Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr für die Schuljahre 2023/2024 bis 2027/2028 für den Landkreis Stendal Referenznummer der Bekanntmachung: 40/01/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stendal
NUTS-Code: DEE0D Stendal
Postleitzahl: 39576
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-stendal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr für die Schuljahre 2023/2024 bis 2027/2028 für den Landkreis Stendal
Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen/Verhaltensauffälligkeiten von ihren Wohnorten im Gebiet des Landkreises Stendal zu innerhalb und außerhalb des Landkreises Stendal gelegenen Schulen und zurück (5 Losgruppen, die insgesamt in 30 Lose aufgeteilt sind, sowie zwei weitere Einzellose Los 31 und 32, also insgesamt 32 Lose). Befördert werden Schülerinnen und Schüler, die körperlich, geistig und/oder seelisch behindert sind sowie Schülerinnen und Schüler mit Verhaltensauffälligkeiten.
Förderschule für Geistig Behinderte „Helen Keller“ in 39576 Hansestadt Stendal (30 Schülerinnen und Schüler), Preußenstraße 44 (Losgruppe 1)
Hansestadt, DE
Beförderung von 30 Schülerinnen und Schülern von ihren Wohnorten zur Förder-schule für Geistig Behinderte „Helen Keller“), Preußenstraße 44, 39576 Hansestadt Stendal und zurück. Die Beförderung erfolgt von Montag bis Freitag an Schulta-gen (Hin- und Rückfahrt je Schultag). Wohnorte der Schülerinnen und Schüler nach jetzigem Stand: 39576 Stendal, 39576 Stendal Ortsteil Groß Schwechten.
zweimalige Option für den Landkreis zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jeweils bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des letzten Laufzeitjahres auszuüben
zweimalige Option für den Landkreis zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jeweils bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des letzten Laufzeitjahres auszuüben
Förderschule für Geistig Behinderte „Helen Keller“ in 39576 Hansestadt Stendal (27 Schülerinnen und Schüler), Preußenstraße 44 (Losgruppe 1)
Hansestadt Stendal, DE
Beförderung von 27 Schülerinnen und Schülern von ihren Wohnorten zur Förder-schule für Geistig Behinderte „Helen Keller“), Preußenstraße 44, 39576 Hansestadt Stendal und zurück. Die Beförderung erfolgt von Montag bis Freitag an Schulta-gen (Hin- und Rückfahrt je Schultag). Wohnorte der Schülerinnen und Schüler nach jetzigem Stand: 39576 Stendal, Ortsteil Jarchau, Ortsteil Dahlen, 39629 Bis-mark Ortsteil Garlipp, 39628 Kläden, 39517 Tangerhütte, 39576 Stendal Ortsteil Möringen, 39517 Tangerhütte Ortsteil Bellingen, 39517 Tangerhütte Ortsteil Schelldorf, 39517 Tangerhütte Ortsteil Ringfurth, 39576 Stendal, Ortsteil Uchtspringe.
zweimalige Option für den Landkreis zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jeweils bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des letzten Laufzeitjahres auszuüben
zweimalige Option für den Landkreis zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jeweils bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des letzten Laufzeitjahres auszuüben
Förderschule für Geistig Behinderte „Helen Keller“ in 39576 Hansestadt Stendal (25 Schülerinnen und Schüler), Preußenstraße 44 (Losgruppe 1)
Hansestadt Stendal, DE
Beförderung von 25 Schülerinnen und Schülern von ihren Wohnorten zur Förderschule für Geistig Behinderte „Helen Keller“, Preußenstraße 44, 39576 Hansestadt Stendal und zurück. Die Beförderung erfolgt von Montag bis Freitag an Schultagen (Hin- und Rückfahrt je Schultag). Wohnorte der Schülerinnen und Schüler nach jetzigem Stand: 39576 Stendal, 39590 Tangermünde, 39517 Bittkau, 39517 Schelldorf, 39517 Uchtdorf, 39576 Stendal Ortsteil Jarchau, 39596 Arneburg.
zweimalige Option für den Landkreis zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jeweils bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des letzten Laufzeitjahres auszuüben
zweimalige Option für den Landkreis zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jeweils bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des letzten Laufzeitjahres auszuüben
Förderschule für Geistig Behinderte „Helen Keller“ in 39576 Hansestadt Stendal (29 Schülerinnen und Schüler), Preußenstraße 44 (Losgruppe 1)
Hansestadt Stendal, DE
Beförderung von 29 Schülerinnen und Schülern von ihren Wohnorten zur Förderschule für Geistig Behinderte „Helen Keller“), Preußenstraße 44, 39576 Hansestadt Stendal und zurück. Die Beförderung erfolgt von Montag bis Freitag an Schultagen (Hin- und Rückfahrt je Schultag). Wohnorte der Schülerinnen und Schüler nach jetzigem Stand: 39576 Stendal, 39517 Tangerhütte, 39590 Tangermünde, Ortsteil Köckte, 39517 Weißewarte.
