Maßnahme i. R. des MULE-Förderprogrammes Landesgartenschau 2024 - Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-12-VE73A

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Dürrenberg
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06231
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.badduerrenberg.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Maßnahme i. R. des MULE-Förderprogrammes Landesgartenschau 2024 - Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-12-VE73A
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45112700 Landschaftsgärtnerische Arbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Grundsätzlich sind die zur Ausführung aller Arbeiten aktuell gültigen Normen, Regelwerke, Vorschriften und sonstigen anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

Die auszuführenden Arbeiten dienen der Sanierung von vorhandenen Streuobstwiesen, der Schaffung von naturschutzfachlich und landschaftlich wertenvollen Strukturen bzw. Beseitigung von versiegelten Flächen.

Das geplante Vorhaben umfasst folgende Teilleistungen:

- Alle Maßnahmenflächen werden durch den AN mittels Mahd vorbereitet, unerwünschter Gehölz-aufwuchs (nach Abstimmung mit AG) ist dabei ebenfalls zu entfernen (v. a. E5, E6)

- Die Maßnahmenflächen werden gemäß LV bzw. Zeichnungen der Ausführungsplanung bepflanzt.

- Die Aufforstung der Maßnahme E2 erfolgt über eine Klusterpflanzung. Größe der Kluster 20 x 20 m. Pflanzabstände innerhalb der Kluster 2,0 x 1,0 m bzw. 2,0 x 0,5 m. (Siehe dazugehörige Zeich-nung + LV)

- Anlage des Waldmantels E3 mit einer Breite von 3,5 m. Pflanzabstände der Sträucher betragen 2,0 x 1,0 m. (Siehe dazugehörige Zeichnung + LV)

- Zur Anlage der ausdauernden Ruderalflur im Rahmen der Maßnahme E4 neu, wird der Boden um-gebrochen und mit einer Wildblumen-Gräser-Mischung neu angesät. (Siehe dazugehörige Zeich-nung + LV)

- Die Aufforstung der Maßnahme E5 erfolgt ebenfalls über eine Klusterpflanzung. Größe der Kluster 20 x 10 m. Pflanzabstände innerhalb der Kluster 2,0 x 1,0 m bzw. 2,0 x 0,5 m. (Siehe dazugehö-rige Zeichnung + LV)

- Anlage des dazugehörigen Waldmantels E6 mit einer Breite von 4,5 m. Pflanzabstände der Sträu-cher betragen 2,0 x 1,0 m. (Siehe dazugehörige Zeichnung + LV)

- Vor Beginn der Bepflanzung im Bereich E5 und E6 sind Gehölze inkl. Wurzel in Abstimmung mit dem AG zu entnehmen bzw. zu ringeln.

- Die Flächen E2, E3, E5 und E6 sind mittels Wildschutzzaun abzusichern.

- Es folgen Fertigstellungspflege sowie 4 Jahre Entwicklungspflege.

- Pro Jahr sind 6 Wässerungsgänge vorgesehen.

- Abschließend erfolgt der Rückbau von Zaun sowie Verbissschutz.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 164 768.38 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
03120000 Gartenbau- und Baumschulerzeugnisse
77211300 Rodung
77211400 Fällen von Bäumen
77231600 Aufforstung
77231700 Erweiterung des Waldbestandes
77300000 Dienstleistungen im Gartenbau
77310000 Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen
77340000 Baum- und Heckenschnitt
77315000 Saatarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Hauptort der Ausführung:

festgelegte Ausgleichsflächen in folgenden Bereichen der Stadt Bad Dürrenberg:

Gemarkung Bad Dürrenberg

Flur 19, Flurstück 44

Flur 5, Flurstück 46/15

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Gemarkung Tollwitz

Flur 12

Flurstück 863

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

siehe II.1.4

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Mindestanforderungen an Nebenangebote

- Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten.

- Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen.

- Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen

- Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist.

- Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen.

- Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren.

- Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko).

Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungskonform erfolgt.

Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen.

Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt.

Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

zusätzliche Angaben zur Vertragslaufzeit:

02.10.2023 bis 29.12.2023 Pflanzung

29.12.2023 bis 27.09.2024 Fertigstellungspflege

27.09.2024 bis 29.09.2028 Entwicklungspflege

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 026-074840
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2023-12-VE73A
Bezeichnung des Auftrags:

Maßnahme i. R. des MULE-Förderprogrammes Landesgartenschau 2024 - Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
02/05/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 6
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Coswig (Anhalt)
NUTS-Code: DEE0E Wittenberg
Postleitzahl: 06868
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 158 644.07 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 164 768.38 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:

die Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222 VHB Bund.

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Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:

- Urkalkulation; Bei der Prüfung der Angebote sowie von Nachträgen und Zusatzvereinbarungen kann die Urkalkulation zur Preisprüfung herangezogen werden. Einer Anwesenheit des Bieters bedarf es dazu nicht. Nachunternehmerleistungen sind in der Kalkulation detailliert und nachprüfbar abzubilden (Mengen, Zeitansätze, Teilleistungen).

- Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 VHB.

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Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, sich vom Wirtschaftsteilnehmer nachweisen zu lassen, dass alle benannten Unterauftragnehmer die erforderlichen Mittel besitzen, um die im Angebot des Wirtschaftsteilnehmers angegebenen Leistungen zu erbringen.

Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während des Vergabeverfahrens bis zur Submission erfolgt ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de.

Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschritten innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).

Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.

Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalender-tagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/05/2023