Offenes Verfahren zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für Dienstliegenschaften des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt Referenznummer der Bekanntmachung: 537 E -ZBS- B 109/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lg-md.justiz.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offenes Verfahren zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für Dienstliegenschaften des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt
Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für Dienstgebäude des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt
Unterhaltsreinigungsdienstleistungen inkl. Arbeitsplatz- und Sonderreinigungen für das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt
39104 Magdeburg, Domplatz 2-4
39112 Magdeburg, Klewitzstraße 4
Unterhaltsreinigungsleistungen:
- 7.993,82 m² Grundfläche
- 494.266,89 m² Jahresreinigungsfläche
Sonderreinigungen (i.d.R. 1x jährlich):
- Reinigung von 375 Deckenleuchten
- Reinigung von 97 Wandleuchten
Die Bieter haben in den Preisblättern für jede Raumgruppe das Leistungsmaß in m²/h anzugeben. Hierbei dürfen die vorgeschriebenen Höchstwerte nicht überschritten werden. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebots.
Raumgruppe A: 300 m²/h
Raumgruppe B: 230 m²/h
Raumgruppe C: 190 m²/h
Raumgruppe D: 250 m²/h
Raumgruppe E: 80 m²/h
Raumgruppe F: 210 m²/h
Raumgruppe G: 150 m²/h
Raumgruppe H: 200 m²/h
Raumgruppe I: 120 m²/h
Raumgruppe J: 20 m²/h
Raumgruppe K: 40 m²/h
Im Übrigen ist eine Ortsbesichtigung zwingend vorgeschrieben. Ein fehlender Nachweis zur Vor-Ort-Besichtigung führt zum Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren. Einzelheiten sind Ziff. 4.2 der Vorbemerkungen zu entnehmen.
Fenster- und Glasreinigungsdienstleistungen für das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt
- 39104 Magdeburg, Domplatz 2-4
- 39112 Magdeburg, Klewitzstraße 4
Fenster- und Glasreinigungsdienstleistungen:
- 1.863,11 m² Grundfläche (einseitig gemessen)
- 3.726,21 m² Jahresreinigungsfläche (einseitig gemessen)
Die Bieter haben in den Preisblättern für jeden Reinigungsbereich das Leistungsmaß in m²/h anzugeben. Hierbei dürfen die vorgeschriebenen Höchstwerte nicht überschritten werden. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebots.
Glas- und Rahmenreinigung (einseitige Reinigung): 50 m²/h
Glas- und Rahmenreinigung (zweiseitige Reinigung): 25 m²/h
Im Übrigen ist eine Ortsbesichtigung zwingend vorgeschrieben. Ein fehlender Nachweis zur Vor-Ort-Besichtigung führt zum Ausschluss des Angebots aus dem
Vergabeverfahren. Einzelheiten sind Ziff. 4.2 der Vorbemerkungen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigungsdienstleistungen inkl. Arbeitsplatz- und Sonderreinigungen für das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39128
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fenster- und Glasreinigungsdienstleistungen für das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elbeu
NUTS-Code: DEE07 Börde
Postleitzahl: 39326
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Auftraggeber im Rechtssinne ist das Land Sachsen-Anhalt.
(2) Ortsbesichtigungen sind obligatorisch und erfolgen nur nach Absprache im Zeitraum vom 20.02.2023 bis 03.03.2023. Ein fehlender Nachweis zur Vor-Ort-Besichtigung
führt zum Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren. Näheres ist den Vorbemerkungen Ziff. 4.2 zu entnehmen.
(3) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 13.03.2023, 12:00 Uhr eingehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsverfahren unzulässig ist, wenn 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Darüber hinaus wird auf die Frist des § 135 Abs. 2 GWB für Nachprüfungsanträge zur Feststellung der Unwirksamkeit eines unter Verstoß der Stillhaltefrist des § 134 Abs. 2 GWB erteilten Zuschlags hingewiesen.