zweimalige Option für den Landkreis zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jeweils bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des letzten Laufzeitjahres auszuüben
zweimalige Option für den Landkreis zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jeweils bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des letzten Laufzeitjahres auszuüben
Förderschule für Geistig Behinderte „Am Lindenweg“ in 39539 Hansestadt Havelberg (32 Schülerinnen und Schüler), Lindenweg 5 (Losgruppe 2)
Hansestadt Havelberg, DE
Beförderung von 32 Schülerinnen und Schülern von ihren Wohnorten zur Förderschule für Geistig Behinderte „Am Lindenweg“, Lindenweg 5, 39539 Hansestadt Havelberg und zurück. Die Beförderung erfolgt von Montag bis Freitag an Schultagen (Hin- und Rückfahrt je Schultag). Wohnorte der Schülerinnen und Schüler nach jetzigem Stand: 39524 Schönhausen, 39524 Schönhausen Ortsteil Klietz, 39590 Tangermünde, 39524 Kamern Ortsteil Wulkau, 39524 Schönhausen Ortsteil Sandau, 39524 Schönhausen Ortsteil Hohengöhren.
zweimalige Option für den Landkreis zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jeweils bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des letzten Laufzeitjahres auszuüben
zweimalige Option für den Landkreis zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jeweils bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des letzten Laufzeitjahres auszuüben
Förderschule für Geistig Behinderte „Am Lindenweg“ in 39539 Hansestadt Havelberg (10 Schülerinnen und Schüler), Lindenweg 5 (Losgruppe 2)
Hansestadt Havelberg, DE
Beförderung von 10 Schülerinnen und Schülern von ihren Wohnorten zur Förderschule für Geistig Behinderte „Am Lindenweg“, Lindenweg 5, 39539 Hansestadt Havelberg und zurück. Die Beförderung erfolgt von Montag bis Freitag an Schultagen (Hin- und Rückfahrt je Schultag). Wohnorte der Schülerinnen und Schüler nach jetzigem Stand: 39539 Havelberg Ortsteil Müggenbusch, 39539 Havelberg Ortsteil Kümmernitz.
zweimalige Option für den Landkreis zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jeweils bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des letzten Laufzeitjahres auszuüben
zweimalige Option für den Landkreis zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jeweils bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des letzten Laufzeitjahres auszuüben
Förderschule für Geistig Behinderte „Am Lindenweg“ in 39539 Hansestadt Havelberg (5 Schülerinnen und Schüler), Lindenweg 5 (Losgruppe 2)
Hansestadt Havelberg, DE
Beförderung von 5 Schülerinnen und Schülern von ihren Wohnorten zur Förderschule für Geistig Behinderte „Am Lindenweg“, Lindenweg 5, 39539 Hansestadt Havelberg und zurück. Die Beförderung erfolgt von Montag bis Freitag an Schultagen (Hin- und Rückfahrt je Schultag). Wohnorte der Schülerinnen und Schüler nach jetzigem Stand: 14715 Gemeinde Schollene Ortsteil Neumolkenberg, 14715 Gemeinde Schollene Ortsteil Ferchels, 39539 Havelberg Ortsteil Jederitz.
zweimalige Option für den Landkreis zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jeweils bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des letzten Laufzeitjahres auszuüben
zweimalige Option für den Landkreis zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jeweils bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des letzten Laufzeitjahres auszuüben
Förderschule für Geistig Behinderte „Am Lindenweg“ in 39539 Hansestadt Havelberg (13 Schülerinnen und Schüler), Lindenweg 5 (Losgruppe 2)
Hansestadt Havelberg, DE
Beförderung von 13 Schülerinnen und Schülern von ihren Wohnorten zur Förderschule für Geistig Behinderte „Am Lindenweg“, Lindenweg 5, 39539 Hansestadt Havelberg und zurück. Die Beförderung erfolgt von Montag bis Freitag an Schultagen (Hin- und Rückfahrt je Schultag). Wohnorte der Schülerinnen und Schüler nach jetzigem Stand: 39539 Havelberg, 39539 Havelberg Ortsteil Nitzow.
