Maßnahme i. R. des MULE-Förderprogrammes Landesgartenschau 2024 - Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-12-VE73A
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Dürrenberg
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06231
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.badduerrenberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Maßnahme i. R. des MULE-Förderprogrammes Landesgartenschau 2024 - Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Grundsätzlich sind die zur Ausführung aller Arbeiten aktuell gültigen Normen, Regelwerke, Vorschriften und sonstigen anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
Die auszuführenden Arbeiten dienen der Sanierung von vorhandenen Streuobstwiesen, der Schaffung von naturschutzfachlich und landschaftlich wertenvollen Strukturen bzw. Beseitigung von versiegelten Flächen.
Das geplante Vorhaben umfasst folgende Teilleistungen:
- Alle Maßnahmenflächen werden durch den AN mittels Mahd vorbereitet, unerwünschter Gehölz-aufwuchs (nach Abstimmung mit AG) ist dabei ebenfalls zu entfernen (v. a. E5, E6)
- Die Maßnahmenflächen werden gemäß LV bzw. Zeichnungen der Ausführungsplanung bepflanzt.
- Die Aufforstung der Maßnahme E2 erfolgt über eine Klusterpflanzung. Größe der Kluster 20 x 20 m. Pflanzabstände innerhalb der Kluster 2,0 x 1,0 m bzw. 2,0 x 0,5 m. (Siehe dazugehörige Zeich-nung + LV)
- Anlage des Waldmantels E3 mit einer Breite von 3,5 m. Pflanzabstände der Sträucher betragen 2,0 x 1,0 m. (Siehe dazugehörige Zeichnung + LV)
- Zur Anlage der ausdauernden Ruderalflur im Rahmen der Maßnahme E4 neu, wird der Boden um-gebrochen und mit einer Wildblumen-Gräser-Mischung neu angesät. (Siehe dazugehörige Zeich-nung + LV)
- Die Aufforstung der Maßnahme E5 erfolgt ebenfalls über eine Klusterpflanzung. Größe der Kluster 20 x 10 m. Pflanzabstände innerhalb der Kluster 2,0 x 1,0 m bzw. 2,0 x 0,5 m. (Siehe dazugehö-rige Zeichnung + LV)
- Anlage des dazugehörigen Waldmantels E6 mit einer Breite von 4,5 m. Pflanzabstände der Sträu-cher betragen 2,0 x 1,0 m. (Siehe dazugehörige Zeichnung + LV)
- Vor Beginn der Bepflanzung im Bereich E5 und E6 sind Gehölze inkl. Wurzel in Abstimmung mit dem AG zu entnehmen bzw. zu ringeln.
- Die Flächen E2, E3, E5 und E6 sind mittels Wildschutzzaun abzusichern.
- Es folgen Fertigstellungspflege sowie 4 Jahre Entwicklungspflege.
- Pro Jahr sind 6 Wässerungsgänge vorgesehen.
- Abschließend erfolgt der Rückbau von Zaun sowie Verbissschutz.
festgelegte Ausgleichsflächen in folgenden Bereichen der Stadt Bad Dürrenberg:
Gemarkung Bad Dürrenberg
Flur 19, Flurstück 44
Flur 5, Flurstück 46/15
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Gemarkung Tollwitz
Flur 12
Flurstück 863
siehe II.1.4
Mindestanforderungen an Nebenangebote
- Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten.
- Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen.
- Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen
- Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist.
- Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen.
- Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren.
- Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko).
Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungskonform erfolgt.
Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen.
Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt.
Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftraggeber wird für die Bieter einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundeszentralregister und Wettbewerbsregister anfordern um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) mit Einreichung des Angebotes. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem
Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen und jedem Mitglied der Bietergemeinschaften sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen und jedes Mitglied der Bietergemeinschaften präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB 2017 Stand 2019) ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt.
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Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6aEU Nr. 1 VOB/A vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/ jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer Arbeits- oder Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
Gewerbeanmeldung oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) mit Einreichung des Angebotes. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem
Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen und jedem Mitglied der Bietergemeinschaften sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen und jedes Mitglied der Bietergemeinschaften präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB 2017 Stand 2019) ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt.
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Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6aEU Nr. 2 VOB/A vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/ jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer Arbeits- oder Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
die Vorlage einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung.
eine Erklärung über den Umsatz soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen i. H. v. 190.000 EUR.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters im Original, sofern nur im Original gültig
qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen oder gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters (im Original, sofern nur im Original gültig)
Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b EStG oder gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters (im Original, sofern nur im Original gültig)
Der Auftraggeber wird von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung anfordern
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Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) mit Einreichung des Angebotes. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem
Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen und jedem Mitglied der Bietergemeinschaften sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen und jedes Mitglied der Bietergemeinschaften präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB 2017 Stand 2019) ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt.
