Generalplanungsleistungen "Kloster Sankt Claren - Umbau zum Bildungscampus" gemäß § 17 Abs. 1 VgV Referenznummer der Bekanntmachung: 38/21
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 122-387650)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Neidschützer Straße 1
Ort: Naumburg (Saale)
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06618
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.burgenlandkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanungsleistungen "Kloster Sankt Claren - Umbau zum Bildungscampus" gemäß § 17 Abs. 1 VgV
Der Burgenlandkreis als Bauherr plant unter Inanspruchnahme mit Fördermitteln in Weißenfels einen zentralen Bildungscampus zu entwickeln.
Für die Planung des Bildungscampus, für Gymnasium, Musikschule, Volkshochschule und Klosterverein sind das leerstehende Klostergebäude (Am Kloster 2, Flurstück 1703/120) sowie folgende Liegenschaften vorgesehen:
-Saalstraße 4 (Flurstück 1697/120), Gebäude wird abgerissen
-Saalstraße 6 (Flurstück 1697/120), unbebaut, Gebäude ist bereits zurückgebaut
-Saalstraße 2 (Teilfläche von 1714/120), unbebaut
-Teilfläche von 120/4, unbebaut
-Nikolaistraße 45 (Teilfläche von 1713/120), unbebaut
Ein öffentlicher Fußweg, der Rosalskyweg, durchquert nordsüdlich den Bildungscampus.
Das Wohn- und Geschäftshaus Saalstraße 4 wird abgerissen.
Für die Gestaltung eines Neubaus (Anbau) mit direkten Bezug zum Einzeldenkmal Kloster stehen die unbebauten Grundstücke zur Verfügung.
Die Planungsaufgabe besteht im Wesentlichen in der Modernisierung des Denkmals Kloster St. Claren in Kombination eines Neubaus/Anbaus. Es gilt die vorhandenen Bereiche zur barrierefreien Nutzung als Bildungsstandort zu gestalten. Die Formensprache muss sich am Duktus des Klosterkomplexes orientieren. Im Anschluss werden die Außenanlagen entsprechend geplant. Verschiedene Arbeitsweisen und -abläufe erfordern variable und innovative Raumkonzepte mit moderner technischer Ausstattung in denen sich die Nutzer entfalten können. Der zu planende Bildungscampus soll stets an die Bedürfnisse ihrer Nutzer angepasst werden können. Im Rahmen des zu planenden denkmalgerechten Umbaus gilt es, die verschiedenen Bildungseinrichtungen dahingehend zu gestalten, dass eine räumliche und pädagogische Ver-netzung entsteht und gleichzeitig eine gute Mischung aus offenen und kontrollierbaren Räumen zu schaffen, um beste Bildungsinstitutionen zu entwickeln.
Dementsprechend wird an die Planungsaufgabe ein hoher Wert auf Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit gelegt.
Zur Umsetzung dieses Projekts benötigt der Auftraggeber planerische Unterstützung. Gegenstand der hiesigen Vergabe sind daher die folgenden Planungsleistungen:
Generalplanungsleistungen mit den Leistungsbildern:
- Objektplanung Gebäude,
- Fachplanung Technische Ausrüstung,
- Fachplanung Tragwerk,
- Objektplanung Freianlagen,
- Fachplanung Bauphysik,
- Planung vorbeugender und organisatorischer Brandschutz
Die genaue Aufgabenstellung findet sich in der "Vertragsanlage A - Aufgabenbeschreibung".
Kosten:
Die Gesamtkosten der Maßnahme können derzeit nur grob geschätzt werden und belaufen sich auf ca. 25,0 Mio. € brutto. Für die KG 300 sind 15.132.500,00 € brutto, für die KG 400 sind 3.250.000,00 € brutto angesetzt. Auf die Kostengruppe 500 entfallen 1.375.000,00 € brutto.
Zeitplan:
Mit der Planung soll nach der Zuschlagserteilung begonnen werden. Die LPH 3 soll spätestens am 30. September 2024 abgeschlossen sein, also bis zum 31. Juli 2023 sollen die RZBau-Unterlagen erstellt sein.
Die LPH 4 soll bis zum 31. März 2025 abgeschlossen sein.
Die Bauzeit ist vom 1. März 2016 bis 31. Juli 2030 geplant, um eine Nutzungsaufnahme ab 1. August 2030 zu ermöglichen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Zeitplan:
Mit der Planung soll nach der Zuschlagserteilung begonnen werden. Die LPH 3 soll spätestens am 30. September 2024 abgeschlossen sein, also bis zum 31. Juli 2023 sollen die RZBau-Unterlagen erstellt sein.
Die LPH 4 soll bis zum 31. März 2025 abgeschlossen sein.
Die Bauzeit ist vom 1. März 2016 bis 31. Juli 2030 geplant, um eine Nutzungsaufnahme ab 1. August 2030 zu ermöglichen.
Zeitplan:
Mit der Planung soll nach der Zuschlagserteilung begonnen werden. Die LPH 3 soll spätestens am 30. September 2024 abgeschlossen sein, also bis zum 30. September 2024 sollen die RZBau-Unterlagen erstellt sein.
Die LPH 4 soll bis zum 31. März 2025 abgeschlossen sein.
Die Bauzeit ist vom 1. März 2026 bis 31. Juli 2030 geplant, um eine Nutzungsaufnahme ab 1. August 2030 zu ermöglichen.
Zeitplan:
Mit der Planung soll nach der Zuschlagserteilung begonnen werden. Die LPH 3 soll spätestens am 30. September 2024 abgeschlossen sein, also bis zum 31. Juli 2023 sollen die RZBau-Unterlagen erstellt sein.
Die LPH 4 soll bis zum 31. März 2025 abgeschlossen sein.
Die Bauzeit ist vom 1. März 2016 bis 31. Juli 2030 geplant, um eine Nutzungsaufnahme ab 1. August 2030 zu ermöglichen.
Zeitplan:
Mit der Planung soll nach der Zuschlagserteilung begonnen werden. Die LPH 3 soll spätestens am 30. September 2024 abgeschlossen sein, also bis zum 30. September 2024 sollen die RZBau-Unterlagen erstellt sein.
Die LPH 4 soll bis zum 31. März 2025 abgeschlossen sein.
Die Bauzeit ist vom 1. März 2026 bis 31. Juli 2030 geplant, um eine Nutzungsaufnahme ab 1. August 2030 zu ermöglichen.
Der Auftraggeber macht von der Möglichkeit nach § 17 Abs. 4 VgV iVm § 51 Abs. 1 VgV Gebrauch und legt die Anzahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, auf 3 (in Worten: „drei“) fest.
Die Begrenzung der Zahl erfolgt nach den in Ziffer II.2.9 der Bekanntmachung angegebenen objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern. Im Fall des Gleichstands von zwei oder mehr Bewerbern entscheidet das Los.
Der Auftraggeber wird folglich diejenigen Bewerber zur Erstangebotsabgabe auffordern, deren Teilnahmeanträge auf den ersten drei Plätzen liegen.
Je Teilnahmeantrag ergibt sich eine Höchstzahl an zu vergebenden Punkten von 665 Punkte. Liegen weniger als drei Teilnahmeanträge mit einer Mindestpunktzahl von 300 Punkten vor, behält sich der Auftraggeber die Aufhebung des Vergabeverfahrens vor.