Generalplanungsleistungen "Kloster Sankt Claren - Umbau zum Bildungscampus" gemäß § 17 Abs. 1 VgV Referenznummer der Bekanntmachung: 38/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Naumburg (Saale)
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06618
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.burgenlandkreis.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abante.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanungsleistungen "Kloster Sankt Claren - Umbau zum Bildungscampus" gemäß § 17 Abs. 1 VgV
Der Burgenlandkreis als Bauherr plant unter Inanspruchnahme mit Fördermitteln in Weißenfels einen zentralen Bildungscampus zu entwickeln.
Für die Planung des Bildungscampus, für Gymnasium, Musikschule, Volkshochschule und Klosterverein sind das leerstehende Klostergebäude (Am Kloster 2, Flurstück 1703/120) sowie folgende Liegenschaften vorgesehen:
-Saalstraße 4 (Flurstück 1697/120), Gebäude wird abgerissen
-Saalstraße 6 (Flurstück 1697/120), unbebaut, Gebäude ist bereits zurückgebaut
-Saalstraße 2 (Teilfläche von 1714/120), unbebaut
-Teilfläche von 120/4, unbebaut
-Nikolaistraße 45 (Teilfläche von 1713/120), unbebaut
Ein öffentlicher Fußweg, der Rosalskyweg, durchquert nordsüdlich den Bildungscampus.
Das Wohn- und Geschäftshaus Saalstraße 4 wird abgerissen.
Für die Gestaltung eines Neubaus (Anbau) mit direkten Bezug zum Einzeldenkmal Kloster stehen die unbebauten Grundstücke zur Verfügung.
Die Planungsaufgabe besteht im Wesentlichen in der Modernisierung des Denkmals Kloster St. Claren in Kombination eines Neubaus/Anbaus. Es gilt die vorhandenen Bereiche zur barrierefreien Nutzung als Bildungsstandort zu gestalten. Die Formensprache muss sich am Duktus des Klosterkomplexes orientieren. Im Anschluss werden die Außenanlagen entsprechend geplant. Verschiedene Arbeitsweisen und -abläufe erfordern variable und innovative Raumkonzepte mit moderner technischer Ausstattung in denen sich die Nutzer entfalten können. Der zu planende Bildungscampus soll stets an die Bedürfnisse ihrer Nutzer angepasst werden können. Im Rahmen des zu planenden denkmalgerechten Umbaus gilt es, die verschiedenen Bildungseinrichtungen dahingehend zu gestalten, dass eine räumliche und pädagogische Ver-netzung entsteht und gleichzeitig eine gute Mischung aus offenen und kontrollierbaren Räumen zu schaffen, um beste Bildungsinstitutionen zu entwickeln.
Dementsprechend wird an die Planungsaufgabe ein hoher Wert auf Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit gelegt.
Zur Umsetzung dieses Projekts benötigt der Auftraggeber planerische Unterstützung. Gegenstand der hiesigen Vergabe sind daher die folgenden Planungsleistungen:
Generalplanungsleistungen mit den Leistungsbildern:
- Objektplanung Gebäude,
- Fachplanung Technische Ausrüstung,
- Fachplanung Tragwerk,
- Objektplanung Freianlagen,
- Fachplanung Bauphysik,
- Planung vorbeugender und organisatorischer Brandschutz
Die genaue Aufgabenstellung findet sich in der "Vertragsanlage A - Aufgabenbeschreibung".
Kosten:
Die Gesamtkosten der Maßnahme können derzeit nur grob geschätzt werden und belaufen sich auf ca. 25,0 Mio. € brutto. Für die KG 300 sind 15.132.500,00 € brutto, für die KG 400 sind 3.250.000,00 € brutto angesetzt. Auf die Kostengruppe 500 entfallen 1.375.000,00 € brutto.
Zeitplan:
Mit der Planung soll nach der Zuschlagserteilung begonnen werden. Die LPH 3 soll spätestens am 30. September 2024 abgeschlossen sein, also bis zum 31. Juli 2023 sollen die RZBau-Unterlagen erstellt sein.
Die LPH 4 soll bis zum 31. März 2025 abgeschlossen sein.
Die Bauzeit ist vom 1. März 2016 bis 31. Juli 2030 geplant, um eine Nutzungsaufnahme ab 1. August 2030 zu ermöglichen.
