Generalplanungsleistungen Neubau Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt Referenznummer der Bekanntmachung: 001/2023

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 082-246542)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ips-lsa.de
Adresse des Beschafferprofils: https://ips-lsa.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Generalplanungsleistungen Neubau Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt

Referenznummer der Bekanntmachung: 001/2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

In Barleben (nördlich der Landeshauptstadt Magdeburg) ist der Neubau des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalts geplant. Das Grundstück befindet sich oberhalb der Meitzendorfer Straße. Eigentümer des Grundstücks sowie Bauherr ist die Immobilien- und Projektmanagementgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH (IPS) eine 100%-ige Tochter des Landes Sachsen-Anhalt (nachfolgend auch Auftraggeber / AG). Die Grundstücksfläche sind ca. 79.000 m² unbebaute Ackerfläche. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sollen die für den Neubau des Landeskriminalamtes (LKA) erforderlichen Generalplanungsleistungen vergeben werden. Die Beauftragung erfolgt Stufenweise / optional. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst wird ausschließlich die Leistungsstufe 1 beauftragt. Ein Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsstufen besteht nicht.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/05/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 082-246542

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: III_2_2
Stelle des zu berichtigenden Textes: III.2.2. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
Anstatt:

1. Objektbezogene Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Personenschäden in Höhe von 20 000 000 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 20 000 000 EUR bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung muss mindestens 3 Schadensfälle je Jahr abdecken.oder2. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) sind beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zu-einander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 3-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Im Übrigen gelten die Anforderungen gem. Ziff. 1.

muss es heißen:

Objektbezogene Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen pro Schadenfall für Personenschäden in Höhe von 10 000 000 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 10 000 000 EUR bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die vorgenannten Deckungssummen müssen insgesamt jeweils mindestens dreifach zur Verfügung stehen. Die Versicherung muss über die hiesige Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.

Abschnitt Nummer: III_1_2
Stelle des zu berichtigenden Textes: III.1.2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Anstatt:

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:1) Nachweis (nicht älter als 12 Monate), dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung wie in Ziffer III.1.2) benannt besteht oder Bestätigung/Eigenerklärung über Abschluss für den Fall des Zuschlags für (i) objektbezogene Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Personenschäden in Höhe von 20 000 000 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 20 000 000 EUR bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung muss mindestens 3 Schadensfälle je Jahr abdecken oder (ii) bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) sind beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zu-einander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 3-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Im Übrigen gelten die Anforderungen gem. (i).2) Angabe Gesamtumsatz in den Geschäftsjahren 2020 -20223) Angabe des erwirtschafteten Umsatzes mit Planungsleistungen nach der HOAI in den Geschäftsjahren 2020 -2022Möglicherweise geforderte Mindeststandards:1) Der Umsatz mit Planungsleistungen nach der HOAI muss in den drei Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) mindestens EUR 12.000.000,00 netto in jedem Geschäftsjahr betragen haben.2) Nachweis (nicht älter als 12 Monate), dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung wie in Ziffer III.1.2) benannt besteht oder Bestätigung/Eigenerklärung über Abschluss für den Fall des Zuschlags für (i) objektbezogene Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Personenschäden in Höhe von 20 000 000 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 20 000 000 EUR bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung muss mindestens 3 Schadensfälle je Jahr abdecken oder (ii) bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) sind beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zu-einander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 3-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Im Übrigen gelten die Anforderungen gem. (i).

muss es heißen:

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:1) Nachweis (nicht älter als 12 Monate), dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung wie in Ziffer III.2.2) benannt besteht oder Bestätigung/Eigenerklärung über Abschluss für den Fall des Zuschlags über eine objektbezogene Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen pro Schadenfall für Personenschäden in Höhe von 10 000 000 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 10 000 000 EUR bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die vorgenannten Deckungssummen müssen insgesamt jeweils mindestens dreifach zur Verfügung stehen. Die Versicherung muss über die hiesige Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.2) Angabe Gesamtumsatz in den Geschäftsjahren 2020 -20223) Angabe des erwirtschafteten Umsatzes mit Planungsleistungen nach der HOAI in den Geschäftsjahren 2020 -2022Möglicherweise geforderte Mindeststandards:1) Der Umsatz mit Planungsleistungen nach der HOAI muss in den drei Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) mindestens EUR 12.000.000,00 netto in jedem Geschäftsjahr betragen haben.2) Nachweis (nicht älter als 12 Monate), dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung wie in Ziffer III.2.2) benannt besteht oder Bestätigung/Eigenerklärung über Abschluss für den Fall des Zuschlags über eine objektbezogene Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen pro Schadenfall für Personenschäden in Höhe von 10 000 000 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 10 000 000 EUR bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die vorgenannten Deckungssummen müssen insgesamt jeweils mindestens dreifach zur Verfügung stehen. Die Versicherung muss über die hiesige Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: