Hochbaulicher Realisierungswettbewerb "Rathauserweiterung" - Stadt Schönebeck (Elbe)
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Markt 1
Ort: Schönebeck (Elbe)
NUTS-Code: DEE0C Salzlandkreis
Postleitzahl: 39218
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Robin Wittrisch
E-Mail:
Telefon: +49 3928710418
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schoenebeck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochbaulicher Realisierungswettbewerb "Rathauserweiterung" - Stadt Schönebeck (Elbe)
Die Stadt Schönebeck (Elbe) beabsichtigt den Neubau einer Rathauserweiterung an das bestehende, denkmalgeschützte Rathaus mit einer Nutzfläche von rund 1.200 m² zu realisieren. Als Kernzone des Stadtumbau-Prioritätgebietes „Erweiterte Altstadt“ hat das Rathausquartier höchsten Stellenwert für die
Entwicklung der Altstadt Schönebecks.
Der Marktplatz wurde daher bereits 2016 zu einem multifunktionalen Stadtraum nach dem Shared Space Prinzip umgestaltet.
Die historische Raumkante am Marktplatz soll durch einen Erweiterungsbau für das Rathaus bis Ende 2025 realisiert werden, um die Verwaltung an einem Standort zu zentralisieren und die barrierefreie Erschließung des gesamten Verwaltungsgebäudes zu ermöglichen.
Für die Hochbaumaßnahmen sind die Nettoherstellungskosten (KG 300 und 400) mit ca. 3,87 Mio. € veranschlagt. Für die Herstellung der Freianlagen (KG 500) ist der Kostenrahmen mit netto ca. 220.000,00 € veranschlagt.
Mit dem Verfahren eines Realisierungswettbewerbes soll auf der Grundlage der Wettbewerbsergebnisse die beste architektonische, städtebauliche, funktionale und wirtschaftliche Lösung für die zu realisierende Hochbaumaßnahmen sowie die Gestaltung der Freianlagen gefunden werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht hat sein Urteil maßgeblich aus der Qualität aller Arbeiten und der Gesamtqualität zur engsten Wahl anstehender Entwürfe gebildet.
Der Entscheidungsfindung dienten insbesondere folgende Beurteilungshauptkriterien:
FORMALLEISTUNGEN
-Leistungs- und Programerfüllung
ARCHITEKTONISCHE UND GESTALTERISCHE QUALITÄT DES KONZEPTES
-Einbindung in die Umgebung bzw. den städtebaulichen Kontext (Maßstäblichkeit, Höhe, Kubatur)
-Gestalterische Qualitäten des architektonischen Entwurfes
-Umsetzung des Raum- und Funktionsprogramms unter Einhaltung der Flächenvorgaben / multifunktionale
Nutzungsmöglichkeiten
-Qualität der innenräumlichen Organisation und Erschließungssysteme
-Barrierefreiheit
-Nachhaltigkeit und Energieeffizienz
FREIRAUM- UND ERSCHLIESSUNGSKONZEPT
-Qualität der übergeordneten freiraumplanerischen Konzeption
-Barrierefreiheit
-Funktionalität und Nutzbarkeit
-Wirtschaftlichkeit im Sinne von Angemessenheit
REALISIERBARKEIT UND WIRTSCHAFTLICHKEIT
-Erhalt der Denkmalqualität
-Wirtschaftlichkeit der Maßnahme
Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Halle
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/
Gem. § 160 GWB Einleitung, Antrag, 2016: Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Abs. 3 Der Antrag ist unzulässig,soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/