Weißenfels, DE
Der Burgenlandkreis als Bauherr plant unter Inanspruchnahme mit Fördermitteln in Weißenfels einen zentralen Bildungscampus zu entwickeln.
Für die Planung des Bildungscampus, für Gymnasium, Musikschule, Volkshochschule und Klosterverein sind das leerstehende Klostergebäude (Am Kloster 2, Flurstück 1703/120) sowie folgende Liegenschaften vorgesehen:
-Saalstraße 4 (Flurstück 1697/120), Gebäude wird abgerissen
-Saalstraße 6 (Flurstück 1697/120), unbebaut, Gebäude ist bereits zurückgebaut
-Saalstraße 2 (Teilfläche von 1714/120), unbebaut
-Teilfläche von 120/4, unbebaut
-Nikolaistraße 45 (Teilfläche von 1713/120), unbebaut
Ein öffentlicher Fußweg, der Rosalskyweg, durchquert nordsüdlich den Bildungscampus.
Das Wohn- und Geschäftshaus Saalstraße 4 wird abgerissen.
Für die Gestaltung eines Neubaus (Anbau) mit direkten Bezug zum Einzeldenkmal Kloster stehen die unbebauten Grundstücke zur Verfügung.
Die Planungsaufgabe besteht im Wesentlichen in der Modernisierung des Denkmals Kloster St. Claren in Kombination eines Neubaus/Anbaus. Es gilt die vorhandenen Bereiche zur barrierefreien Nutzung als Bildungsstandort zu gestalten. Die Formensprache muss sich am Duktus des Klosterkomplexes orientieren. Im Anschluss werden die Außenanlagen entsprechend geplant. Verschiedene Arbeitsweisen und -abläufe erfordern variable und innovative Raumkonzepte mit moderner technischer Ausstattung in denen sich die Nutzer entfalten können. Der zu planende Bildungscampus soll stets an die Bedürfnisse ihrer Nutzer angepasst werden können. Im Rahmen des zu planenden denkmalgerechten Umbaus gilt es, die verschiedenen Bildungseinrichtungen dahingehend zu gestalten, dass eine räumliche und pädagogische Ver-netzung entsteht und gleichzeitig eine gute Mischung aus offenen und kontrollierbaren Räumen zu schaffen, um beste Bildungsinstitutionen zu entwickeln.
Dementsprechend wird an die Planungsaufgabe ein hoher Wert auf Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit gelegt.
Zur Umsetzung dieses Projekts benötigt der Auftraggeber planerische Unterstützung. Gegenstand der hiesigen Vergabe sind daher die folgenden Planungsleistungen:
Generalplanungsleistungen mit den Leistungsbildern:
- Objektplanung Gebäude,
- Fachplanung Technische Ausrüstung,
- Fachplanung Tragwerk,
- Objektplanung Freianlagen,
- Fachplanung Bauphysik,
- Planung vorbeugender und organisatorischer Brandschutz
Die genaue Aufgabenstellung findet sich in der "Vertragsanlage A - Aufgabenbeschreibung".
Kosten:
Die Gesamtkosten der Maßnahme können derzeit nur grob geschätzt werden und belaufen sich auf ca. 25,0 Mio. € brutto. Für die KG 300 sind 15.132.500,00 € brutto, für die KG 400 sind 3.250.000,00 € brutto angesetzt. Auf die Kostengruppe 500 entfallen 1.375.000,00 € brutto.
Zeitplan:
Mit der Planung soll nach der Zuschlagserteilung begonnen werden. Die LPH 3 soll spätestens am 30. September 2024 abgeschlossen sein, also bis zum 31. Juli 2023 sollen die RZBau-Unterlagen erstellt sein.
Die LPH 4 soll bis zum 31. März 2025 abgeschlossen sein.
Die Bauzeit ist vom 1. März 2016 bis 31. Juli 2030 geplant, um eine Nutzungsaufnahme ab 1. August 2030 zu ermöglichen.
Bewertung der Referenzen, die die Mindestanforderungen gemäß Ziffer III.1.3 dieser Bekanntmachung erfüllen.
Jeder Bewerber kann so viele (wertungsfähige) Referenzen nachweisen, wie er möchte. Der Auftraggeber wird jedoch maximal fünf Referenzen bewerten. Reicht ein Bewerber mehr als fünf Referenzen ein, so hat er anzuzeigen, welche Referenzen gewertet werden sollen.