zweimalige Option für den Landkreis zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jeweils bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des letzten Laufzeitjahres auszuüben
zweimalige Option für den Landkreis zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jeweils bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des letzten Laufzeitjahres auszuüben
Förderschule für Geistig Behinderte in 39606 Osterburg, Ortsteil Erxleben (7 Schülerinnen und Schüler), Neue Schulstraße 6 (Losgruppe 3)
Osterburg (Ortsteil Erxleben), DE
Beförderung von 7 Schülerinnen und Schülern von ihren Wohnorten zur Förderschule für Geistig Behinderte, Neue Schulstraße 6, 39606 Osterburg, Ortsteil Erxleben und zurück. Die Beförderung erfolgt von Montag bis Freitag an Schultagen (Hin- und Rückfahrt je Schultag). Wohnorte der Schülerinnen und Schüler nach jetzigem Stand: 39596 Möllendorf, 39606 Düsedau, 39596 Goldbeck, 39596 Arneburg, 39596 Lindtorf, 39596 Hindenburg.
zweimalige Option für den Landkreis zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jeweils bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des letzten Laufzeitjahres auszuüben
zweimalige Option für den Landkreis zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jeweils bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des letzten Laufzeitjahres auszuüben
Förderschule für Geistig Behinderte in 39606 Osterburg, Ortsteil Erxleben (7 Schülerinnen und Schüler), Neue Schulstraße 6 (Losgruppe 3)
Osterburg, Ortsteil Erxleben, DE
Beförderung von 7 Schülerinnen und Schülern von ihren Wohnorten zur Förderschule für Geistig Behinderte, Neue Schulstraße 6, 39606 Osterburg, Ortsteil Erxleben und zurück. Die Beförderung erfolgt von Montag bis Freitag an Schultagen (Hin- und Rückfahrt je Schultag). Wohnorte der Schülerinnen und Schüler nach jetzigem Stand: 39606 Osterburg Ortsteil Königsmark.
zweimalige Option für den Landkreis zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jeweils bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des letzten Laufzeitjahres auszuüben
zweimalige Option für den Landkreis zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jeweils bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des letzten Laufzeitjahres auszuüben
Förderschule für Geistig Behinderte in 39606 Osterburg, Ortsteil Erxleben (7 Schülerinnen und Schüler), Neue Schulstraße 6 (Losgruppe 3)
Osterburg, Ortsteil Erxleben, DE
Beförderung von 7 Schülerinnen und Schülern von ihren Wohnorten zur Förderschule für Geistig Behinderte, Neue Schulstraße 6, 39606 Osterburg, Ortsteil Erxleben und zurück. Die Beförderung erfolgt von Montag bis Freitag an Schultagen (Hin- und Rückfahrt je Schultag). Wohnorte der Schülerinnen und Schüler nach jetzigem Stand: 39606 Gemeinde Altmärkische Höhe Ortsteil Dewitz, 39606 Krevese, 39606 Gemeinde Altmärkische Höhe Ortsteil Wohlenberg, 39615 Linden-berg, 39606 Gemeinde Altmärkische Höhe Ortsteil Rathsleben, 39606 Bretsch Ortsteil Drüsedau.
zweimalige Option für den Landkreis zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jeweils bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des letzten Laufzeitjahres auszuüben
zweimalige Option für den Landkreis zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jeweils bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des letzten Laufzeitjahres auszuüben
Förderschule für Geistig Behinderte in 39606 Osterburg, Ortsteil Erxleben (7 Schülerinnen und Schüler), Neue Schulstraße 6 (Losgruppe 3)
Osterburg, Ortsteil Erxleben, DE
Beförderung von 7 Schülerinnen und Schülern von ihren Wohnorten zur Förderschule für Geistig Behinderte, Neue Schulstraße 6, 39606 Osterburg, Ortsteil Erxleben und zurück. Die Beförderung erfolgt von Montag bis Freitag an Schultagen (Hin- und Rückfahrt je Schultag). Wohnorte der Schülerinnen und Schüler nach jetzigem Stand: 39615 Seehausen (Altmark).
zweimalige Option für den Landkreis zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jeweils bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des letzten Laufzeitjahres auszuüben
zweimalige Option für den Landkreis zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jeweils bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des letzten Laufzeitjahres auszuüben
Förderschule für Geistig Behinderte in 39606 Osterburg, Ortsteil Erxleben (6 Schülerinnen und Schüler), Neue Schulstraße 6 (Losgruppe 3)
Osterburg, Ortsteil Erxleben, DE
Beförderung von 6 Schülerinnen und Schülern von ihren Wohnorten zur Förderschule für Geistig Behinderte, Neue Schulstraße 6, 39606 Osterburg, Ortsteil Erxleben und zurück. Die Beförderung erfolgt von Montag bis Freitag an Schultagen (Hin- und Rückfahrt je Schultag). Wohnorte der Schülerinnen und Schüler nach jetzigem Stand: 39628 Bismark Ortsteil Badingen, 39628 Bismark, 39606 Bismark Ortsteil Beesewege.
