Maßnahme i. R. des MULE-Förderprogrammes Landesgartenschau 2024 - Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-12-VE73A
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Dürrenberg
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06231
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.badduerrenberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Maßnahme i. R. des MULE-Förderprogrammes Landesgartenschau 2024 - Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Grundsätzlich sind die zur Ausführung aller Arbeiten aktuell gültigen Normen, Regelwerke, Vorschriften und sonstigen anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
Die auszuführenden Arbeiten dienen der Sanierung von vorhandenen Streuobstwiesen, der Schaffung von naturschutzfachlich und landschaftlich wertenvollen Strukturen bzw. Beseitigung von versiegelten Flächen.
Das geplante Vorhaben umfasst folgende Teilleistungen:
- Alle Maßnahmenflächen werden durch den AN mittels Mahd vorbereitet, unerwünschter Gehölz-aufwuchs (nach Abstimmung mit AG) ist dabei ebenfalls zu entfernen (v. a. E5, E6)
- Die Maßnahmenflächen werden gemäß LV bzw. Zeichnungen der Ausführungsplanung bepflanzt.
- Die Aufforstung der Maßnahme E2 erfolgt über eine Klusterpflanzung. Größe der Kluster 20 x 20 m. Pflanzabstände innerhalb der Kluster 2,0 x 1,0 m bzw. 2,0 x 0,5 m. (Siehe dazugehörige Zeich-nung + LV)
- Anlage des Waldmantels E3 mit einer Breite von 3,5 m. Pflanzabstände der Sträucher betragen 2,0 x 1,0 m. (Siehe dazugehörige Zeichnung + LV)
- Zur Anlage der ausdauernden Ruderalflur im Rahmen der Maßnahme E4 neu, wird der Boden um-gebrochen und mit einer Wildblumen-Gräser-Mischung neu angesät. (Siehe dazugehörige Zeich-nung + LV)
- Die Aufforstung der Maßnahme E5 erfolgt ebenfalls über eine Klusterpflanzung. Größe der Kluster 20 x 10 m. Pflanzabstände innerhalb der Kluster 2,0 x 1,0 m bzw. 2,0 x 0,5 m. (Siehe dazugehö-rige Zeichnung + LV)
- Anlage des dazugehörigen Waldmantels E6 mit einer Breite von 4,5 m. Pflanzabstände der Sträu-cher betragen 2,0 x 1,0 m. (Siehe dazugehörige Zeichnung + LV)
- Vor Beginn der Bepflanzung im Bereich E5 und E6 sind Gehölze inkl. Wurzel in Abstimmung mit dem AG zu entnehmen bzw. zu ringeln.
- Die Flächen E2, E3, E5 und E6 sind mittels Wildschutzzaun abzusichern.
- Es folgen Fertigstellungspflege sowie 4 Jahre Entwicklungspflege.
- Pro Jahr sind 6 Wässerungsgänge vorgesehen.
- Abschließend erfolgt der Rückbau von Zaun sowie Verbissschutz.
festgelegte Ausgleichsflächen in folgenden Bereichen der Stadt Bad Dürrenberg:
Gemarkung Bad Dürrenberg
Flur 19, Flurstück 44
Flur 5, Flurstück 46/15
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Gemarkung Tollwitz
Flur 12
Flurstück 863
siehe II.1.4
Mindestanforderungen an Nebenangebote
- Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten.
- Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen.
- Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen
- Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist.
- Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen.
- Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren.
- Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko).
Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungskonform erfolgt.
Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen.
Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt.
Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.
zusätzliche Angaben zur Vertragslaufzeit:
02.10.2023 bis 29.12.2023 Pflanzung
29.12.2023 bis 27.09.2024 Fertigstellungspflege
27.09.2024 bis 29.09.2028 Entwicklungspflege
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Maßnahme i. R. des MULE-Förderprogrammes Landesgartenschau 2024 - Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Coswig (Anhalt)
NUTS-Code: DEE0E Wittenberg
Postleitzahl: 06868
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
die Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222 VHB Bund.
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Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Urkalkulation; Bei der Prüfung der Angebote sowie von Nachträgen und Zusatzvereinbarungen kann die Urkalkulation zur Preisprüfung herangezogen werden. Einer Anwesenheit des Bieters bedarf es dazu nicht. Nachunternehmerleistungen sind in der Kalkulation detailliert und nachprüfbar abzubilden (Mengen, Zeitansätze, Teilleistungen).
- Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 VHB.
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Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, sich vom Wirtschaftsteilnehmer nachweisen zu lassen, dass alle benannten Unterauftragnehmer die erforderlichen Mittel besitzen, um die im Angebot des Wirtschaftsteilnehmers angegebenen Leistungen zu erbringen.
Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während des Vergabeverfahrens bis zur Submission erfolgt ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de.
Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschritten innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalender-tagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).