Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr für die Schuljahre 2023/2024 bis 2027/2028 für den Landkreis Stendal Referenznummer der Bekanntmachung: 40/01/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stendal
NUTS-Code: DEE0D Stendal
Postleitzahl: 39576
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-stendal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr für die Schuljahre 2023/2024 bis 2027/2028 für den Landkreis Stendal
Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen/Verhaltensauffälligkeiten von ihren Wohnorten im Gebiet des Landkreises Stendal zu innerhalb und außerhalb des Landkreises Stendal gelegenen Schulen und zurück (5 Losgruppen, die insgesamt in 30 Lose aufgeteilt sind, sowie zwei weitere Einzellose Los 31 und 32, also insgesamt 32 Lose). Befördert werden Schülerinnen und Schüler, die körperlich, geistig und/oder seelisch behindert sind sowie Schülerinnen und Schüler mit Verhaltensauffälligkeiten.
Förderschule für Geistig Behinderte „Helen Keller“ in 39576 Hansestadt Stendal (25 Schülerinnen und Schüler), Preußenstraße 44 (Losgruppe 1)
Hansestadt Stendal, DE
Beförderung von 25 Schülerinnen und Schülern von ihren Wohnorten zur Förderschule für Geistig Behinderte „Helen Keller“, Preußenstraße 44, 39576 Hansestadt Stendal und zurück. Die Beförderung erfolgt von Montag bis Freitag an Schultagen (Hin- und Rückfahrt je Schultag). Wohnorte der Schülerinnen und Schüler nach jetzigem Stand: 39576 Stendal, 39590 Tangermünde, 39517 Bittkau, 39517 Schelldorf, 39517 Uchtdorf, 39576 Stendal Ortsteil Jarchau, 39596 Arneburg.
zweimalige Option für den Landkreis zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jeweils bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des letzten Laufzeitjahres auszuüben
Förderschule für Geistig Behinderte „Am Lindenweg“ in 39539 Hansestadt Havelberg (32 Schülerinnen und Schüler), Lindenweg 5 (Losgruppe 2)
Hansestadt Havelberg, DE
Beförderung von 32 Schülerinnen und Schülern von ihren Wohnorten zur Förderschule für Geistig Behinderte „Am Lindenweg“, Lindenweg 5, 39539 Hansestadt Havelberg und zurück. Die Beförderung erfolgt von Montag bis Freitag an Schultagen (Hin- und Rückfahrt je Schultag). Wohnorte der Schülerinnen und Schüler nach jetzigem Stand: 39524 Schönhausen, 39524 Schönhausen Ortsteil Klietz, 39590 Tangermünde, 39524 Kamern Ortsteil Wulkau, 39524 Schönhausen Ortsteil Sandau, 39524 Schönhausen Ortsteil Hohengöhren.
zweimalige Option für den Landkreis zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jeweils bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des letzten Laufzeitjahres auszuüben
Förderschule für Geistig Behinderte „Am Lindenweg“ in 39539 Hansestadt Havelberg (10 Schülerinnen und Schüler), Lindenweg 5 (Losgruppe 2)
Hansestadt Havelberg, DE
Beförderung von 10 Schülerinnen und Schülern von ihren Wohnorten zur Förderschule für Geistig Behinderte „Am Lindenweg“, Lindenweg 5, 39539 Hansestadt Havelberg und zurück. Die Beförderung erfolgt von Montag bis Freitag an Schultagen (Hin- und Rückfahrt je Schultag). Wohnorte der Schülerinnen und Schüler nach jetzigem Stand: 39539 Havelberg Ortsteil Müggenbusch, 39539 Havelberg Ortsteil Kümmernitz.
zweimalige Option für den Landkreis zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jeweils bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des letzten Laufzeitjahres auszuüben
Förderschule für Geistig Behinderte „Am Lindenweg“ in 39539 Hansestadt Havelberg (5 Schülerinnen und Schüler), Lindenweg 5 (Losgruppe 2)
Hansestadt Havelberg, DE
Beförderung von 5 Schülerinnen und Schülern von ihren Wohnorten zur Förderschule für Geistig Behinderte „Am Lindenweg“, Lindenweg 5, 39539 Hansestadt Havelberg und zurück. Die Beförderung erfolgt von Montag bis Freitag an Schultagen (Hin- und Rückfahrt je Schultag). Wohnorte der Schülerinnen und Schüler nach jetzigem Stand: 14715 Gemeinde Schollene Ortsteil Neumolkenberg, 14715 Gemeinde Schollene Ortsteil Ferchels, 39539 Havelberg Ortsteil Jederitz.
zweimalige Option für den Landkreis zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jeweils bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des letzten Laufzeitjahres auszuüben
Förderschule für Geistig Behinderte „Am Lindenweg“ in 39539 Hansestadt Havelberg (13 Schülerinnen und Schüler), Lindenweg 5 (Losgruppe 2)
Hansestadt Havelberg, DE
Beförderung von 13 Schülerinnen und Schülern von ihren Wohnorten zur Förderschule für Geistig Behinderte „Am Lindenweg“, Lindenweg 5, 39539 Hansestadt Havelberg und zurück. Die Beförderung erfolgt von Montag bis Freitag an Schultagen (Hin- und Rückfahrt je Schultag). Wohnorte der Schülerinnen und Schüler nach jetzigem Stand: 39539 Havelberg, 39539 Havelberg Ortsteil Nitzow.
zweimalige Option für den Landkreis zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jeweils bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des letzten Laufzeitjahres auszuüben
Förderschule mit Ausgleichsklassen in 39590 Tangermünde (28 Schülerinnen und Schüler), Robert-Schumann-Straße 7a (Losgruppe 5)
Tangermünde, DE
Beförderung von 28 Schülerinnen und Schülern von ihren Wohnorten zur Förderschule mit Ausgleichsklassen in 39590 Tangermünde, Robert-Schumann-Straße 7a und zurück. Die Beförderung erfolgt von Montag bis Freitag an Schultagen (Hin- und Rückfahrt je Schultag). Wohnorte der Schülerinnen und Schüler nach jetzigem Stand: 39576 Stendal, 39576 Stendal Ortsteil Vinzelberg, 39576 Insel, 39629 Bismark, 39629 Berkau, 39615 Seehausen (Altmark), 39606 Osterburg, 39590 Tangermünde, 39628 Bismark Ortsteil Schinne, 39628 Bismark Ortsteil Badingen, 39606 Werben, 39606 Meseberg, 39539 Havelberg.
zweimalige Option für den Landkreis zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jeweils bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des letzten Laufzeitjahres auszuüben
Förderschule mit Ausgleichsklassen in 39590 Tangermünde (40 Schülerinnen und Schüler), Robert-Schumann-Straße 7a (Losgruppe 5)
Tangermünde, DE
Beförderung von 40 Schülerinnen und Schülern von ihren Wohnorten zur Förderschule mit Ausgleichsklassen in 39590 Tangermünde, Robert-Schumann-Straße 7a und zurück. Die Beförderung erfolgt von Montag bis Freitag an Schultagen (Hin- und Rückfahrt je Schultag). Wohnorte der Schülerinnen und Schüler nach jetzigem Stand: 39576 Stendal, 39517 Tangerhütte, 39590 Tangermünde Ortsteil Köckte, 39517 Bittkau, 39590 Tangermünde, 39517 Windberge, 39517 Schleuß, 39517 Weißewarte, 39517 Tangerhütte Ortsteil Mahlpfuhl, 39590 Grobleben.
zweimalige Option für den Landkreis zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jeweils bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des letzten Laufzeitjahres auszuüben
Carl-Kehr-Schule, Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte in 38820 Halberstadt (4 Schülerinnen und Schüler), Westerhäuser Straße 40
Halbersstadt, DE
Beförderung von 4 Schülerinnen und Schülern von ihren Wohnorten zur Carl-Kehr-Schule, Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte in 38820 Halberstadt, Westerhäuser Straße 40 und zurück. Die Beförderung erfolgt jeweils Montag und Freitag an Schultagen (Hin- und Rückfahrt je Schultag). Wohnorte der Schülerinnen und Schüler nach jetzigem Stand: 39596 Hassel, Ortsteil Sanne 39517 Tangerhütte, 39576 Stendal.
zweimalige Option für den Landkreis zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jeweils bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des letzten Laufzeitjahres auszuüben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Förderschule für Geistig Behinderte „Helen Keller“ in 39576 Hansestadt Stendal (25 Schülerinnen und Schüler), Preußenstraße 44 (Losgruppe 1)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Förderschule für Geistig Behinderte „Am Lindenweg“ in 39539 Hansestadt Havelberg (32 Schülerinnen und Schüler), Lindenweg 5 (Losgruppe 2)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Förderschule für Geistig Behinderte „Am Lindenweg“ in 39539 Hansestadt Havelberg (10 Schülerinnen und Schüler), Lindenweg 5 (Losgruppe 2)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Förderschule für Geistig Behinderte „Am Lindenweg“ in 39539 Hansestadt Havelberg (5 Schülerinnen und Schüler), Lindenweg 5 (Losgruppe 2)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Förderschule für Geistig Behinderte „Am Lindenweg“ in 39539 Hansestadt Havelberg (13 Schülerinnen und Schüler), Lindenweg 5 (Losgruppe 2)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Förderschule mit Ausgleichsklassen in 39590 Tangermünde (28 Schülerinnen und Schüler), Robert-Schumann-Straße 7a (Losgruppe 5)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Förderschule mit Ausgleichsklassen in 39590 Tangermünde (40 Schülerinnen und Schüler), Robert-Schumann-Straße 7a (Losgruppe 5)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Carl-Kehr-Schule, Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte in 38820 Halberstadt (4 Schülerinnen und Schüler), Westerhäuser Straße 40
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt wird, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.