zweimalige Option für den Landkreis zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jeweils bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des letzten Laufzeitjahres auszuüben
zweimalige Option für den Landkreis zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jeweils bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des letzten Laufzeitjahres auszuüben
Förderschule für Geistig Behinderte in 39606 Osterburg, Ortsteil Erxleben (6 Schülerinnen und Schüler), Neue Schulstraße 6 (Losgruppe 3)
Osterburg, Ortsteil Erxleben, DE
Beförderung von 6 Schülerinnen und Schülern von ihren Wohnorten zur Förderschule für Geistig Behinderte, Neue Schulstraße 6, 39606 Osterburg, Ortsteil Erxleben und zurück. Die Beförderung erfolgt von Montag bis Freitag an Schultagen (Hin- und Rückfahrt je Schultag). Wohnorte der Schülerinnen und Schüler nach jetzigem Stand: 39629 Bismark Ortsteil Meßdorf, 39629 Bismark Ortsteil Berkau, 39628 Bismark, 39629 Bismark Ortsteil Büste, 39629 Bismark Ortsteil Könnigde.
zweimalige Option für den Landkreis zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jeweils bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des letzten Laufzeitjahres auszuüben
zweimalige Option für den Landkreis zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jeweils bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des letzten Laufzeitjahres auszuüben
Förderschule für Geistig Behinderte in 39606 Osterburg, Ortsteil Erxleben (6 Schülerinnen und Schüler), Neue Schulstraße 6 (Losgruppe 3)
Osterburg, Ortsteil Erxleben, DE
Beförderung von 6 Schülerinnen und Schülern von ihren Wohnorten zur Förderschule für Geistig Behinderte, Neue Schulstraße 6, 39606 Osterburg, Ortsteil Erxleben und zurück. Die Beförderung erfolgt von Montag bis Freitag an Schultagen (Hin- und Rückfahrt je Schultag). Wohnorte der Schülerinnen und Schüler nach jetzigem Stand: 39579 Rochau, 39629 Bismark Ortsteil Schorstedt, 39606 Osterburg Ortsteil Klein Ballerstedt, 39596 Schwarzholz.
zweimalige Option für den Landkreis zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jeweils bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des letzten Laufzeitjahres auszuüben
zweimalige Option für den Landkreis zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jeweils bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des letzten Laufzeitjahres auszuüben
Förderschule für Geistig Behinderte in 39606 Osterburg, Ortsteil Erxleben (7 Schülerinnen und Schüler), Neue Schulstraße 6 (Losgruppe 3)
Osterburg, Ortsteil Erxleben, DE
Beförderung von 7 Schülerinnen und Schülern von ihren Wohnorten zur Förder-schule für Geistig Behinderte, Neue Schulstraße 6, 39606 Osterburg, Ortsteil Erxleben und zurück. Die Beförderung erfolgt von Montag bis Freitag an Schultagen (Hin- und Rückfahrt je Schultag). Wohnorte der Schülerinnen und Schüler nach jetzigem Stand: 39606 Osterburg.
zweimalige Option für den Landkreis zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jeweils bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des letzten Laufzeitjahres auszuüben
zweimalige Option für den Landkreis zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jeweils bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des letzten Laufzeitjahres auszuüben
Förderschule für Geistig Behinderte in 39606 Osterburg, Ortsteil Erxleben (7 Schülerinnen und Schüler), Neue Schulstraße 6 (Losgruppe 3)
Osterburg, Ortsteil Erxleben, DE
Beförderung von 7 Schülerinnen und Schülern von ihren Wohnorten zur Förderschule für Geistig Behinderte, Neue Schulstraße 6, 39606 Osterburg, Ortsteil Erxleben und zurück. Die Beförderung erfolgt von Montag bis Freitag an Schultagen (Hin- und Rückfahrt je Schultag). Wohnorte der Schülerinnen und Schüler nach jetzigem Stand: 39606 Osterburg.
