Offenes Verfahren zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für Dienstliegenschaften des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt Referenznummer der Bekanntmachung: 537 E -ZBS- B 109/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lg-md.justiz.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offenes Verfahren zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für Dienstliegenschaften des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt
Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für Dienstgebäude des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt
Unterhaltsreinigungsdienstleistungen inkl. Arbeitsplatz- und Sonderreinigungen für das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt
39104 Magdeburg, Domplatz 2-4
39112 Magdeburg, Klewitzstraße 4
Unterhaltsreinigungsleistungen:
- 7.993,82 m² Grundfläche
- 494.266,89 m² Jahresreinigungsfläche
Sonderreinigungen (i.d.R. 1x jährlich):
- Reinigung von 375 Deckenleuchten
- Reinigung von 97 Wandleuchten
Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern
dieses nicht spätestens vier Monate vor Ablauf der Vertragsdauer gekündigt
wird. Der Vertrag endet spätestens am 31.05.2028, ohne dass es einer Kündigung
bedarf.
Die Bieter haben in den Preisblättern für jede Raumgruppe das Leistungsmaß in m²/h anzugeben. Hierbei dürfen die vorgeschriebenen Höchstwerte nicht überschritten werden. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebots.
Raumgruppe A: 300 m²/h
Raumgruppe B: 230 m²/h
Raumgruppe C: 190 m²/h
Raumgruppe D: 250 m²/h
Raumgruppe E: 80 m²/h
Raumgruppe F: 210 m²/h
Raumgruppe G: 150 m²/h
Raumgruppe H: 200 m²/h
Raumgruppe I: 120 m²/h
Raumgruppe J: 20 m²/h
Raumgruppe K: 40 m²/h
Im Übrigen ist eine Ortsbesichtigung zwingend vorgeschrieben. Ein fehlender Nachweis zur Vor-Ort-Besichtigung führt zum Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren. Einzelheiten sind Ziff. 4.2 der Vorbemerkungen zu entnehmen.
Fenster- und Glasreinigungsdienstleistungen für das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt
- 39104 Magdeburg, Domplatz 2-4
- 39112 Magdeburg, Klewitzstraße 4
Fenster- und Glasreinigungsdienstleistungen:
- 1.863,11 m² Grundfläche (einseitig gemessen)
- 3.726,21 m² Jahresreinigungsfläche (einseitig gemessen)
Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern
dieses nicht spätestens vier Monate vor Ablauf der Vertragsdauer gekündigt
wird. Der Vertrag endet spätestens am 31.05.2028, ohne dass es einer Kündigung
bedarf.
Die Bieter haben in den Preisblättern für jeden Reinigungsbereich das Leistungsmaß in m²/h anzugeben. Hierbei dürfen die vorgeschriebenen Höchstwerte nicht überschritten werden. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebots.
Glas- und Rahmenreinigung (einseitige Reinigung): 50 m²/h
Glas- und Rahmenreinigung (zweiseitige Reinigung): 25 m²/h
Im Übrigen ist eine Ortsbesichtigung zwingend vorgeschrieben. Ein fehlender Nachweis zur Vor-Ort-Besichtigung führt zum Ausschluss des Angebots aus dem
Vergabeverfahren. Einzelheiten sind Ziff. 4.2 der Vorbemerkungen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Gewerbeanmeldung und ggf. die Gewerbeummeldung in Kopie oder Handelsregisterauszug in Kopie, nicht älter als 12 Monate (bezogen auf die Angebotsfrist) oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist,
(2) Eigenerklärungen über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 f. GWB:
- Eigenerklärungen über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach § 123 Abs. 1 GWB (Anlage Bieterauskunft),
- Eigenerklärungen über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur Sozialversicherung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB (Anlage Bieterauskunft),
- Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Anlage Bieterauskunft),
- Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB (Anlage Bieterauskunft),
- Eigenerklärung zu Verstößen gegen weitere Gesetze nach § 124 Abs. 2 GWB (Anlage Bieterauskunft).
Eine Präqualifizierung ist zugelassen.
(1) gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung über die Zahlung von Beiträgen zur Berufsgenossenschaft in Kopie oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist,
(2) Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Geforderte Deckungssummen:
Personenschäden: mindestens 1,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 500.000 € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 500.000 € (pro Schadensfall)
Schlüsselschäden: mindestens 100.000 € (pro Schadensfall)
Bearbeitungsschäden: mindestens 50.000 € (pro Schadensfall)
Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen.
