Sicherheits- und Rezeptionsdienstleistungen an Objekten des Landratsamtes Burgenlandkreis Referenznummer der Bekanntmachung: T-10 / 07 / 2023 (L)

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 119-373228)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Burgenlandkreis
Postanschrift: Schönburger Straße 41
Ort: Naumburg
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06618
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechts- und Ordnungsamt, Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.burgenlandkreis.de/

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sicherheits- und Rezeptionsdienstleistungen an Objekten des Landratsamtes Burgenlandkreis

Referenznummer der Bekanntmachung: T-10 / 07 / 2023 (L)
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Sicherheits- und Rezeptionsdienstleistungen an Objekten des Burgenlandkreises in der Zeit von voraussichtlich 01.06.2024 für 2 Jahre mit der Option der Verlängerung 2 x 1 Jahr

Los 1: Objekt Schönburger Straße 41 in 06618 Naumburg - Rezeptionsdienstleistung + Wachdienst + Objektkontrolldienst

Los 2: Objekt Stadtpark 6 in 06667 Weißenfels - Rezeptionsdienstleistung + Wachdienst

Los 3: Objekt Domherrenstraße 1 in 06712 Zeitz - Rezeptionsdienstleistung + Wachdienst

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/09/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 119-373228

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

Im Rahmen der Angebotsfrist ist folgendes zu beachten:

- Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind:

. Angebotsschreiben (Formblatt 633) - Das Fehlen führt zum Ausschluss des Angebotes.

. „Mengengerüst“ (Preisangebot) - Das Fehlen führt zum Ausschluss des Angebotes.

. Bestätigung der Objektbesichtigung

. Konzept, welches auf die einzelnen Punkte bezüglich der Zuschlagkriterien eingeht. Benutzen Sie hierzu die vorgegebenen Formblätter D1 bis D3-E.

Achtung: In den einzelnen Formblättern bzw. Zuschlagskriterien sind Nachweise bzw. Eigenerklärungen gefordert, die zwingend beizulegen sind.

Fehlende Angaben im Konzept wirken sich auf die Punktebewertung der Angebote aus.

Eine Nachforderung wird ggf. nur für Nachweise bzw. Eigenerklärungen erfolgen, die die Angaben im Konzept untersetzen.

- Auf die Fristen zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

- Bieteranfragen müssen bis zum 17.10.2023, 13:00 Uhr elektronisch über die Vergabeplattform eingegangen sein, damit die Vergabestelle diese innerhalb der Frist des § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV beantworten kann. Anfragen, die nach dem o. g. Zeitpunkt bei der Vergabestelle eingehen, sind nicht mehr „rechtzeitig“ im Sinne der vorgenannten Vorschrift und werden nicht mehr beantwortet.

Wir weisen darauf hin, dass die Einsicht in die veröffentlichten Informationen dem Bieter obliegt. Das bedeutet, dass durch die Bieter, welche beabsichtigen ein Angebot abzugeben, zu prüfen ist, ob durch die Vergabestelle neue Informationen, Antworten oder Bekanntmachungen veröffentlicht wurden sind. (siehe auch "Hinweise zu dieser Ausschreibung von der e-Vergabe-Plattform").

- Beachten Sie die verpflichtenden Objektbesichtigungen im Zeitraum 39. bis 41. KW 2023. Für die konkreten Terminabsprachen setzen Sie sich bitte mit dem Sekretariat des Hauptamtes unter der Telefon-Nr.: 03445 / 73 - 1124 oder Mail: in Verbindung.