Sicherheits- und Rezeptionsdienstleistungen an Objekten des Landratsamtes Burgenlandkreis Referenznummer der Bekanntmachung: T-10 / 07 / 2023 (L)
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 119-373228)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Schönburger Straße 41
Ort: Naumburg
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06618
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechts- und Ordnungsamt, Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.burgenlandkreis.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheits- und Rezeptionsdienstleistungen an Objekten des Landratsamtes Burgenlandkreis
Sicherheits- und Rezeptionsdienstleistungen an Objekten des Burgenlandkreises in der Zeit von voraussichtlich 01.06.2024 für 2 Jahre mit der Option der Verlängerung 2 x 1 Jahr
Los 1: Objekt Schönburger Straße 41 in 06618 Naumburg - Rezeptionsdienstleistung + Wachdienst + Objektkontrolldienst
Los 2: Objekt Stadtpark 6 in 06667 Weißenfels - Rezeptionsdienstleistung + Wachdienst
Los 3: Objekt Domherrenstraße 1 in 06712 Zeitz - Rezeptionsdienstleistung + Wachdienst
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Im Rahmen der Angebotsfrist ist folgendes zu beachten:
- Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind:
. Angebotsschreiben (Formblatt 633) - Das Fehlen führt zum Ausschluss des Angebotes.
. „Mengengerüst“ (Preisangebot) - Das Fehlen führt zum Ausschluss des Angebotes.
. Bestätigung der Objektbesichtigung
. Konzept, welches auf die einzelnen Punkte bezüglich der Zuschlagkriterien eingeht. Benutzen Sie hierzu die vorgegebenen Formblätter D1 bis D3-E.
Achtung: In den einzelnen Formblättern bzw. Zuschlagskriterien sind Nachweise bzw. Eigenerklärungen gefordert, die zwingend beizulegen sind.
Fehlende Angaben im Konzept wirken sich auf die Punktebewertung der Angebote aus.
Eine Nachforderung wird ggf. nur für Nachweise bzw. Eigenerklärungen erfolgen, die die Angaben im Konzept untersetzen.
- Auf die Fristen zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
- Bieteranfragen müssen bis zum 17.10.2023, 13:00 Uhr elektronisch über die Vergabeplattform eingegangen sein, damit die Vergabestelle diese innerhalb der Frist des § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV beantworten kann. Anfragen, die nach dem o. g. Zeitpunkt bei der Vergabestelle eingehen, sind nicht mehr „rechtzeitig“ im Sinne der vorgenannten Vorschrift und werden nicht mehr beantwortet.
Wir weisen darauf hin, dass die Einsicht in die veröffentlichten Informationen dem Bieter obliegt. Das bedeutet, dass durch die Bieter, welche beabsichtigen ein Angebot abzugeben, zu prüfen ist, ob durch die Vergabestelle neue Informationen, Antworten oder Bekanntmachungen veröffentlicht wurden sind. (siehe auch "Hinweise zu dieser Ausschreibung von der e-Vergabe-Plattform").
- Beachten Sie die verpflichtenden Objektbesichtigungen im Zeitraum 39. bis 41. KW 2023. Für die konkreten Terminabsprachen setzen Sie sich bitte mit dem Sekretariat des Hauptamtes unter der Telefon-Nr.: 03445 / 73 - 1124 oder Mail: in Verbindung.