zweimalige Option für den Landkreis zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jeweils bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des letzten Laufzeitjahres auszuüben
zweimalige Option für den Landkreis zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jeweils bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des letzten Laufzeitjahres auszuüben
Förderschule für Geistig Behinderte in 39606 Osterburg, Ortsteil Erxleben (7 Schülerinnen und Schüler), Neue Schulstraße 6 (Losgruppe 3)
Osterburg, Ortsteil Erxleben, DE
Beförderung von 7 Schülerinnen und Schülern von ihren Wohnorten zur Förderschule für Geistig Behinderte, Neue Schulstraße 6, 39606 Osterburg, Ortsteil Erxleben und zurück. Die Beförderung erfolgt von Montag bis Freitag an Schultagen (Hin- und Rückfahrt je Schultag). Wohnorte der Schülerinnen und Schüler nach jetzigem Stand: 39615 Altmärkische Wische Ortsteil Wendemark, 39615 Seehausen Ortsteil Geestgottberg, 39615 Seehausen (Altmark), 39615 Seehausen Ortsteil Losenrade, 39615 Seehausen Ortsteil Schönberg.
zweimalige Option für den Landkreis zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jeweils bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des letzten Laufzeitjahres auszuüben
zweimalige Option für den Landkreis zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jeweils bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des letzten Laufzeitjahres auszuüben
Landesbildungszentrum – Schule für Körperbehinderte und Blinde in 39517 Stadt Tangerhütte (6 Schülerinnen und Schüler), Birkholzer Chaussee 6 (Losgruppe 4)
Stadt Tangerhütte, DE
Beförderung von 6 Schülerinnen und Schülern von ihren Wohnorten zum Landesbildungszentrum – Schule für Körperbehinderte und Blinde in 39517 Stadt Tangerhütte, Birkholzer Chaussee 6 und zurück. Die Beförderung erfolgt von Montag bis Freitag an Schultagen (Hin- und Rückfahrt je Schultag). Wohnorte der Schülerinnen und Schüler nach jetzigem Stand: 39606 Flessau, 39606 Osterburg, 39615 Seehausen (Altmark), 39606 Altmärkische Höhe Wohlenberg.
zweimalige Option für den Landkreis zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jeweils bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des letzten Laufzeitjahres auszuüben
zweimalige Option für den Landkreis zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jeweils bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des letzten Laufzeitjahres auszuüben
Landesbildungszentrum – Schule für Körperbehinderte und Blinde in 39517 Stadt Tangerhütte (5 Schülerinnen und Schüler), Birkholzer Chaussee 6 (Losgruppe 4)
Stadt Tangerhütte, DE
Beförderung von 5 Schülerinnen und Schülern von ihren Wohnorten zum Landesbildungszentrum – Schule für Körperbehinderte und Blinde in 39517 Stadt Tanger-hütte, Birkholzer Chaussee 6 und zurück. Die Beförderung erfolgt von Montag bis Freitag an Schultagen (Hin- und Rückfahrt je Schultag). Wohnorte der Schülerinnen und Schüler nach jetzigem Stand: 39576 Börgitz, 39517 Tangerhütte, Ortsteil Schönwalde, 39576 Stendal, 39576 Tornau.
zweimalige Option für den Landkreis zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jeweils bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des letzten Laufzeitjahres auszuüben
zweimalige Option für den Landkreis zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jeweils bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des letzten Laufzeitjahres auszuüben
Landesbildungszentrum – Schule für Körperbehinderte und Blinde in 39517 Stadt Tangerhütte (14 Schülerinnen und Schüler), Birkholzer Chaussee 6 (Losgruppe 4)
Stadt Tangerhütte, DE
Beförderung von 14 Schülerinnen und Schülern von ihren Wohnorten zum Landesbildungszentrum – Schule für Körperbehinderte und Blinde in 39517 Stadt Tangerhütte, Birkholzer Chaussee 6 und zurück. Die Beförderung erfolgt von Montag bis Freitag an Schultagen (Hin- und Rückfahrt je Schultag). Wohnorte der Schülerinnen und Schüler nach jetzigem Stand: 39576 Buchholz, 39517 Tangerhütte Ortsteil Hüselitz, 39576 Stendal, 39590 Tangermünde.
