Lieferung von 5 Stück LKW mit Ladekran Referenznummer der Bekanntmachung: Z231-001-2023

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Lieferauftrag

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 146-465615)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Zentrale
Postanschrift: Hasselbachstraße 6
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): LSBB, Zentrale
E-Mail:
Fax: +49 391-5672720
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lsbb.lsa-net.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe-online.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von 5 Stück LKW mit Ladekran

Referenznummer der Bekanntmachung: Z231-001-2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34000000 Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Lieferung und Montage von 4 Stück Lastkraftwagen mit Ladekran und einem zulässigen Gesamtgewicht von 26.000 kg - Auflastung für den Straßenwinterdienst auf mindestens 31.000 kg (mit Eintragung in den Zulassungsbescheinigungen).

Ausführung als 3-Achs-LKW mit Allradantrieb (zuschaltbar/ VA und 1. HA angetrieben; 2. HA lift- und lenkbar) sowie mit Dreiseitenkipper und LKW-Ladekran auf einem Wechselsystem.

Der Dreiseitenkipper und der LKW-Ladekran werden auf eine Wechselbrücke montiert und müssen als eine Einheit abgenommen werden können und gegen eine Feuchtsalzstreumaschine ersetzt werden können. Der Ladekran muss für die Aufnahme und Nutzung eines Personenkorbs als Hubsteiger geeignet sein.

Die Hydraulikanlage ist zum gleichzeitigen Betreiben des Dreiseitenkippers und des LKWLadekrans im Sommerdienst und eines Vorbauschneepfluges und einer Aufbaustreumaschine im Winterdienst auszulegen.

Die Fahrzeuge werden zur baulichen und betrieblichen Unterhaltung von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen eingesetzt. Die Spezifikation resultiert im Wesentlichen aus den Anforderungen als Winterdienstfahrzeug für den Räum- und Streueinsatz.

Im Sommerdienst werden die LKW für länger andauernde Ladekranarbeiten und für Absicherungsarbeiten eingesetzt. Bauteile wie zum Beispiel Motor, Getriebe und Hydraulik-Anlage sind für einen Dauerbetrieb im Stand und bei Geschwindigkeiten von unter 5 km/h auszulegen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/08/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 146-465615

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.1.4)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Kurze Beschreibung
Anstatt:

Lieferung und Montage von 4 Stück Lastkraftwagen mit Ladekran und einem zulässigen Gesamtgewicht von 26.000 kg - Auflastung für den Straßenwinterdienst auf mindestens 31.000 kg (mit Eintragung in den Zulassungsbescheinigungen).

Ausführung als 3-Achs-LKW mit Allradantrieb (zuschaltbar/ VA und 1. HA angetrieben; 2. HA lift- und lenkbar) sowie mit Dreiseitenkipper und LKW-Ladekran auf einem Wechselsystem.

Der Dreiseitenkipper und der LKW-Ladekran werden auf eine Wechselbrücke montiert und müssen als eine Einheit abgenommen werden können und gegen eine Feuchtsalzstreumaschine ersetzt werden können. Der Ladekran muss für die Aufnahme und Nutzung eines Personenkorbs als Hubsteiger geeignet sein.

Die Hydraulikanlage ist zum gleichzeitigen Betreiben des Dreiseitenkippers und des LKWLadekrans im Sommerdienst und eines Vorbauschneepfluges und einer Aufbaustreumaschine im Winterdienst auszulegen.

Die Fahrzeuge werden zur baulichen und betrieblichen Unterhaltung von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen eingesetzt. Die Spezifikation resultiert im Wesentlichen aus den Anforderungen als Winterdienstfahrzeug für den Räum- und Streueinsatz.

Im Sommerdienst werden die LKW für länger andauernde Ladekranarbeiten und für Absicherungsarbeiten eingesetzt. Bauteile wie zum Beispiel Motor, Getriebe und Hydraulik-Anlage sind für einen Dauerbetrieb im Stand und bei Geschwindigkeiten von unter 5 km/h auszulegen.

muss es heißen:

Lieferung und Montage von 5 Stück Lastkraftwagen mit Ladekran und einem zulässigen Gesamtgewicht von 26.000 kg - Auflastung für den Straßenwinterdienst auf mindestens 31.000 kg (mit Eintragung in den Zulassungsbescheinigungen).

Ausführung als 3-Achs-LKW mit Allradantrieb (zuschaltbar/ VA und 1. HA angetrieben; 2. HA lift- und lenkbar) sowie mit Dreiseitenkipper und LKW-Ladekran auf einem Wechselsystem.

Der Dreiseitenkipper und der LKW-Ladekran werden auf eine Wechselbrücke montiert und müssen als eine Einheit abgenommen werden können und gegen eine Feuchtsalzstreumaschine ersetzt werden können. Der Ladekran muss für die Aufnahme und Nutzung eines Personenkorbs als Hubsteiger geeignet sein.

Die Hydraulikanlage ist zum gleichzeitigen Betreiben des Dreiseitenkippers und des LKWLadekrans im Sommerdienst und eines Vorbauschneepfluges und einer Aufbaustreumaschine im Winterdienst auszulegen.

Die Fahrzeuge werden zur baulichen und betrieblichen Unterhaltung von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen eingesetzt. Die Spezifikation resultiert im Wesentlichen aus den Anforderungen als Winterdienstfahrzeug für den Räum- und Streueinsatz.

Im Sommerdienst werden die LKW für länger andauernde Ladekranarbeiten und für Absicherungsarbeiten eingesetzt. Bauteile wie zum Beispiel Motor, Getriebe und Hydraulik-Anlage sind für einen Dauerbetrieb im Stand und bei Geschwindigkeiten von unter 5 km/h auszulegen.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: