Kassen-, Rezeptions- und Aufsichtsdienst in der Kulturbetriebe Burgenlandkreis GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: T-96 / 01 / 2023 (L)

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kulturbetriebe Burgenlandkreis GmbH
Postanschrift: An der Steinklöbe 16
Ort: Nebra
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06642
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.himmelsscheibe-erleben.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Sonstige
I.5)Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Kassen-, Rezeptions- und Aufsichtsdienst in der Kulturbetriebe Burgenlandkreis GmbH

Referenznummer der Bekanntmachung: T-96 / 01 / 2023 (L)
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79992000 Empfangsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Kassen-, Rezeptions- und Aufsichtsdienst in der Kulturbetriebe Burgenlandkreis GmbH, Besucherzentrum Arche Nebra

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 336 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Hauptort der Ausführung:

Kulturbetriebe Burgenlandkreis GmbH

Besucherzentrum Arche Nebra

An der Steinklöbe 16

06642 Nebra

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Kassendienst

Der Kassendienst hat insbesondere das Kassieren der Eintrittsgelder, den Verkauf von Shop-Artikeln und die Ausgabe der mehrsprachigen Audiogeräte zur Aufgabe. Außerdem sollen Auskünfte zu den örtlichen Gegebenheiten und Sehenswürdigkeiten der Region erteilt werden. Nach Schließung des Hauses werden die Tageseinnahmen in den Büroräumen des UG gezählt und in einem Tresor verschlossen.

Außerdem gehört das Auffüllen der Shop-Artikel aus dem Lagerraum in den Verkaufstresen, die Auslage von Flyern und die Kontrolle des Bestandes an Verkaufsartikeln zu den täglichen Aufgaben. Es wird erwartet, dass die Auslagen auf dem Verkaufstresen und dem Flyerregal regelmäßig auf ihre Ordnung hin überprüft werden und der Tresen gesäubert wird.

Die Kinderspielecke gegenüber des Kassentresens ist regelmäßig auf Vollständigkeit des Spielmaterials und Ordnung zu überprüfen. Ggf. muss aufgefüllt und aufgeräumt werden.

Am Kassentresen befindet sich die Videoüberwachungsanlage der Präsentationsräume, die von den Kassenkräften überwacht werden müssen.

An den Wochenenden trifft der Kassendienst als erstes im Besucherzentrum sein. Damit muss er vor Betreten des Hauses die Alarmanlage ausschalten.

Zum Dienstantritt schaltet der Kassendienst die Medienstationen im 1. OG ein und nimmt die Planetariumstechnik in Betrieb.

Vor Beendigung des Dienstes erfolgt ein Kontrollgang durch die Sonder- und Dauerpräsentation im ersten Obergeschoss sowie durch das Planetarium. Die dort installierten Medien und das digitale Planetarium müssen ausgeschaltet werden. Die Alarmanlage im 1. OG wird von den Bediensteten aktiviert.

Anschließend erfolgt ein Kontrollgang im Erd- sowie im Untergeschoss, um sicherzustellen, dass sich keine Gäste mehr im Gebäude befinden. Sollte kein Angestellter der Arche Nebra oder Mitarbeiter des Caterings mehr im Haus sein, erfolgt durch ihn die Scharfschaltung des gesamten Gebäudes.

Rezeptionsdienstleistungen

Der Rezeptionsdienst hat die nachfolgend aufgeführten Leistungen zu erbringen:

Entgegennahme von Post und Paketen vom Zusteller und Weiterleitung an die Verwaltung. Wenn alle Leitungen in der Verwaltung belegt sind, nimmt die Rezeption eingehende Telefonate entgegen und hält Anrufer und Anliegen schriftlich fest. Weiterhin begrüßt der Rezeptionsdienst angemeldete Geschäftskunden der Arche Nebra und informiert die Verwaltung über deren Eintreffen.

Aufsichtsdienst

Der Aufsichtsdienst hat die nachfolgend aufgeführten Leistungen zu erbringen:

Kontrolle der Eintrittskarten vor dem Planetarium jeweils fünf Minuten vor Beginn der nächsten Show. Ggf. gibt er Hilfe beim Aufsuchen der Plätze für beeinträchtigte Personen.

Regelmäßige Rundgänge in der Dauerpräsentation zur Sicherstellung des angemessenen Verhaltens der Besucher.

Regelmäßige Rundgänge im Raum „Sonderpräsentation“. In den Wintermonaten dient dieser Bereich den Gästen als Lounge zum Lesen, für Gesellschaftsspiele o. ä. Die Aufsicht hat bei ihren Rundgängen für Ordnung im Raum zu sorgen. So sind z. B. Bücher und ggf. Spielmaterialien in die Regale zurückräumen. In den Sommermonaten findet in diesem Raum eine Sonderausstellung statt. In diesem Fall führt die Aufsicht regelmäßige Rundgänge durch und stellt das angemessene Verhalten der Besucher sicher.

Die Aufsicht meldet darüber hinaus Beschädigungen oder technische Mängel in der Ausstellung an den Kassendienst.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Einsatz von Nachunternehmern ist nicht zugelassen.

Eine Ortsbesichtigung wird vor Abgabe des Angebotes empfohlen und kann nach telefonischer Vereinbarung mit Frau Pfaff (Tel: 034461/255212) wahrgenommen werden.

Aufgrund der Pflicht zur Mitteilung sachdienlicher Auskünfte an alle Bieter sind auftretende Fragen unverzüglich und spätestens bis zum 25.04.2023 beim Burgenlandkreis, Rechts- und Ordnungsamt / Zentrale Vergabestelle elektronisch (über die Plattform) zu stellen, damit allen Bietern ausreichend Zeit bleibt, die Antworten bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 065-194441
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: T-96 / 01 / 2023 (L)
Bezeichnung des Auftrags:

Kassen-, Rezeptions- und Aufsichtsdienst in der Kulturbetriebe Burgenlandkreis GmbH

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
09/06/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: City Schutz GmbH
Ort: Schönburg
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06618
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 336 000.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 311 646.57 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auf die Fristen zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/07/2023