(3) Eigenerklärung zu Umsätzen
- Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
(1) Eigenerklärung über das Vorhandensein der erforderlichen personellen Mittel,
(2) Eigenerklärung über das Vorhandensein notwendiger Maschinen, Werkzeuge und Materialien,
(3) Eigenerklärung über durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens der letzten drei Jahre bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart,
(4) Eigenerklärung zumQualitätsmanagement
- Eigenerklärung zum praktizierten Qualitätsmanagement, insbesondere Angaben zur Dokumentation von Reinigungsleistungen, beispielsweise durch Angabe einer ISO-Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff oder nach 14001 ff bzw. einer gleichwertigen Bescheinigung.
(5) Vorlage einer Referenzliste
-Benennung von mindestens drei vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Art des Referenzobjekts, Ausführungsort des Referenzprojekts, Jährlicher Leistungsumfang in m², Leistungszeitraum, Leistungsart und Name des Auftraggebers mit Ansprechperson und Telefonnummer. Vergleichbar sind Referenzen, wenn sie nach Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung in dem Sinne ähnlich sind (nahekommen), dass sie für den Auftraggeber den hinreichend sicheren Schluss darauf zulassen, der Bewerber verfüge über die für die ordnungsgemäße Ausführung des zu vergebenden Auftrags erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit. Im Hinblick auf den Leistungsumfang genügen die Referenzen nur dann den vorstehenden Anforderungen, wenn die umfangreichste der drei genannten Referenzen mindestens 75 % und mindestens eine der beiden weiteren Referenzen 50 % der ausgeschriebenen Jahresreinigungsfläche erreichen.
(6) ggf. Erklärungen bei Bietergemeinschaften
(7) ggf. Erklärungen über die Absicht, Teile des Auftrags als Unteraufträge zu vergeben
Mindestens drei vergleichbare Referenzen pro Leistungsart aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Art des Referenzobjekts, Ausführungsort des Referenzprojekts, Jährlicher Leistungsumfang in m², Leistungszeitraum, Leistungsart und Name des Auftraggebers mit Ansprechperson und Telefonnummer. Vergleichbar sind Referenzen, wenn sie nach Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung in dem Sinne ähnlich sind (nahekommen), dass sie für den Auftraggeber den hinreichend sicheren Schluss darauf zulassen, der
Bewerber verfüge über die für die ordnungsgemäße Ausführung des zu vergebenden Auftrags erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit. Im Hinblick auf den Leistungsumfang genügen die Referenzen nur dann den vorstehenden Anforderungen, wenn die umfangreichste der drei genannten Referenzen mindestens 75 % und mindestens eine der beiden weiteren Referenzen 50 % der ausgeschriebenen Jahresreinigungsfläche erreichen.
Die Vergütung der einzusetzenden Arbeitskräfte hat sich an dem Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 02. Juni 2022 (TV Mindestlohn) zu bemessen (gemäß § 7 AEntG rechtsnormerstreckt aufgrund 9. GebäudeArbbV vom 07.09.2022, BAnz AT 22.09.2022 V1, Berichtigung in BAnZ AT 27.09.2022 V1). Dieses Vergütungskriterium stellt eine Mindestbedingung gem. § 128 Abs. 2 GWB dar, die bei Nichtbeachtung zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führt.
Als Kalkulationsgrundlage sind somit die ab dem 01.10.2022 vorgesehenen Tariflöhne (LG 1: 13,00 €; LG 6: 16,20 €) anzusetzen.
Angebote, welche diese Tariflöhne unterschreiten, werden nicht gewertet.
Abschnitt IV: Verfahren
Magdeburg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Auftraggeber im Rechtssinne ist das Land Sachsen-Anhalt.
(2) Ortsbesichtigungen sind obligatorisch und erfolgen nur nach Absprache im Zeitraum vom 20.02.2023 bis 03.03.2023. Ein fehlender Nachweis zur Vor-Ort-Besichtigung
führt zum Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren. Näheres ist den Vorbemerkungen Ziff. 4.2 zu entnehmen.
(3) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 13.03.2023, 12:00 Uhr eingehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsverfahren unzulässig ist, wenn 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Darüber hinaus wird auf die Frist des § 135 Abs. 2 GWB für Nachprüfungsanträge zur Feststellung der Unwirksamkeit eines unter Verstoß der Stillhaltefrist des § 134 Abs. 2 GWB erteilten Zuschlags hingewiesen.