Lieferung von kontinuierlich messenden optischen Feinstaubmessgeräten mit variabler Probenahme Referenznummer der Bekanntmachung: 32.13-44240-05/2023

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lau.sachsen-anhalt.de/landesamt-fuer-umweltschutz-sachsen-anhalt-lau
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=518802
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=518802
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von kontinuierlich messenden optischen Feinstaubmessgeräten mit variabler Probenahme

Referenznummer der Bekanntmachung: 32.13-44240-05/2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
38552000 Elektronische Messgeräte
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Land Sachsen-Anhalt beabsichtigt die Messtechnik zur Überwachung der Luftqualität zu erneuern. Hierfür werden acht Messgeräte für die kontinuierliche, optische Messung der Feinstaubkonzentration für PM2.5 und PM10 mit variabler Probenahme in der Umgebungsluft benötigt. Die Geräte müssen nach DIN EN 15267 zertifiziert und nach DIN EN 16450:2017 eignungsgeprüft sein.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Land Sachsen-Anhalt beabsichtigt die Messtechnik zur Überwachung der Luftqualität zu erneuern. Hierfür werden acht Messgeräte für die kontinuierliche, optische Messung der Feinstaubkonzentration für PM2.5 und PM10 mit variabler Probenahme in der Umgebungsluft benötigt. Die Geräte müssen nach DIN EN 15267 zertifiziert und nach DIN EN 16450:2017 eignungsgeprüft sein. Weiterhin ist eine Schulung der Techniker beim Auftraggeber anzubieten. Diese Schulung muss mindestens den Geräteaufbau, die Bedienung und Einstellung der Geräte, die Durchführung von Wartungs- und Reparaturarbeiten und von Kalibrierungen und Justierungen umfassen. Die Schulung hat vor Beginn der Abnahmeprüfung zu erfolgen. Es ist von ca. 10 Teilnehmern auszugehen. Der Termin/die Termine ist/sind mit dem Auftraggeber vorher abzustimmen. Mit dem Angebot ist außerdem eine Preisliste für alle, entsprechend der Wartungsanleitung innerhalb von 2 Jahren zu ersetzenden Ersatz- und Verschleißteile abzugeben. Der Anbieter garantiert diese Preise für mindestens ein Jahr nach Auftragserteilung. Der Aufraggeber behält sich vor, im Rahmen der Auftragserteilung auch Ersatzeile aus dieser Liste zu den angegebenen Preisen zu bestellen. Optional ist dem Angebot der Preis für acht, zum angebotenen Gerät passenden, Dachdurchführungen, bestehend aus Dachflansch und Kabeldurchführung aus Edelstahl, beizufügen. Der Aufraggeber behält sich vor, im Rahmen der Auftragserteilung diese zu den angegebenen Preisen zu bestellen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 14/07/2023
Ende: 16/10/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Optional ist dem Angebot der Preis für 8, zum angebotenen Gerät passenden, Dachdurchführungen, bestehend aus Dachflansch und Kabeldurchführung aus Edelstahl, beizufügen. Der Aufraggeber behält sich vor, im Rahmen der Auftragserteilung diese zu den angegebenen Preisen zu bestellen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Alle Leistungen sind vollständig bis zum 16.10.2023 zu erbringen und an den Auftraggeber zu übergeben. Kann ein Bieter nicht bis Fristende liefern, ist er auszuschließen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 25/06/2023
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 26/06/2023
Ortszeit: 09:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/05/2023