zweimalige Option für den Landkreis zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jeweils bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des letzten Laufzeitjahres auszuüben
zweimalige Option für den Landkreis zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jeweils bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des letzten Laufzeitjahres auszuüben
Landesbildungszentrum – Schule für Körperbehinderte und Blinde in 39517 Stadt Tangerhütte (8 Schülerinnen und Schüler), Birkholzer Chaussee 6 (Losgruppe 4)
Stadt Tangerhütte, DE
Beförderung von 8 Schülerinnen und Schülern von ihren Wohnorten zum Landesbildungszentrum – Schule für Körperbehinderte und Blinde in 39517 Stadt Tanger-hütte, Birkholzer Chaussee 6 und zurück. Die Beförderung erfolgt von Montag bis Freitag an Schultagen (Hin- und Rückfahrt je Schultag). Wohnorte der Schülerinnen und Schüler nach jetzigem Stand: 39524 Wust-Fischbeck Ortsteil Briest bei Fischbeck, 39524 Hohengöhren, 39524 Rehberg, 39524 Schönhausen, 39517 Tangerhütte, 39517 Weißewarte.
zweimalige Option für den Landkreis zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jeweils bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des letzten Laufzeitjahres auszuüben
zweimalige Option für den Landkreis zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jeweils bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des letzten Laufzeitjahres auszuüben
Landesbildungszentrum – Schule für Körperbehinderte und Blinde in 39517 Stadt Tangerhütte (12 Schülerinnen und Schüler), Birkholzer Chaussee 6 (Losgruppe 4)
Stadt Tangerhütte, DE
Beförderung von 12 Schülerinnen und Schülern von ihren Wohnorten zum Landesbildungszentrum – Schule für Körperbehinderte und Blinde in 39517 Stadt Tangerhütte, Birkholzer Chaussee 6 und zurück. Die Beförderung erfolgt von Montag bis Freitag an Schultagen (Hin- und Rückfahrt je Schultag). Wohnorte der Schülerinnen und Schüler nach jetzigem Stand: 39517 Bittkau, 39590 Buch, 39517 Grieben, 39590 Tangermünde Ortsteil Köckte, 39576 Stendal.
zweimalige Option für den Landkreis zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jeweils bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des letzten Laufzeitjahres auszuüben
zweimalige Option für den Landkreis zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jeweils bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des letzten Laufzeitjahres auszuüben
Landesbildungszentrum – Schule für Körperbehinderte und Blinde in 39517 Stadt Tangerhütte (6 Schülerinnen und Schüler), Birkholzer Chaussee 6 (Losgruppe 4)
Stadt Tangerhütte, DE
Beförderung von 6 Schülerinnen und Schülern von ihren Wohnorten zum Landesbildungszentrum – Schule für Körperbehinderte und Blinde in 39517 Stadt Tangerhütte, Birkholzer Chaussee 6 und zurück. Die Beförderung erfolgt von Montag bis Freitag an Schultagen (Hin- und Rückfahrt je Schultag). Wohnorte der Schülerinnen und Schüler nach jetzigem Stand: 39629 Bismark, 39606 Bismark Ortsteil Dobberkau, 39628 Bismark Ortsteil Kläden, 39576 Uchtspringe, 39629 Bismark Ortsteil Wartenberg.
zweimalige Option für den Landkreis zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jeweils bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des letzten Laufzeitjahres auszuüben
zweimalige Option für den Landkreis zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jeweils bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des letzten Laufzeitjahres auszuüben
Landesbildungszentrum – Schule für Körperbehinderte und Blinde in 39517 Stadt Tangerhütte (12 Schülerinnen und Schüler), Birkholzer Chaussee 6 (Losgruppe 4)
Stadt Tangerhütte, DE
Beförderung von 12 Schülerinnen und Schülern von ihren Wohnorten zum Landesbildungszentrum – Schule für Körperbehinderte und Blinde in 39517 Stadt Tangerhütte, Birkholzer Chaussee 6 und zurück. Die Beförderung erfolgt von Montag bis Freitag an Schultagen (Hin- und Rückfahrt je Schultag). Wohnorte der Schülerinnen und Schüler nach jetzigem Stand: 39576 Stendal.
zweimalige Option für den Landkreis zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jeweils bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des letzten Laufzeitjahres auszuüben
zweimalige Option für den Landkreis zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jeweils bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des letzten Laufzeitjahres auszuüben
Landesbildungszentrum – Schule für Körperbehinderte und Blinde in 39517 Stadt Tangerhütte (6 Schülerinnen und Schüler), Birkholzer Chaussee 6 (Losgruppe 4)
Stadt Tangerhütte, DE
Beförderung von 6 Schülerinnen und Schülern von ihren Wohnorten zum Landesbildungszentrum – Schule für Körperbehinderte und Blinde in 39517 Stadt Tangerhütte, Birkholzer Chaussee 6 und zurück. Die Beförderung erfolgt von Montag bis Freitag an Schultagen (Hin- und Rückfahrt je Schultag). Wohnorte der Schülerinnen und Schüler nach jetzigem Stand: 39596 Goldbeck, 39596 Lindtorf, 39576 Stendal, 39590 Tangermünde.