Die Mindestanforderung an die Wertungsfähigkeit jeder Referenz:
Als Referenzleistungen werden nur anerkannt Generalplanungsleistungen für Vorhaben mit Netto-Baukosten der KG 300 und KG 400 in Höhe von mindestens 5 Millionen EUR und die Leistungserbringung muss nach dem 01.01.2013 begonnen haben und die Leistung muss – mit Ausnahme LPH 8 – spätestens bis zum Schlusstermin der Abgabe der Teilnahmeanträge erbracht worden sein.
Als Generalplanungsleistungen werden nur Leistungen eines Planers anerkannt, der sämtliche oder zumindest die wesentlichen Architekten- und Fachplanungsleistungen eines Vorhabens vom Bauherrn übertragen bekommen hat. Diese Generalplanungsleistung muss mindestens die Leistungsbilder:
- Objektplanung für Gebäude i.S.d. § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 Nummer 10.1. zur HOAI
und
- Fachplanung für Technische Ausrüstung i.S.d. § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15 Nummer 15.1. zur HOAI für die Anlagengruppen nach § 53 Abs. 3 Nr. 1 - 7 HOAI
und
- Fachplanung für Tragwerksplanung i.S.d. § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14 Nummer 14.1. zur HOAI
und
- Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI i.V. m. Anlage 11.1 zur HOAI
umfasst haben.
Jede der bis zu 5 vom Auftraggeber zu bewertenden wertungsfähigen Referenzen wird wie folgt bepunktet bzw. bewertet:
bzw. bewertet:
a)
Die Planungsleistung betraf eine Sanierung (Umbau oder Instandsetzung).
Ja = 25 Punkte; Nein = 0 Punkte, also 0 od. 25 Punkte
b)
Das zu sanierende Gebäude stand unter Denkmalschutz.
Ja = 25 Punkte; Nein = 0 Punkte; also 0 od. 25 Punkte
c)
Das Bauvorhaben betraf neben der Sanierung eines vorhandenen Gebäudes die Errichtung eines Neubaus im baulichen Zusammenhang mit dem zu sanierenden Gebäude.
Ja = 20 Punkte; Nein = 0 Punkte also 0 od. 20 Punkte
d)
Die Beschaffenheit des Baugrundes erforderte eine besondere Untersuchung des Bestandes im Hinblick auf eine evtl. notwendige Pfahlgründung für den Neubau.
Ja = 10 Punkte; Nein = 0 Punkte also 0 od. 10 Punkte
e)
Es wurden die wesentlichen Grundleistungen der Objektplanung Gebäude in den Leistungsphasen LPH 1 bis LPH 9 erbracht. Für jede Leistungsphase wird 1 Punkt vergeben. Maximal können 9 Punkte erzielt werden; also 0 – 9 Punkte
f)
Es wurden die wesentlichen Grundleistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung in den Leistungsphasen LPH 1 bis LPH 9 erbracht. Für jede Leistungsphase wird 1 Punkt vergeben. Maximal können 9 Punkte erzielt werden. also 0 – 9 Punkte
g)
Es wurden die wesentlichen Grundleistungen der Fachplanung Tragwerksplanung in den Leistungsphasen LPH 1 bis LPH 6 erbracht. Für jede Leistungsphase wird 1 Punkt vergeben. Maximal können 6 Punkte erzielt werden. also 0 – 6 Punkte
h)
Es wurden die wesentlichen Grundleistungen der Objektplanung Freianlagen in den Leistungsphasen LPH 1 bis LPH 9 erbracht. Für jede Leistungsphase wird 1 Punkt vergeben. Maximal können 9 Punkte erzielt werden. also 0 – 9 Punkte
i)
Die Netto-Baukosten der KG 300 und KG 400 betragen:
5 Millionen EUR oder weniger = keine wertungsfähige Referenz
5.000.000,01 EUR bis 5.500.000,00 EUR = 1 Punkt
5.500.000,01 EUR bis 6.000.000,00 EUR = 2 Punkte
6.000.000,01 EUR bis 6.500.000,00 EUR = 3 Punkte
6.500.000,01 EUR bis 7.000.000,00 EUR = 4 Punkte
7.000.000,01 EUR bis 7.500.000,00 EUR = 5 Punkte
7.500.000,01 EUR bis 8.000.000,00 EUR = 6 Punkte
8.000.000,01 EUR bis 8.500.000,00 EUR = 7 Punkte
8.500.000,01 EUR bis 9.000.000,00 EUR = 8 Punkte
9.000.000,01 EUR bis 9.500.000,00 EUR = 9 Punkte
9.500.000,01 EUR bis 10.000.000,00 EUR = 10 Punkte
10.000.000,01 EUR bis 10.500.000,00 EUR = 11 Punkte
10.500.000,01 EUR bis 11.000.000,00 EUR = 12 Punkte
11.000.000,01 EUR bis 11.500.000,00 EUR = 13 Punkte
11.500.000,01 EUR bis 12.000.000,00 EUR = 14 Punkte
12.000.000,01 EUR bis 12.500.000,00 EUR = 15 Punkte
12.500.000,01 EUR bis 13.000.000,00 EUR = 16 Punkte
13.000.000,01 EUR bis 13.500.000,00 EUR = 17 Punkte
13.500.000,01 EUR bis 14.000.000,00 EUR = 18 Punkte
14.000.000,01 EUR bis 14.500.000,00 EUR = 19 Punkte
14.500.000,01 EUR oder mehr = 20 Punkte
also 1 - 20 Punkte
Jede der maximal 5 zu bewertenden Referenzen kann mit bis zu 133 Punkten bewertet werden. Somit ergibt sich je Teilnahmeantrag eine Höchstzahl an zu vergebenen Punkten von 665 Punkte.
Bei Punktegleichheit entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Berufsqualifikation wird der Beruf des Architekten oder des bauvorlageberechtigten Ingenieurs gefordert. Zugelassen wird, wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Juristische Personen werden als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorbezeichneten Sinn (d.i., wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden) benennen.
Die Berufsqualifikation ist nachzuweisen. Als Nachweis werden akzeptiert:
- eine Eintragung der betreffenden Person bzw. des benannten verantwortlichen Berufsangehörigen in die Architektenliste der jeweils zuständigen Architektenkammer bzw. in die Liste bauvorlageberechtigter Ingenieure der Ingenieurkammer i.S.d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie sowie auf die Maßgaben des richtlinienkonform auszulegenden § 64 Abs. 4 bis 6 BauO LSA wird ausdrücklich hingewiesen;
- bei juristischen Personen – zusätzlich zur Berufsregistereintragung für den benannten verantwortlichen Berufsangehörigen – einen aktuellen Handelsregisterauszug i.S.d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie wird ausdrücklich hingewiesen;
- der Nachweis im vorstehenden Sinne darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als sechs Monate sein.
Bei Einsatz eines Unterauftragnehmers oder bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die vorgenannten Eintragungen bzw. Auszüge für jeden der beteiligten Unternehmensträger bzw. jede der beteiligten Personen bzw. jeden benannten verantwortlichen Berufsangehörigen nachzuweisen.
1. Mindestjahresumsatz
Hinweis: Maßgeblich ist der im Bereich Planungsleistungen nach HOAI erzielte Nettoumsatz (d.i. spezifischer Nettoumsatz). Anzugeben ist der Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre (d.i. durchschnittlicher Nettoumsatz).
Der Auftraggeber stellt folgende Mindestanforderung an den Jahresumsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft im Bereich Planungsleistungen nach HOAI:
Der Umsatz mit Planungsleistungen nach der HOAI muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Mittel mindestens 2.000.000,00 Euro netto in jedem Geschäftsjahr betragen haben.
Der Auftraggeber verlangt einen Mindestjahresumsatz im Bereich Planungsleistungen nach HOAI von im Mittel netto EUR 2.000.000,00 (in Worten: zwei Millionen Euro).
Das Erreichen bzw. Nichterreichen des Mindestjahresumsatzes wird wie folgt ermittelt: Die angegebenen Umsatzerlöse werden addiert und sodann durch 3 dividiert. Bei Bewerbergemeinschaften werden die Umsatzerlöse der jeweiligen Mitglieder addiert. Bei einer Eignungsleihe in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht werden die Umsatzerlöse des Eignungsverleihers mit den Jahresumsätzen des jeweiligen Bewerbers addiert.
