Hochbaulicher Realisierungswettbewerb „Rathauserweiterung“- Stadt Schönebeck (Elbe)
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schönebeck (Elbe)
NUTS-Code: DEE0C Salzlandkreis
Postleitzahl: 39218
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schoenebeck.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE50 Bremen
Postleitzahl: 28197
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dsk-gmbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochbaulicher Realisierungswettbewerb „Rathauserweiterung“- Stadt Schönebeck (Elbe)
Die Stadt Schönebeck (Elbe) beabsichtigt den Neubau einer Rathauserweiterung an das bestehende, denkmalgeschützte Rathaus mit einer Nutzfläche von rund 1.200 m² zu realisieren. Als Kernzone des Stadtumbau-Prioritätgebietes „Erweiterte Altstadt“ hat das Rathausquartier höchsten Stellenwert für die Entwicklung der Altstadt Schönebecks.
Der Marktplatz wurde daher bereits 2016 zu einem multifunktionalen Stadtraum nach dem Shared Space Prinzip umgestaltet.
Die historische Raumkante am Marktplatz soll durch einen Erweiterungsbau für das Rathaus bis Ende 2025 realisiert werden, um die Verwaltung an einem Standort zu zentralisieren und die barrierefreie Erschließung des gesamten Verwaltungsgebäudes zu ermöglichen.
Für die Hochbaumaßnahmen sind die Nettoherstellungskosten (KG 300 und 400) mit ca. 3,87 Mio. € veranschlagt. Für die Herstellung der Freianlagen (KG 500) ist der Kostenrahmen mit netto ca. 220.000,00 € veranschlagt.
Mit dem Verfahren eines Realisierungswettbewerbes soll auf der Grundlage der Wettbewerbsergebnisse die beste architektonische, städtebauliche, funktionale und wirtschaftliche Lösung für die zu realisierende Hochbaumaßnahmen sowie die Gestaltung der Freianlagen gefunden werden.
Termine:
Tag der Absendung der EU-weiten Wettbewerbsbekanntmachung 02.11.2022
Einsendeschluss Bewerbungen 02.12.2022
Ausgabe der Unterlagen 21.02.2023
Kolloquium 07.03.2023
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 12.05.2023
Abgabe der Modelle 30.05.2023
Preisgerichtssitzung 20.06.2023
Ausstellung nachfolgend
Verhandlungsgespräche nachfolgend
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Gesamtanzahl der Teilnehmenden ist auf 15 einschl. 5 vorausgewählter Bewerbergemeinschaften begrenzt. Die Prüfung der Bewerbungen erfolgt durch das Wettbewerbsbüro anhand der eingereichten Unterlagen. Mehrfachbewerbungen jeglicher Art sind nicht zum Auswahlverfahren zugelassen. Abweichungen von den formalen Anforderungen der Bewerbung führen zum Ausschluss vom Auswahlverfahren. Über den geforderten Teilnahmeantrag hinaus eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt, Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Erfüllen mehr als 10 Bewerbungen die Zugangskriterien, ermittelt die Ausloberin durch Losentscheid die Teilnehmenden am Wettbewerb (WB) und wählt 6 weitere Bewerber als potenzielle Nachrückende aus. Nach Aufforderung zur Teilnahme dürfen Bewerbergemeinschaften (BG) nachträglich nicht verändert oder neu gebildet werden.
Ein Bewerbungsformular ist unter dem Link https://dsk-gmbh.de/wettbewerbe/schoenebeck/ zur Verfügung gestellt. Folgende Eignungskriterien sind für die Zulassung zum RPW Wettbewerbsverfahren von den Bewerbern nachzuweisen:
1. Eignungskriterien Architekt:
1.1 Techn. und berufl. Leistungsfähigkeit
-durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt durch Kopie der letzten Beitragsrechnung oder einer Bescheinigung der AK, die nicht älter als 2 Jahre ist
-Referenznachweis durch Nachweis der verantwortl. Objektplanung Architektur im eigenen Büro (mind. LP 2-5 nach §34 HOAI 2021) von 1 Bauvorhaben der HZ III oder höher, Neubau mit einem Baukostenvolumen von mind. 2,5 Mio.€ netto (KG 300+400).
Hinweis Referenz: Als nachgewiesen gilt eine Referenz, wenn die LP 5 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Wettbewerbsverfahrens abgeschlossen ist. Die letzte erbrachte LP muss nach dem 01.01.2017 abgeschlossen sein. Der Nachweis der Referenzen ist erst nach dem Losverfahren von den so ausgewählten Bewerbern zu führen und hat nach Aufforderung durch die Wettbewerbsbetreuung in einer Frist von 10 Tagen zu erfolgen. Zur Einreichung der Referenz stellt die Wettbewerbsbetreuung ein Formblatt zur Verfügung. Kann der Nachweis durch einen gelosten Bewerber nicht erbracht werden, so werden die Nachrückenden in der durch die Auslosung festgelegten Reihenfolge nachnominiert.
1.2 Wirtschaftl. und finanz. Leistungsfähigkeit
-durch Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung (BHV)
Gefordert wird im Auftragsfall eine BHV mit Mindestdeckungssummen von 1,5 Mio.€ für Personenschäden sowie 1,0 Mio.€ Sach- und Vermögensschäden. Zur Teilnahme am WB ist der Nachweis einer bestehenden BHV zu führen. Sofern die bestehende BHV nur mit niedrigeren Deckungssummen vorliegt, ist zusätzl. eine Eigenerklärung, diese im Falle einer Beauftragung auf die geforderten Mindestdeckungssummen zu erhöhen, beizufügen.
