Lieferung von kontinuierlich messenden optischen Feinstaubmessgeräten mit variabler Probenahme Referenznummer der Bekanntmachung: 32.13-44240-05/2023

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Reideburger Str. 47
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06116
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lau.sachsen-anhalt.de/landesamt-fuer-umweltschutz-sachsen-anhalt-lau
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von kontinuierlich messenden optischen Feinstaubmessgeräten mit variabler Probenahme

Referenznummer der Bekanntmachung: 32.13-44240-05/2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
38552000 Elektronische Messgeräte
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Land Sachsen-Anhalt beabsichtigt die Messtechnik zur Überwachung der Luftqualität zu erneuern. Hierfür werden acht Messgeräte für die kontinuierliche, optische Messung der Feinstaubkonzentration für PM2.5 und PM10 mit variabler Probenahme in der Umgebungsluft benötigt. Die Geräte müssen nach DIN EN 15267 zertifiziert und nach DIN EN 16450:2017 eignungsgeprüft sein.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 220 284.80 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Land Sachsen-Anhalt beabsichtigt die Messtechnik zur Überwachung der Luftqualität zu erneuern. Hierfür werden acht Messgeräte für die kontinuierliche, optische Messung der Feinstaubkonzentration für PM2.5 und PM10 mit variabler Probenahme in der Umgebungsluft benötigt. Die Geräte müssen nach DIN EN 15267 zertifiziert und nach DIN EN 16450:2017 eignungsgeprüft sein. Weiterhin ist eine Schulung der Techniker beim Auftraggeber anzubieten. Diese Schulung muss mindestens den Geräteaufbau, die Bedienung und Einstellung der Geräte, die Durchführung von Wartungs- und Reparaturarbeiten und von Kalibrierungen und Justierungen umfassen. Die Schulung hat vor Beginn der Abnahmeprüfung zu erfolgen. Es ist von ca. 10 Teilnehmern auszugehen. Der Termin/die Termine ist/sind mit dem Auftraggeber vorher abzustimmen. Mit dem Angebot ist außerdem eine Preisliste für alle, entsprechend der Wartungsanleitung innerhalb von 2 Jahren zu ersetzenden Ersatz- und Verschleißteile abzugeben. Der Anbieter garantiert diese Preise für mindestens ein Jahr nach Auftragserteilung. Der Aufraggeber behält sich vor, im Rahmen der Auftragserteilung auch Ersatzeile aus dieser Liste zu den angegebenen Preisen zu bestellen. Optional ist dem Angebot der Preis für acht, zum angebotenen Gerät passenden, Dachdurchführungen, bestehend aus Dachflansch und Kabeldurchführung aus Edelstahl, beizufügen. Der Aufraggeber behält sich vor, im Rahmen der Auftragserteilung diese zu den angegebenen Preisen zu bestellen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Optional ist dem Angebot der Preis für 8, zum angebotenen Gerät passenden, Dachdurchführungen, bestehend aus Dachflansch und Kabeldurchführung aus Edelstahl, beizufügen. Der Aufraggeber behält sich vor, im Rahmen der Auftragserteilung diese zu den angegebenen Preisen zu bestellen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 101-315387
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 32.13-44240-05/2023
Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von kontinuierlich messenden optischen Feinstaubmessgeräten mit variabler Probenahme

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
12/07/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Palas GmbH
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 220 284.80 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 220 284.80 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werden

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt; Vergabekammern-Geschäftsstelle
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/07/2023