Hochbaulicher Realisierungswettbewerb "Rathauserweiterung" - Stadt Schönebeck (Elbe)

Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Schönebeck (Elbe)
Postanschrift: Markt 1
Ort: Schönebeck (Elbe)
NUTS-Code: DEE0C Salzlandkreis
Postleitzahl: 39218
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Robin Wittrisch
E-Mail:
Telefon: +49 3928710418
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schoenebeck.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Hochbaulicher Realisierungswettbewerb "Rathauserweiterung" - Stadt Schönebeck (Elbe)

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Schönebeck (Elbe) beabsichtigt den Neubau einer Rathauserweiterung an das bestehende, denkmalgeschützte Rathaus mit einer Nutzfläche von rund 1.200 m² zu realisieren. Als Kernzone des Stadtumbau-Prioritätgebietes „Erweiterte Altstadt“ hat das Rathausquartier höchsten Stellenwert für die

Entwicklung der Altstadt Schönebecks.

Der Marktplatz wurde daher bereits 2016 zu einem multifunktionalen Stadtraum nach dem Shared Space Prinzip umgestaltet.

Die historische Raumkante am Marktplatz soll durch einen Erweiterungsbau für das Rathaus bis Ende 2025 realisiert werden, um die Verwaltung an einem Standort zu zentralisieren und die barrierefreie Erschließung des gesamten Verwaltungsgebäudes zu ermöglichen.

Für die Hochbaumaßnahmen sind die Nettoherstellungskosten (KG 300 und 400) mit ca. 3,87 Mio. € veranschlagt. Für die Herstellung der Freianlagen (KG 500) ist der Kostenrahmen mit netto ca. 220.000,00 € veranschlagt.

Mit dem Verfahren eines Realisierungswettbewerbes soll auf der Grundlage der Wettbewerbsergebnisse die beste architektonische, städtebauliche, funktionale und wirtschaftliche Lösung für die zu realisierende Hochbaumaßnahmen sowie die Gestaltung der Freianlagen gefunden werden.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Das Preisgericht hat sein Urteil maßgeblich aus der Qualität aller Arbeiten und der Gesamtqualität zur engsten Wahl anstehender Entwürfe gebildet.

Der Entscheidungsfindung dienten insbesondere folgende Beurteilungshauptkriterien:

FORMALLEISTUNGEN

-Leistungs- und Programerfüllung

ARCHITEKTONISCHE UND GESTALTERISCHE QUALITÄT DES KONZEPTES

-Einbindung in die Umgebung bzw. den städtebaulichen Kontext (Maßstäblichkeit, Höhe, Kubatur)

-Gestalterische Qualitäten des architektonischen Entwurfes

-Umsetzung des Raum- und Funktionsprogramms unter Einhaltung der Flächenvorgaben / multifunktionale

Nutzungsmöglichkeiten

-Qualität der innenräumlichen Organisation und Erschließungssysteme

-Barrierefreiheit

-Nachhaltigkeit und Energieeffizienz

FREIRAUM- UND ERSCHLIESSUNGSKONZEPT

-Qualität der übergeordneten freiraumplanerischen Konzeption

-Barrierefreiheit

-Funktionalität und Nutzbarkeit

-Wirtschaftlichkeit im Sinne von Angemessenheit

REALISIERBARKEIT UND WIRTSCHAFTLICHKEIT

-Erhalt der Denkmalqualität

-Wirtschaftlichkeit der Maßnahme

Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 213-612205

Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse

Der Wettbewerb endete ohne Vergabe: nein
V.3)Zuschlag und Preise
V.3.1)Datum der Entscheidung des Preisgerichts:
20/06/2023
V.3.2)Angaben zu den Teilnehmern
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 11
V.3.3)Namen und Adressen der Gewinner des Wettbewerbs
Offizielle Bezeichnung: STLH Architekten Thauer Höffgen PartGmbB, Hamburg mit Brenn Freiraumplanung + Landschaftsarchitektur, Hamburg
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Der Gewinner ist ein KMU: ja
V.3.3)Namen und Adressen der Gewinner des Wettbewerbs
Offizielle Bezeichnung: heimspiel architekten Matzken Kampherbeek PartGmbB, Münster mit Die Planergruppe GmbH Oberhausen, Essen
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Gewinner ist ein KMU: ja
V.3.3)Namen und Adressen der Gewinner des Wettbewerbs
Offizielle Bezeichnung: K2O Architekten GmbH, Köln mit GROW Landschaftsarchitektur Evers | Czerniejewski Landschaftsarchitekten Partnerschaft mbB, Köln
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Gewinner ist ein KMU: ja
V.3.3)Namen und Adressen der Gewinner des Wettbewerbs
Offizielle Bezeichnung: Dressler Architekten BDA, Halle mit LandschaftsArchitektur WEND, Halle
Ort: Halle
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Gewinner ist ein KMU: ja
V.3.4)Höhe der Preise

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gem. § 160 GWB Einleitung, Antrag, 2016: Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Abs. 3 Der Antrag ist unzulässig,soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/07/2023