Der Mindestjahresumsatz von EUR 2.000.000,00 (in Worten: zwei Millionen Euro) ist ein A-Kriterium; bei Nichterfüllung wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
2. Berufshaftpflichtversicherung
Nachzuweisen ist das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstitut mit einer jährlichen Deckung von:
• mindestens 3 Mio. Euro für Personenschäden und
• mindestens 3 Mio. Euro für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)
• Je Schadensfall 2-fach maximiert.
Bei Bewerbergemeinschaften sind diese Erklärungen zur Haftpflichtversicherung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft beizufügen und der Versicherungsschutz muss für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Der Nachweis bzw. die Erklärungen dürfen nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin der Abgabe der Teilnahmeanträge sein. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Sollte keine Berufshaftpflichtversicherung bzw. eine Berufshaftpflicht mit einer geringen Deckungssumme bestehen, ist eine Erklärung eines (oder mehrerer) in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstituts beizufügen, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung im Sinne der oben genannten Kriterien abgeschlossen bzw. die Versicherungssumme auf die oben festgesetzten Summen erhöht wird. Ein entsprechender Nachweis ist in diesem Fall noch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Der Nachweis bzw. die Nachweise zum Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung, die den oben genannten Kriterien genügt, bzw. eine Erklärung eine solche Haftpflichtversicherung im Auftragsfall noch vor Zuschlagserteilung vorzuhalten, ist als Anlage B.9_Versicherungsnachweis einzureichen.
1. Mindestjahresumsatz
Hinweis: Maßgeblich ist der im Bereich Planungsleistungen nach HOAI erzielte Nettoumsatz (d.i. spezifischer Nettoumsatz). Anzugeben ist der Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre (d.i. durchschnittlicher Nettoumsatz).
Der Auftraggeber stellt folgende Mindestanforderung an den Jahresumsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft im Bereich Planungsleistungen nach HOAI:
Der Umsatz mit Planungsleistungen nach der HOAI muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Mittel mindestens 2.000.000,00 Euro netto in jedem Geschäftsjahr betragen haben.
Der Auftraggeber verlangt einen Mindestjahresumsatz im Bereich Planungsleistungen nach HOAI von im Mittel netto EUR 2.000.000,00 (in Worten: zwei Millionen Euro).
Das Erreichen bzw. Nichterreichen des Mindestjahresumsatzes wird wie folgt ermittelt: Die angegebenen Umsatzerlöse werden addiert und sodann durch 3 dividiert. Bei Bewerbergemeinschaften werden die Umsatzerlöse der jeweiligen Mitglieder addiert. Bei einer Eignungsleihe in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht werden die Umsatzerlöse des Eignungsverleihers mit den Jahresumsätzen des jeweiligen Bewerbers addiert.
Der Mindestjahresumsatz von EUR 2.000.000,00 (in Worten: zwei Millionen Euro) ist ein A-Kriterium; bei Nichterfüllung wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
2. Berufshaftpflichtversicherung
Nachzuweisen ist das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstitut mit einer jährlichen Deckung von:
• mindestens 3 Mio. Euro für Personenschäden und
• mindestens 3 Mio. Euro für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)
• Je Schadensfall 2-fach maximiert.
Bei Bewerbergemeinschaften sind diese Erklärungen zur Haftpflichtversicherung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft beizufügen und der Versicherungsschutz muss für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Der Nachweis bzw. die Erklärungen dürfen nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin der Abgabe der Teilnahmeanträge sein. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Sollte keine Berufshaftpflichtversicherung bzw. eine Berufshaftpflicht mit einer geringen Deckungssumme bestehen, ist eine Erklärung eines (oder mehrerer) in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstituts beizufügen, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung im Sinne der oben genannten Kriterien abgeschlossen bzw. die Versicherungssumme auf die oben festgesetzten Summen erhöht wird. Ein entsprechender Nachweis ist in diesem Fall noch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Der Nachweis bzw. die Nachweise zum Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung, die den oben genannten Kriterien genügt, bzw. eine Erklärung eine solche Haftpflichtversicherung im Auftragsfall noch vor Zuschlagserteilung vorzuhalten, ist als Anlage B.9_Versicherungsnachweis einzureichen.
