsatzes von Nachunternehmern und / oder der Eignungsleihe die
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen. Diese Angabe erfolgt unter
Verwendung des Formblattes 236 VHB Stand 2019.
3.
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig
davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar
insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und
derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt
4.
Erlaubnis nach §7 und Inhaber von Befähigungsscheinen nach § 20
Sprengstoffgesetz
5.
Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und
welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des
Auftrags verfügt
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Die Vergabestelle wird die vorgenannten Nachweise auch von präqualifizierten
Unternehmen, präqualifizierten Mitgliedern von Arbeits-/ Bietergemeinschaften
sowie präqualifizierten Nachunternehmen und präqualifizierten Unternehmen
dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe)
nachfordern, sofern diese Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis
enthalten sind.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Befähigungsschein über den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen gemäß
der §§ 7 und 20 SprengG ist mit den Unterlagen vorzulegen
Um den Auftrag ausführen zu können, hat der Wirtschaftsteilnehmer, jedes
Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder Unterauftragnehmer und jedes andere
Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden
(Eignungsleihe), das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124
GWB zu erklären.
Dies erfolgt durch die Einreichung des den Ausschreibungsunterlagen
beigelegten Formblatts 124 „Eigenerklärung zur Eignung“.
Diese ausgefüllte Eigenerklärung ist vom Wirtschaftsteilnehmer und jedem
Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
Bei jedem anderem Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen
werden (Nachunternehmer und / oder Eignungsleihe) erfolgt die Einreichung auf
gesondertes Verlangen.
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Öffentliche Aufträge dürfen nach § 11 des Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe
öffentlicher Aufträge (TVergG-LSA) nur an Unternehmen vergeben werden,
wenn diese sich schriftlich oder elektronisch verpflichten, ihren Arbeitnehmern
(auch Leiharbeiter) bei der Auftragsausführung Arbeitsbedingungen
einschließlich des Mindeststundenentgelts zu gewähren, die:
1.
mindestens den Vorgaben des Tarifvertrages entsprechen, an den das
Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist oder
der nach dem Tarifvertragsgesetz für allgemeinverbindlich erklärt wurde, oder
2.
mindestens den Vorgaben des Tarifvertrages entsprechen, der für die Leistung am Ort der Ausführung gilt.
Das im Entgelt-TV benannte, aktuell geltende Entgelt wird
ersetzt durch den vergabespezifischen Mindestlohn gem. § 11 Abs. 3 TVergG-LSA
und beträgt demnach 13,48 EUR.
Die für die Leistung einschlägigen Entgeltgruppen der zur Anwendung
kommenden Tarifverträge sind zu berücksichtigen. Die oberhalb des
vergabespezifischen Mindeststundenentgelts liegenden Entgeltstufen/
Lohngruppen bleiben weiter anwendbar und sind zu berücksichtigen.
Zum Nachweis dazu hat der Bieter und jedes Mitglied von Arbeits-/
Bietergemeinschaften die folgen Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
1.
Formblatt 1_ Erklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und
Entgeltgleichheit (§§ 11 und 14 Abs. 2 TVergG LSA)
2.
ergänzende Vertragsbedingungen zu VHB 221/ 222 Kalkulation der
Preisermittlung
Bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in
Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) ist das Formblatt 1_ Erklärung
zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 11 und 14 Abs. 2
TVergG LSA) auf gesondertes Verlangen einzureichen.
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Darüber hinaus sind von jedem Bieter und Mitglied einer Arbeits-/
Bietergemeinschaft gem. TVergG-LSA folgende Erklärungen mit dem Angebot
sind abzugeben:
1.
Formblatt 2_Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 und Abs. 4
TVergG LSA)
2.
Formblatt 3_Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der
Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) (§ 13 Abs. 1 TVergG)
3.
Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktions-VO der EU vom 08.04.2022
Die oben benannten Unterlagen sind Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Landesgartenschau Bad Dürrenberg 2023gGmbH
Witzlebenweg 7a
06231 Bad Dürrenberg
Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch. Gemäß der §§ 55 VgV und 14 EU
VOB/A, sind Bieter hierbei nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind zusätzlich vom Bieter mit dem
Angebot einzureichen:
1.
Angebotsschreiben (Formblatt 213 VHB)
2.
Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis /-programm
3.
Die Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222 VHB Bund
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Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle vorzulegen:
1.
Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 VHB
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Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, sich vom Wirtschaftsteilnehmer
nachweisen zu lassen, dass alle benannten Unterauftragnehmer die erforderlichen
Mittel besitzen, um die im Angebot des Wirtschaftsteilnehmers angegebenen
Leistungen zu erbringen.
Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während des
Vergabeverfahrens bis zur Submission erfolgt ausschließlich elektronisch über die
eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de.
Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens
verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält,
werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über
den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung
informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
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Baustrom, Bauwasser
Innerhalb des Umgriffes stehen Wasserentnahmestellen und Anschlüsse für die
Stromversorgung zur Verfügung.
Bauwasseranschlüsse sind vor Ort im Kurpark vorhanden.
Sofern Bauwasser und/oder Baustrom benötigt wird, erfolgt die Abrechnung erfolgt anteilig von der Bruttoabrechnungssumme wie
folgt:
Baustrom: 0,2 %
Bauwasser: 0,2 %
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Bauleistungsversicherung
Der Auftraggeber hat eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Die Abrechnung erfolgt pauschal anteilig von der Bruttoabrechnungssumme in Höhe von 0,16 %.
Postanschrift: Domplatz 9
Ort: Merseburg
Postleitzahl: 06217
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschritten innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der
zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2
GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen
Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134
GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie
im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalender-tagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber
die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).