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Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6aEU Nr. 3 VOB/A vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/ jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer Arbeits- oder Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
Die Angabe mindestens einer Referenz über die Ausführung von Leistungen der letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahre, die mit der zu vergebenden Leistung hinsichtlich Qualität und Quantität vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Formblatt 235 VHB 2017)
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Bedingungen an Pflanzen und Saatgut:
Betrifft alle Pflanz- und Saatmaßnahmen
Für die Pflanzung sind ausschließlich gebietseigene Gehölze des Produktionsraumes 2 „Mittel- und Ostdeutsches Flach- und Hügelland“ zu verwenden. Bei der Begrünung der Flächen innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Saale“ ist ausschließlich autochthones (gebietseigenes) Saatgut aus dem Produktionsraum Mitteldeutsches Flach- und Hügelland der Ursprungsregion 5 zu verwenden.
Die entsprechenden Nachweise sind nach Aufforderung vorzulegen.
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Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind, zusätzlich zu den in den EU-Teilnahmebedingungen genannten, mit dem Angebot einzureichen:
- Erklärung der Bieter u./ Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234 VHB Stand 2019), sofern zutreffend
- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236 VHB Stand 2019)
Bedingungen an Pflanzen und Saatgut:
Betrifft alle Pflanz- und Saatmaßnahmen
Für die Pflanzung sind ausschließlich gebietseigene Gehölze des Produktionsraumes 2 „Mittel- und Ostdeutsches Flach- und Hügelland“ zu verwenden. Bei der Begrünung der Flächen innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Saale“ ist ausschließlich autochthones (gebietseigenes) Saatgut aus dem Produktionsraum Mitteldeutsches Flach- und Hügelland der Ursprungsregion 5 zu verwenden.
Die entsprechenden Nachweise sind nach Aufforderung vorzulegen.
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Um den Auftrag ausführen zu können, hat der Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder Unterauftragnehmer und jedes andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären. Dies erfolgt durch die Einreichung des den Ausschreibungsunterlagen beigelegten Formblatt Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen - (Formblatt 124 VHB2017 - Stand 2019), das Formblatt 124 ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt. Diese ausgefüllte Eigenerklärung ist vom Wirtschaftsteilnehmer, jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem anderen Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), mit dem Angebot einzureichen.
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An die Auftragsdurchführung werden soziale Kriterien gestellt. Mit dem Angebot sind von jedem Bieter und Mitglied einer Arbeits- oder Bietergemeinschaft gem. Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt (LVG-LSA) Erklärungen wie folgt abzugeben:
Anlage 1 Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 Abs. 1 und 3 LVG-LSA)
Anlage 2 Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 13 Abs. 2 und 4 LVG-LSA)
Anlage 3 Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (§ 12 LVG-LSA)
Anlage 5 Angaben von zu berücksichtigenden sozialen, umweltbezogenen und innovativen Kriterien im Vergabeverfahren
Anlage 6 Erklärung zur Handwerksrolleneintragung im Sinne der Handwerksordnung Anlage A
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Ebenfalls sind mit dem Angebot folgende Erklärungen gem. Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt auch von jedem Nachunternehmer und jedem Mitglied der Bietergemeinschaften abzugeben:
Anlage 1 Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 Abs. 1 und 3 des LVG-LSA)
Anlage 3 Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (§ 12 des LVG-LSA)
Anlage 5 Angaben von zu berücksichtigenden sozialen, umweltbezogenen und innovativen Kriterien im Vergabeverfahren
Anlage 6 Erklärung zur Handwerksrolleneintragung im Sinne der Handwerksordnung Anlage A
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Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates v. 08.04.2022 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 - Sanktions-VO) dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Daher ist die Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktionsverordnung der Europäischen Union mit dem Angebot einzureichen.
Die vorgenannte Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktionsverordnung der Europäischen Union ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Verkürzung der Angebotsfrist gem.§ 10a EU Abs. 4 VOB/A und § 15 Abs. 4 VgV auf 30 Kalendertage möglich
Stadtverwaltung Solestadt Bad Dürrenberg
Hauptstraße 27
06231 Bad Dürrenberg
Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch. Gemäß der §§ 55 VgV und 14 EU VOB/A, sind Bieter hierbei nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
die Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222 VHB Bund.
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Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Urkalkulation; Bei der Prüfung der Angebote sowie von Nachträgen und Zusatzvereinbarungen kann die Urkalkulation zur Preisprüfung herangezogen werden. Einer Anwesenheit des Bieters bedarf es dazu nicht. Nachunternehmerleistungen sind in der Kalkulation detailliert und nachprüfbar abzubilden (Mengen, Zeitansätze, Teilleistungen).
- Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 VHB.
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Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, sich vom Wirtschaftsteilnehmer nachweisen zu lassen, dass alle benannten Unterauftragnehmer die erforderlichen Mittel besitzen, um die im Angebot des Wirtschaftsteilnehmers angegebenen Leistungen zu erbringen.
Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während des Vergabeverfahrens bis zur Submission erfolgt ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de.
Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschritten innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalender-tagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).