Mindestanforderung an die Wertungsfähigkeit des Teilnahmeantrags:
Der Teilnahmeantrag muss die nachstehenden Anforderungen a) und b) erfüllen. Zu diesem Zweck ist mit dem Teilnahmeantrag mindestens eine Referenz einzureichen. Erfüllt nicht mindestens eine der eingereichten Referenzen die nachstehenden Anforderungen a) und b), wird der Teilnahmeantrag insgesamt ausgeschlossen. Zur Beurteilung der Anforderung b) können mehrere Referenzen zusammenbetrachtet werden, soweit jede von ihnen auch bei isolierter Betrachtung die Anforderung a) erfüllt.
Die Anforderungen a) und b) lauten:
a) Erbringungszeitraum der Leistung und Mindestbaukostensumme:
Die Leistung muss eine Generalplanungsleistung für Vorhaben mit Netto-Baukosten der KG 300 und KG 400 in Höhe von mindestens 5 Millionen EUR gewesen sein und die Leistungserbringung muss nach dem 01.01.2013 begonnen und die Leistung muss – mit Ausnahme LPH 8 – spätestens bis zum Schlusstermin der Abgabe der Teilnahmeanträge erbracht worden sein
b) Bestandteile der Leistungserbringung:
Die Leistung muss eine Generalplanungsleistung sein. Generalplanungsleistungen sind Leistungen eines Planers, der sämtliche oder zumindest die wesentlichen Architekten- und Fachplanungsleistungen eines Vorhabens vom Bauherrn übertragen bekommen hat. Die Generalplanungsleistung muss mindestens die Leistungsbilder Objektplanung für Gebäude i.S.d. § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 Nummer 10.1. zur HOAI und Fachplanung für Technische Ausrüstung i.S.d. § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15 Nummer 15.1. zur HOAI für die Anlagengruppen nach § 53 Abs. 3 Nr. 1 - 7 HOAI und Fachplanung für Tragwerksplanung i.S.d. § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14 Nummer 14.1. zur HOAI umfasst haben.
Die Leistung muss eine Generalplanungsleistung
mit Erbringung der Objektplanung für Gebäude i.S.d. § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 Nummer 10.1. zur HOAI gewesen sein und alle wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 8 umfasst haben
und
mit Erbringung der Fachplanung für Technische Ausrüstung i.S.d. § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15 Nummer 15.1. zur HOAI für die Anlagengruppen nach § 53 Abs. 3 Nr. 1 - 7 HOAI gewesen sein und alle wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 8 umfasst haben
und
mit Erbringung der Fachplanung für Tragwerksplanung i.S.d. § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14 Nummer 14.1. zur HOAI gewesen sein und alle wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 6 umfasst haben.
Hinweis:
Jeder Bieter muss mindestens 1 Referenz einreichen. Bis zu 5 Referenzen werden bewertet. Die erzielten Punkte aus der Bewertung der (bis zu 5) eingereichten Referenzen werden addiert. Reicht ein Bewerber mehr als fünf Unternehmensreferenzen ein, so hat er anzuzeigen, welche fünf Referenzen gewertet werden sollen.
Mindestanforderung an die Wertungsfähigkeit jeder Referenz:
Als Referenzleistungen werden nur anerkannt Generalplanungsleistungen für Vorhaben mit Netto-Baukosten der KG 300 und KG 400 in Höhe von mindestens 5 Millionen EUR und die Leistungserbringung muss nach dem 01.01.2013 begonnen haben und die Leistung muss – mit Ausnahme LPH 8 – spätestens bis zum Schlusstermin der Abgabe der Teilnahmeanträge erbracht worden sein.
Als Generalplanungsleistungen werden nur Leistungen eines Planers anerkannt, der sämtliche oder zumindest die wesentlichen Architekten- und Fachplanungsleistungen eines Vorhabens vom Bauherrn übertragen bekommen hat. Diese Generalplanungsleistung muss mindestens die Leistungsbilder:
- Objektplanung für Gebäude i.S.d. § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 Nummer 10.1. zur HOAI
und
- Fachplanung für Technische Ausrüstung i.S.d. § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15 Nummer 15.1. zur HOAI für die Anlagengruppen nach § 53 Abs. 3 Nr. 1 - 7 HOAI
und
- Fachplanung für Tragwerksplanung i.S.d. § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14 Nummer 14.1. zur HOAI
und
- Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI i.V. m. Anlage 11.1 zur HOAI
umfasst haben.
Mindestanforderung an die Wertungsfähigkeit des Teilnahmeantrags:
Der Teilnahmeantrag muss die nachstehenden Anforderungen a) und b) erfüllen. Zu diesem Zweck ist mit dem Teilnahmeantrag mindestens eine Referenz einzureichen. Erfüllt nicht mindestens eine der eingereichten Referenzen die nachstehenden Anforderungen a) und b), wird der Teilnahmeantrag insgesamt ausgeschlossen. Zur Beurteilung der Anforderung b) können mehrere Referenzen zusammenbetrachtet werden, soweit jede von ihnen auch bei isolierter Betrachtung die Anforderung a) erfüllt.
Die Anforderungen a) und b) lauten:
a) Erbringungszeitraum der Leistung und Mindestbaukostensumme:
Die Leistung muss eine Generalplanungsleistung für Vorhaben mit Netto-Baukosten der KG 300 und KG 400 in Höhe von mindestens 5 Millionen EUR gewesen sein und die Leistungserbringung muss nach dem 01.01.2013 begonnen und die Leistung muss – mit Ausnahme LPH 8 – spätestens bis zum Schlusstermin der Abgabe der Teilnahmeanträge erbracht worden sein
b) Bestandteile der Leistungserbringung:
Die Leistung muss eine Generalplanungsleistung sein. Generalplanungsleistungen sind Leistungen eines Planers, der sämtliche oder zumindest die wesentlichen Architekten- und Fachplanungsleistungen eines Vorhabens vom Bauherrn übertragen bekommen hat. Die Generalplanungsleistung muss mindestens die Leistungsbilder Objektplanung für Gebäude i.S.d. § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 Nummer 10.1. zur HOAI und Fachplanung für Technische Ausrüstung i.S.d. § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15 Nummer 15.1. zur HOAI für die Anlagengruppen nach § 53 Abs. 3 Nr. 1 - 7 HOAI und Fachplanung für Tragwerksplanung i.S.d. § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14 Nummer 14.1. zur HOAI umfasst haben.
Die Leistung muss eine Generalplanungsleistung
mit Erbringung der Objektplanung für Gebäude i.S.d. § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 Nummer 10.1. zur HOAI gewesen sein und alle wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 8 umfasst haben
und
mit Erbringung der Fachplanung für Technische Ausrüstung i.S.d. § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15 Nummer 15.1. zur HOAI für die Anlagengruppen nach § 53 Abs. 3 Nr. 1 - 7 HOAI gewesen sein und alle wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 8 umfasst haben
und
mit Erbringung der Fachplanung für Tragwerksplanung i.S.d. § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14 Nummer 14.1. zur HOAI gewesen sein und alle wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 6 umfasst haben.
Hinweis:
Jeder Bieter muss mindestens 1 Referenz einreichen. Bis zu 5 Referenzen werden bewertet. Die erzielten Punkte aus der Bewertung der (bis zu 5) eingereichten Referenzen werden addiert. Reicht ein Bewerber mehr als fünf Unternehmensreferenzen ein, so hat er anzuzeigen, welche fünf Referenzen gewertet werden sollen.
Mindestanforderung an die Wertungsfähigkeit jeder Referenz:
Als Referenzleistungen werden nur anerkannt Generalplanungsleistungen für Vorhaben mit Netto-Baukosten der KG 300 und KG 400 in Höhe von mindestens 5 Millionen EUR und die Leistungserbringung muss nach dem 01.01.2013 begonnen haben und die Leistung muss – mit Ausnahme LPH 8 – spätestens bis zum Schlusstermin der Abgabe der Teilnahmeanträge erbracht worden sein.
Als Generalplanungsleistungen werden nur Leistungen eines Planers anerkannt, der sämtliche oder zumindest die wesentlichen Architekten- und Fachplanungsleistungen eines Vorhabens vom Bauherrn übertragen bekommen hat. Diese Generalplanungsleistung muss mindestens die Leistungsbilder:
- Objektplanung für Gebäude i.S.d. § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 Nummer 10.1. zur HOAI
und
- Fachplanung für Technische Ausrüstung i.S.d. § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15 Nummer 15.1. zur HOAI für die Anlagengruppen nach § 53 Abs. 3 Nr. 1 - 7 HOAI
und
- Fachplanung für Tragwerksplanung i.S.d. § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14 Nummer 14.1. zur HOAI
und
- Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI i.V. m. Anlage 11.1 zur HOAI
umfasst haben.
Vorgaben der Architekten- und Ingenieurkammer
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]