Erbringen von fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr auf den Linien des Dieselnetzes Sachsen-Anhalt II
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Alten Theater 4
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE Sachsen-Anhalt
Postleitzahl: D-39104
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 391536310
Fax: +49 3915363199
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.nasa.de
Postanschrift: Frankfurter Str. 2
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE91 Braunschweig
Postleitzahl: D-38122
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 391536310
Fax: +49 3915363199
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.nasa.de
Postanschrift: Werner-Seelenbinder-Str. 8
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG Thüringen
Postleitzahl: D-99096
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 391536310
Fax: +49 3915363199
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.nasa.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erbringen von fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr auf den Linien des Dieselnetzes Sachsen-Anhalt II
Erbringen von fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr auf den Linien des Dieselnetzes Sachsen-Anhalt II. Das Leistungsvolumen beträgt ca. 9,4 Mio. Zugkm pro Jahr. Nach Maßgabe der Vertragsbedingungen einschließlich der Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) der Auftraggeber können während der Vertragslaufzeit weitere Verkehrsleistungen beauftragt oder beauftragte abbestellt werden.
Land Sachsen-Anhalt, Freistaat Thüringen und Land Niedersachsen
Erbringen von fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr auf folgenden Linien des Dieselnetzes Sachsen-Anhalt II:
RE 6 Magdeburg – Haldensleben – Oebisfelde – Wolfsburg
RE 11 Magdeburg – Oschersleben – Halberstadt – Thale
RE 21 Magdeburg – Oschersleben – Halberstadt – Goslar
HBX Magdeburg – Potsdam – Berlin Ostbahnhof (Einzelleistung am Wochenende)
RE 31 Magdeburg – Oschersleben – Halberstadt – Blankenburg
RE 4 Halle (Saale) – Aschersleben – Halberstadt – Goslar
RE 24 Halle (Saale) – Aschersleben – Halberstadt
RE 10 Magdeburg – Schönebeck (Elbe) – Sangerhausen – Sömmerda – Erfurt
RB 43 Magdeburg – Oschersleben
RB 44 Aschersleben – Halberstadt
RB 35 Stendal – Gardelegen – Oebisfelde – Wolfsburg
RB 36 Wolfsburg – Oebisfelde – Haldensleben – Magdeburg
RB 47 Halle (Saale) – Könnern – Bernburg – Calbe (Saale) – Magdeburg
RB 50 Dessau – Köthen – Aschersleben
RB 41 Magdeburg – Schönebeck (Elbe) – Aschersleben
RB 77 Naumburg (Saale) Ost – Freyburg (Unstrut) – Nebra – Wangen
Das Leistungsvolumen beträgt ca. 9,4 Mio. Zugkm pro Jahr. Nach Maßgabe der Vertragsbedingungen einschließlich der Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) der Auftraggeber können während der Vertragslaufzeit weitere Verkehrsleistungen beauftragt oder beauftragte abbestellt werden.
Die Darstellung in II.2.5) ist nicht vollständig, da das Formular auch aufgrund von Zeichenbegrenzungen eine vollständige Wiedergabe der Zuschlagskriterien nach dem Dokument DISA-II_1021_Angebotswertung, das Teil der Vergabeunterlagen ist, nicht zulässt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Hahnstraße 40
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.startgmbh.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Wertangaben unter II.1.7) und V.2.4) sowie die Angaben zur Anzahl der eingegangenen Angebote unter V.2.2) sind unzutreffend und beruhen ausschließlich darauf, dass das Formular jeweils eine Eingabe erfordert. Nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 bis 4 VgV ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen, den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde. Der Gesamtwert der Beschaffung und der Wert des vergebenen Auftrags werden nicht mitgeteilt, weil dies den berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schaden würde. Zudem würde eine Veröffentlichung des Beschaffungs- bzw. Auftragswerts sowie der Anzahl der eingegangenen Angebote dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen bei zukünftigen Vergabeverfahren beeinträchtigen, da aus entsprechenden Angaben Rückschlüsse auf Angebotsinhalte und den Wettbewerb möglich wären.
2. Der Auftrag wurde in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 131 Abs. 1 GWB i. V. m. § 119 Abs.1, 4 GWB i. V. m. §§ 14 Abs. 1, 2 und 17 VgV vergeben. Entsprechend § 17 Abs. 11 VgV haben sich die Aufgabenträger das Recht vorbehalten, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Von diesem Recht haben die Auftraggeber nach Prüfung der vorliegenden rechtsverbindlichen Angebote Gebrauch gemacht und den Zuschlag auf das Erstangebot des Zuschlagsbieters erteilt.
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: +49 3455141529/+49 3455141536
Fax: +49 3455141115
§ 135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.