Sicherheits- und Rezeptionsdienstleistungen an Objekten des Landratsamtes Burgenlandkreis Referenznummer der Bekanntmachung: T-10 / 07 / 2023 (L)
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Naumburg
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06618
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.burgenlandkreis.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheits- und Rezeptionsdienstleistungen an Objekten des Landratsamtes Burgenlandkreis
Sicherheits- und Rezeptionsdienstleistungen an Objekten des Burgenlandkreises in der Zeit von voraussichtlich 01.06.2024 für 2 Jahre mit der Option der Verlängerung 2 x 1 Jahr
Los 1: Objekt Schönburger Straße 41 in 06618 Naumburg - Rezeptionsdienstleistung + Wachdienst + Objektkontrolldienst
Los 2: Objekt Stadtpark 6 in 06667 Weißenfels - Rezeptionsdienstleistung + Wachdienst
Los 3: Objekt Domherrenstraße 1 in 06712 Zeitz - Rezeptionsdienstleistung + Wachdienst
Sicherheits- und Rezeptionsdienstleistungen im Objekt Schönburger Straße 41, 06618 Naumburg
Schönburger Straße 41, 06618 Naumburg
Zu den Aufgaben gehören unter anderen Tätigkeiten im Rezeptionsdienst, Wachdienst, Objektkontrolldienst sowie Zutrittskontrolle.
Los 1 Objekt Schönburger Straße 41 in Naumburg:
Rezeptions- / Wachdienst:
Umfang ca. 7.500 h im Jahr (2 zu besetzende Positionen Mo- Fr werktäglich)
Objektkontrolldienst:
Umfang ca. 11.000 h im Jahr
Auftragsvolumen: ca. 520.000 EUR im Jahr
Die Zuschlagskriterien in der Angebotsphase sind:
40 % Preis
7,5 % soziale Aspekte/Außertarifliche Zulagen
7,5 % Qualifikation und Erfahrung Führungskräfte
45 % Umsetzung (z.B. Personaleinsatz und -organisation, Einweisungs- und Schulungskonzept, Organisation und Durchführung der Dienstleistung, Plan für die Auftragsübernahme, Servicequalität und Business Continuity Management)
Sicherheits- und Rezeptionsdienstleistungen im Objekt Am Stadtpark 6, 06667 Weißenfels
Am Stadtpark 6, 06667 Weißenfels
Zu den Aufgaben gehören unter anderen Tätigkeiten im Rezeptionsdienst, Wachdienst sowie Zutrittskontrolle.
Los 2 Objekt Am Stadtpark 6 in Weißenfels:
Rezeptions- / Wachdienst:
Umfang ca. 3.500 h im Jahr (1 zu besetzende Position Mo- Fr werktäglich)
Auftragsvolumen: ca. 86.000 EUR im Jahr
Die Zuschlagskriterien in der Angebotsphase sind:
40 % Preis
7,5 % soziale Aspekte/Außertarifliche Zulagen
7,5 % Qualifikation und Erfahrung Führungskräfte
45 % Umsetzung (z.B. Personaleinsatz und -organisation, Einweisungs- und Schulungskonzept, Organisation und Durchführung der Dienstleistung, Plan für die Auftragsübernahme, Servicequalität und Business Continuity Management)
Sicherheits- und Rezeptionsdienstleistungen im Objekt Domherrenstraße 1, 06712 Zeitz
Domherrenstraße 1, 06712 Zeitz
Zu den Aufgaben gehören unter anderen Tätigkeiten im Rezeptionsdienst, Wachdienst sowie Zutrittskontrolle.
Los 3 Objekt Domherrenstraße in Zeitz:
Rezeptions- / Wachdienst:
Umfang ca. 4.500 h im Jahr (1 zu besetzende Position Mo - Sa werktäglich)
Auftragsvolumen: ca. 110.000 EUR im Jahr
Die Zuschlagskriterien in der Angebotsphase sind:
40 % Preis
7,5 % soziale Aspekte/Außertarifliche Zulagen
7,5 % Qualifikation und Erfahrung Führungskräfte
45 % Umsetzung (z.B. Personaleinsatz und -organisation, Einweisungs- und Schulungskonzept, Organisation und Durchführung der Dienstleistung, Plan für die Auftragsübernahme, Servicequalität und Business Continuity Management)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Kommunikation mit den Bewerber*innen / Bewerbergemeinschaften im Teilnahmewettbewerb erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform des Bundes (evergabe-online). Die Kommunikation erfolgt elektronisch. Bewerber, welche sich nicht registriert haben, können während der Bewerbungsphase nicht über ev. Änderungen und Präzisierungen informiert werden.
2. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich unter der in der EU-weiten Bekanntmachung angegebenen Adresse der Vergabeplattform frei und uneingeschränkt zum Download bereit.
3. Bewerber*innen / Bewerbergemeinschaften haben zwingend den vorgebenen Bewerbungsbogen für die Erstellung des Teilnahmeantrags zu verwenden.
4. Die Bewerber*innen haben unter Beachtung des in der Bekanntmachung angegeben genannten Schlusstermins den Teilnahmeantrag in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs mit Hilfe elektronischer Mittel gemäß §10 (vergleiche § 53 Abs. 1 VgV) über die Vergabeplattform bei der Vergabestelle einzureichen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform sind die Bieter*in und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, eindeutig zu benennen.
5. Teilnahmeanträge und Angebote sind schriftlich in deutscher Sprache abzufassen.
6. Es sollen nur die geforderten Erklärungen und Nachweise dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Auf die Vorlage allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen oder sonstiger nicht geforderter Arbeitsproben ist zu verzichten.
7. Die Auftraggeberin geht davon aus, dass alle für die Erstellung des Teilnahmeantrages notwendigen Informationen in der Bekanntmachung sowie den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten Unklarheiten bestehen, sind Bewerber-/ Bieterfragen ausschließlich über die Vergabeplattform an die Auftraggeber*in zu richten.
Bewerberfragen sind spätestens bis zum 13.07.2023, 12:00 Uhr zu stellen. Sollte sich aus den Bewerber-/Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf für alle Bewerber/Bieter ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung auf der Vergabeplattform.
10. Die Auftraggeberin erstattet keine Kosten, die den Bewerber*innen im Teilnahmewettbewerb / Verhandlungsverfahren entstehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Punkt 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfverfahren unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.