Erbringen von fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr auf den Linien des Dieselnetzes Sachsen-Anhalt II

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Digitales, vertreten durch die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH
Postanschrift: Am Alten Theater 4
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE Sachsen-Anhalt
Postleitzahl: D-39104
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 391536310
Fax: +49 3915363199
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.nasa.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Regionalverband Großraum Braunschweig
Postanschrift: Frankfurter Str. 2
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE91 Braunschweig
Postleitzahl: D-38122
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 391536310
Fax: +49 3915363199
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.nasa.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Postanschrift: Werner-Seelenbinder-Str. 8
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG Thüringen
Postleitzahl: D-99096
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 391536310
Fax: +49 3915363199
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.nasa.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Verkehr

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erbringen von fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr auf den Linien des Dieselnetzes Sachsen-Anhalt II

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Erbringen von fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr auf den Linien des Dieselnetzes Sachsen-Anhalt II. Das Leistungsvolumen beträgt ca. 9,4 Mio. Zugkm pro Jahr. Nach Maßgabe der Vertragsbedingungen einschließlich der Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) der Auftraggeber können während der Vertragslaufzeit weitere Verkehrsleistungen beauftragt oder beauftragte abbestellt werden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE913 Wolfsburg, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE916 Goslar
NUTS-Code: DEE Sachsen-Anhalt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEG0D Sömmerda
Hauptort der Ausführung:

Land Sachsen-Anhalt, Freistaat Thüringen und Land Niedersachsen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Erbringen von fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr auf folgenden Linien des Dieselnetzes Sachsen-Anhalt II:

RE 6 Magdeburg – Haldensleben – Oebisfelde – Wolfsburg

RE 11 Magdeburg – Oschersleben – Halberstadt – Thale

RE 21 Magdeburg – Oschersleben – Halberstadt – Goslar

HBX Magdeburg – Potsdam – Berlin Ostbahnhof (Einzelleistung am Wochenende)

RE 31 Magdeburg – Oschersleben – Halberstadt – Blankenburg

RE 4 Halle (Saale) – Aschersleben – Halberstadt – Goslar

RE 24 Halle (Saale) – Aschersleben – Halberstadt

RE 10 Magdeburg – Schönebeck (Elbe) – Sangerhausen – Sömmerda – Erfurt

RB 43 Magdeburg – Oschersleben

RB 44 Aschersleben – Halberstadt

RB 35 Stendal – Gardelegen – Oebisfelde – Wolfsburg

RB 36 Wolfsburg – Oebisfelde – Haldensleben – Magdeburg

RB 47 Halle (Saale) – Könnern – Bernburg – Calbe (Saale) – Magdeburg

RB 50 Dessau – Köthen – Aschersleben

RB 41 Magdeburg – Schönebeck (Elbe) – Aschersleben

RB 77 Naumburg (Saale) Ost – Freyburg (Unstrut) – Nebra – Wangen

Das Leistungsvolumen beträgt ca. 9,4 Mio. Zugkm pro Jahr. Nach Maßgabe der Vertragsbedingungen einschließlich der Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) der Auftraggeber können während der Vertragslaufzeit weitere Verkehrsleistungen beauftragt oder beauftragte abbestellt werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Nach Maßgabe der Vergabeunterlagen / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 80
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Darstellung in II.2.5) ist nicht vollständig, da das Formular auch aufgrund von Zeichenbegrenzungen eine vollständige Wiedergabe der Zuschlagskriterien nach dem Dokument DISA-II_1021_Angebotswertung, das Teil der Vergabeunterlagen ist, nicht zulässt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 182-515665
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
20/07/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 999
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Regionalverkehre Start Deutschland GmbH
Postanschrift: Hahnstraße 40
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.startgmbh.com
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Die Wertangaben unter II.1.7) und V.2.4) sowie die Angaben zur Anzahl der eingegangenen Angebote unter V.2.2) sind unzutreffend und beruhen ausschließlich darauf, dass das Formular jeweils eine Eingabe erfordert. Nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 bis 4 VgV ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen, den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde. Der Gesamtwert der Beschaffung und der Wert des vergebenen Auftrags werden nicht mitgeteilt, weil dies den berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schaden würde. Zudem würde eine Veröffentlichung des Beschaffungs- bzw. Auftragswerts sowie der Anzahl der eingegangenen Angebote dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen bei zukünftigen Vergabeverfahren beeinträchtigen, da aus entsprechenden Angaben Rückschlüsse auf Angebotsinhalte und den Wettbewerb möglich wären.

2. Der Auftrag wurde in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 131 Abs. 1 GWB i. V. m. § 119 Abs.1, 4 GWB i. V. m. §§ 14 Abs. 1, 2 und 17 VgV vergeben. Entsprechend § 17 Abs. 11 VgV haben sich die Aufgabenträger das Recht vorbehalten, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Von diesem Recht haben die Auftraggeber nach Prüfung der vorliegenden rechtsverbindlichen Angebote Gebrauch gemacht und den Zuschlag auf das Erstangebot des Zuschlagsbieters erteilt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: +49 3455141529/+49 3455141536
Fax: +49 3455141115
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 135 GWB:

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

§ 160 GWB:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/07/2023