2. Eignungskriterien Landschaftsarchitekt:
2.1. Techn. und berufl. Leistungsfähigkeit
-durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt durch Kopie der letzten Beitragsrechnung oder einer Bescheinigung der AK, die nicht älter als 2 Jahre ist.
2.2 Wirtschaftl. und finanz. Leistungsfähigkeit Landschaftsarchitekt:
-durch Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflicht
Gefordert wird im Auftragsfall eine BHV mit Mindestdeckungssummen von 1,5 Mio.€ für Personenschäden sowie 250.000€ für Sach- und Vermögensschäden. Zur Teilnahme am WB ist der Nachweis einer bestehenden BHV zu führen. Sofern die bestehende BHV nur mit niedrigeren Deckungssummen vorliegt, ist zusätzlich eine Eigenerklärung, diese im Falle einer Beauftragung auf die geforderten Mindestdeckungssummen zu erhöhen, beizufügen.
Im Verhandlungsverfahren ist von den Preisträger:innen, die nicht bereits über eine BHV mit den geforderten Mindestdeckungssummen verfügen, die Bestätigung des Haftpflichtversicherers vorzulegen, dass im Auftragsfall eine BHV mit den geforderten Mindestdeckungssummen abgeschlossen werden kann.
Teilnahmeberechtigt sind Bewerbergemeinschaften aus jeweils mindestens einem:r Architekt:in und mindestens einem:r Landschaftsarchitekten:in sowie Bewerber:innen, die über beide genannten Berufsqualifikationen verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird sein Urteil maßgeblich aus der Qualität aller Arbeiten und der Gesamtqualität zur engsten Wahl anstehender Entwürfe bilden.
Der Entscheidungsfindung dienen insbesondere folgende Beurteilungshauptkriterien:
FORMALLEISTUNGEN
-Leistungs- und Programerfüllung
ARCHITEKTONISCHE UND GESTALTERISCHE QUALITÄT DES KONZEPTES
-Einbindung in die Umgebung bzw. den städtebaulichen Kontext (Maßstäblichkeit, Höhe, Kubatur)
-Gestalterische Qualitäten des architektonischen Entwurfes
-Umsetzung des Raum- und Funktionsprogramms unter Einhaltung der Flächenvorgaben / multifunktionale Nutzungsmöglichkeiten
-Qualität der innenräumlichen Organisation und Erschließungssysteme
-Barrierefreiheit
-Nachhaltigkeit und Energieeffizienz
FREIRAUM- UND ERSCHLIESSUNGSKONZEPT
-Qualität der übergeordneten freiraumplanerischen Konzeption
-Barrierefreiheit
-Funktionalität und Nutzbarkeit
-Wirtschaftlichkeit im Sinne von Angemessenheit
REALISIERBARKEIT UND WIRTSCHAFTLICHKEIT
-Erhalt der Denkmalqualität
-Wirtschaftlichkeit der Maßnahme
Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.
Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Gesamtbetrag in Höhe von 33.500,00 € netto zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis des §§ 35 und 40 der HOAI 2021 in der Fassung vom 12.11.2020 ermittelt worden. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis 13.400,00 €
2. Preis 10.050,00 €
3. Preis 6.700,00 €
für Anerkennungen 3.350,00 €
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss, eine andere Verteilung der Preis- und Anerkennungssumme vorzunehmen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausloberin beabsichtigt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts eine:n der Preisträger:innen, ggf. in Stufen, mindestens mit den Leistungsphasen 2-5 und optional und ggf. in Stufen mit den Leistungsphasen 6 bis 9 nach §§ 34 und 39 HOAI 2021 zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht und die Preisträger:innen eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet.
Voraussetzung ist, dass die Finanzierung des Bauvorhabens durch die Ausloberin gesichert ist. Vor einer Beauftragung mit diesem Leistungsumfang wird die Ausloberin eine oder mehrere Kostenberechnungen beauftragen, um sicherzustellen, dass die Wettbewerbsarbeit des Teilnehmenden, der mit den Planungsleistungen beauftragt werden soll, innerhalb des Kostenrahmens realisiert werden kann.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmenden bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Bauabschnitte ausgeführt, so erfolgt die Anrechnung in angemessenem Verhältnis nach den Parametern der HOAI 2021.
Insgesamt handelt es sich um ein Vergabeverfahren, das im Rahmen der VgV stattfindet. Im Verhandlungsverfahren sind die Zuschlagskriterien und deren Wichtung wie folgt:
- 50% Wettbewerbsergebnis
- 20% Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals
- 30% Angebotspreis
Im Verhandlungsverfahren mit den Preisträger:innen wird das Wettbewerbsergebnis als Zuschlagskriterium mit einer Gewichtung von 50% berücksichtigt. Dabei erhält der/die 1. Preisträger:in 5 Punkte, der/die 2. Preisträger:in 3 Punkte und der/die 3. Preisträger:in 2 Punkte. Vergibt das Preisgericht mit der hierfür vorgeschriebenen Mehrheit weitere Preise, so wird der 4. Platz mit 0,5 Punkt bewertet.
Die Ausloberin behält sich die Möglichkeit der Zuschlagserteilung auf das Erstangebot vor.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsformular und den Nachweisen. Das Bewerbungsformular ist auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Das ausgefüllte Bewerbungsformular und die erforderlichen Nachweise sind per E-Mail bis zum 02.12.2022 (E-Mail Eingang) an folgende Adresse zu senden: [gelöscht].
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich. Die Textform ist ausreichend.
Formale Kriterien zur Zulassung des Teilnahmeantrags:
- fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags
- Vollständigkeit des Teilnahmeantrags
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche, in Papierform eingereichte oder formlose Anträge werden nicht berücksichtigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/
Gem. § 160 GWB Einleitung, Antrag, 2016: Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Abs. 3 Der Antrag ist unzulässig,soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/