zweimalige Option für den Landkreis zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jeweils bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des letzten Laufzeitjahres auszuüben
zweimalige Option für den Landkreis zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jeweils bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des letzten Laufzeitjahres auszuüben
Landesbildungszentrum – Schule für Körperbehinderte und Blinde in 39517 Stadt Tangerhütte (10 Schülerinnen und Schüler), Birkholzer Chaussee 6 (Losgruppe 4)
Stadt Tangerhütte, DE
Beförderung von 10 Schülerinnen und Schülern von ihren Wohnorten zum Landesbildungszentrum – Schule für Körperbehinderte und Blinde in 39517 Stadt Tangerhütte, Birkholzer Chaussee 6 und zurück. Die Beförderung erfolgt von Montag bis Freitag an Schultagen (Hin- und Rückfahrt je Schultag). Wohnorte der Schülerinnen und Schüler nach jetzigem Stand: 39576 Stendal, 39596 Bertkow, 39576 Heeren, 39517 Tangerhütte Ortsteil Kehnert, 39517 Tangerhütte, 39590 Tangermünde.
II.2.5) Zuschlagskriterien
zweimalige Option für den Landkreis zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jeweils bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des letzten Laufzeitjahres auszuüben
zweimalige Option für den Landkreis zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jeweils bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des letzten Laufzeitjahres auszuüben
Förderschule mit Ausgleichsklassen in 39590 Tangermünde (28 Schülerinnen und Schüler), Robert-Schumann-Straße 7a (Losgruppe 5)
Tangermünde, DE
Beförderung von 28 Schülerinnen und Schülern von ihren Wohnorten zur Förderschule mit Ausgleichsklassen in 39590 Tangermünde, Robert-Schumann-Straße 7a und zurück. Die Beförderung erfolgt von Montag bis Freitag an Schultagen (Hin- und Rückfahrt je Schultag). Wohnorte der Schülerinnen und Schüler nach jetzigem Stand: 39576 Stendal, 39576 Stendal Ortsteil Vinzelberg, 39576 Insel, 39629 Bismark, 39629 Berkau, 39615 Seehausen (Altmark), 39606 Osterburg, 39590 Tangermünde, 39628 Bismark Ortsteil Schinne, 39628 Bismark Ortsteil Badingen, 39606 Werben, 39606 Meseberg, 39539 Havelberg.
zweimalige Option für den Landkreis zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jeweils bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des letzten Laufzeitjahres auszuüben
zweimalige Option für den Landkreis zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jeweils bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des letzten Laufzeitjahres auszuüben
Förderschule mit Ausgleichsklassen in 39590 Tangermünde (40 Schülerinnen und Schüler), Robert-Schumann-Straße 7a (Losgruppe 5)
Tangermünde, DE
Beförderung von 40 Schülerinnen und Schülern von ihren Wohnorten zur Förderschule mit Ausgleichsklassen in 39590 Tangermünde, Robert-Schumann-Straße 7a und zurück. Die Beförderung erfolgt von Montag bis Freitag an Schultagen (Hin- und Rückfahrt je Schultag). Wohnorte der Schülerinnen und Schüler nach jetzigem Stand: 39576 Stendal, 39517 Tangerhütte, 39590 Tangermünde Ortsteil Köckte, 39517 Bittkau, 39590 Tangermünde, 39517 Windberge, 39517 Schleuß, 39517 Weißewarte, 39517 Tangerhütte Ortsteil Mahlpfuhl, 39590 Grobleben.
zweimalige Option für den Landkreis zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jeweils bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des letzten Laufzeitjahres auszuüben
zweimalige Option für den Landkreis zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jeweils bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des letzten Laufzeitjahres auszuüben
Förderschule mit Ausgleichsklassen in 39590 Tangermünde (10 Schülerinnen und Schüler), Robert-Schumann-Straße 7a (Losgruppe 5)
Tangermünde, DE
Beförderung von 10 Schülerinnen und Schülern von ihren Wohnorten zur Förderschule mit Ausgleichsklassen in 39590 Tangermünde, Robert-Schumann-Straße 7a und zurück. Die Beförderung erfolgt von Montag bis Freitag an Schultagen (Hin- und Rückfahrt je Schultag). Wohnorte der Schülerinnen und Schüler nach jetzigem Stand: 39579 Gemeinde Rochau Ortsteil Klein Schwechten, 39596 Hindenburg, 39596 Baben, 39606 Iden, 39576 Stendal.
