Lieferung von 5 Stück LKW mit Ladekran Referenznummer der Bekanntmachung: Z231-001-2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hasselbachstraße 6
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): LSBB, Zentrale
E-Mail:
Fax: +49 391-5672720
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lsbb.lsa-net.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von 5 Stück LKW mit Ladekran
Lieferung und Montage von 4 Stück Lastkraftwagen mit Ladekran und einem zulässigen Gesamtgewicht von 26.000 kg - Auflastung für den Straßenwinterdienst auf mindestens 31.000 kg (mit Eintragung in den Zulassungsbescheinigungen).
Ausführung als 3-Achs-LKW mit Allradantrieb (zuschaltbar/ VA und 1. HA angetrieben; 2. HA lift- und lenkbar) sowie mit Dreiseitenkipper und LKW-Ladekran auf einem Wechselsystem.
Der Dreiseitenkipper und der LKW-Ladekran werden auf eine Wechselbrücke montiert und müssen als eine Einheit abgenommen werden können und gegen eine Feuchtsalzstreumaschine ersetzt werden können. Der Ladekran muss für die Aufnahme und Nutzung eines Personenkorbs als Hubsteiger geeignet sein.
Die Hydraulikanlage ist zum gleichzeitigen Betreiben des Dreiseitenkippers und des LKWLadekrans im Sommerdienst und eines Vorbauschneepfluges und einer Aufbaustreumaschine im Winterdienst auszulegen.
Die Fahrzeuge werden zur baulichen und betrieblichen Unterhaltung von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen eingesetzt. Die Spezifikation resultiert im Wesentlichen aus den Anforderungen als Winterdienstfahrzeug für den Räum- und Streueinsatz.
Im Sommerdienst werden die LKW für länger andauernde Ladekranarbeiten und für Absicherungsarbeiten eingesetzt. Bauteile wie zum Beispiel Motor, Getriebe und Hydraulik-Anlage sind für einen Dauerbetrieb im Stand und bei Geschwindigkeiten von unter 5 km/h auszulegen.
5 Straßenmeistereien in Sachsen-Anhalt
siehe II.1.4)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ab einer Auftragssumme von 30.000 € wird der Auftraggeber von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, gemäß § 150a GewO jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt und aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
- Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren.
Ggf. können gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 1 bis 3 VgV weitere geeignete Nachweise verlangt werden.
- entsprechende Bankerklärungen
- Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
- Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist
- geeignete Referenzen über früher ausgeführte Lieferaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Lieferleistungen mit Angabe des Werts
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt,
- bei Lieferleistungen:
a) Muster, Beschreibungen oder Fotografien der zu liefernden Güter, wobei die Echtheit auf Verlangen des öffentlichen Auftraggebers nachzuweisen ist, oder
b) Bescheinigungen, die von als zuständig anerkannten Instituten oder amtlichen Stellen für Qualitätskontrolle ausgestellt wurden, mit denen bestätigt wird, dass die durch entsprechende Bezugnahmen genau bezeichneten Güter bestimmten technischen Anforderungen oder Normen entsprechen.
Mindestens ein vergleichbarer Referenzauftrag in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist.
Abschnitt IV: Verfahren
siehe Ziff. I.1)
Beim Öffnungstermin sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Die Vergabeunterlagen sowie ggf erforderliche Nachsendungen werden ausschließlich in elektronischer Form über das Internetportal www.evergabe-online.de (Sucheingabe: Z231-001-2023) zur Verfügung gestellt. Es gelten die Nutzungsbedingungen der e-Vergabe-Plattform des Bundes.
- Die Vergabestelle versendet keine Ausschreibungsunterlagen auf dem Postweg, per E-Mail oder per Fax.
- Anfragen zum Verfahren bitte nur über die oben genannte Plattform (siehe auch Ziff. I.3).
- Ausschlussfrist für die Beantragung von Klärungen und zusätzlichen Auskünften: 18.08.2023. Nach Ablauf der Ausschlussfrist sind entsprechende Anfragen nicht mehr rechtzeitlig und müssen nicht mehr beantwortet werden.
- Angebotsabgabe in Papierform ist nicht zugelassen!
- Das Angebot ist elektronisch über die oben genannte Vergabeplattform (siehe auch Ziff. I.3) in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen, d. h. die Angabe der zur Vertretung des Bieters berechtigten natürlichen Person (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Es ist nicht notwendig, die auszufüllenden Dokumente zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte Vorname und Nachname des bevollmächtigten Vertreters in Druckbuchstaben an.
- WICHTIGER HINWEIS: Das Angebot inkl. aller Anlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierfür ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot nicht in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie die Zulässigkeit der Dateiformate und die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie des gesamten Angebotes. Sollten Probleme beim Hochladen des Angebotes auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: +49 345-5141529
Fax: +49 345-5141115
Postanschrift: Hasselbachstraße 6
Ort: Magdeburg
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 391-56702
Fax: +49 391-5672720
Internet-Adresse: http://www.lsbb.lsa-net.de
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.