zweimalige Option für den Landkreis zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jeweils bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des letzten Laufzeitjahres auszuüben
zweimalige Option für den Landkreis zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jeweils bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des letzten Laufzeitjahres auszuüben
Carl-Kehr-Schule, Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte in 38820 Halberstadt (4 Schülerinnen und Schüler), Westerhäuser Straße 40
Halbersstadt, DE
Beförderung von 4 Schülerinnen und Schülern von ihren Wohnorten zur Carl-Kehr-Schule, Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte in 38820 Halberstadt, Westerhäuser Straße 40 und zurück. Die Beförderung erfolgt jeweils Montag und Freitag an Schultagen (Hin- und Rückfahrt je Schultag). Wohnorte der Schülerinnen und Schüler nach jetzigem Stand: 39596 Hassel, Ortsteil Sanne 39517 Tangerhütte, 39576 Stendal.
zweimalige Option für den Landkreis zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jeweils bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des letzten Laufzeitjahres auszuüben
zweimalige Option für den Landkreis zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jeweils bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des letzten Laufzeitjahres auszuüben
Förderschule für Sprachentwicklung „Anne-Frank-Schule“ in 39108 Magdeburg (12 Schüler), Albert-Vater-Straße 72
Magdeburg, DE
Beförderung von 12 Schülerinnen und Schülern von ihren Wohnorten zur Förder-schule für Sprachentwicklung „Anne-Frank-Schule“ in 39108 Magdeburg, Albert-Vater-Straße 72 und zurück. Die Beförderung erfolgt von Montag bis Freitag an Schultagen (Hin- und Rückfahrt je Schultag). Wohnorte der Schülerinnen und Schüler nach jetzigem Stand: 39517 Tangerhütte Ortsteil Groß Schwarzlosen, 39606 Osterburg, 39629 Bismark Ortsteil Friedrichshof, 39576 Stendal, 39517 Bittkau, 39517 Grieben, 39590 Tangermünde, 39524 Schönhausen.
zweimalige Option für den Landkreis zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jeweils bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des letzten Laufzeitjahres auszuüben
zweimalige Option für den Landkreis zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jeweils bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des letzten Laufzeitjahres auszuüben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmerentsendegesetz und Mindestlohngesetz sowie Schwarzar-beitsbekämpfungsgesetz
• Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
• Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat
• Eigenerklärung, dass der Bieter in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen hat;
• Eigenerklärung, dass der Bieter nicht zu den Personen/Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland aufweisen (gem. Art. 5 k) der Verordnung (EU) in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022.
• Aktueller (nicht älter als 6 Monate) Auszug aus dem Handelsregister
Auf Verlangen:
• Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als sechs Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist. Sofern die zuständige Finanzbehörde die Gültigkeit der Bescheinigung auf das Original begrenzt, ist auf Verlangen das Original auf dem Postweg einzureichen)
• Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind – bei Vorlage noch gültig, falls der Aussteller die Gültigkeit begrenzt, ansonsten nicht älter als sechs Monate) –
• aktueller, d.h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
Allgemein gilt für die Vorlage von der unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Unterlagen:
• Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen einzureichen.
• Unterbeauftragungen sind nach Maßgabe der Vertragsbedingungen zulässig, soweit sie wettbewerbsrechtlich zulässig sind. Lieferanten gelten nicht als Un-terauftragnehmer.
• Der Bieter hat im Angebot anzugeben, ob und gegebenenfalls für welche Leistungsbereiche er beabsichtigt, Unterauftragnehmer einzusetzen.
• Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die Benennung der Unterauftragnehmer, die unter III.1.1 genannten Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch der Unterauftragnehmer sowie eine verbindliche, schriftliche Erklärung des Unterauftragnehmers, dass dieser für den Fall des Zuschlags die vorgesehenen Leistungen erbringen wird, zu fordern, ferner für Unterauftragnehmer für wesentliche Leistungen zusätzlich die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Bieter.
• Für die in einem zertifizierten Präqualifizierungsverzeichnis gem. § 48 Abs. 8 VgV (z. B. Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)) und/oder im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt enthaltenen und geprüften Nachweise wird nach Angabe der Zertifikatsnummer und des Zugangscodes auch die Eintragung des Bewerbers in das Präqualifizierungsverzeichnis akzeptiert, soweit die dort hinterlegten Nachweise das Vorliegen der Eignungskriterien belegen.
• Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
• Bei Bietergemeinschaften sind der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB (hier unter III.1.1)) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
1. Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen- und Sachschäden von mindestens 1,5 Millionen EUR je Schadensfall und einer Gültigkeit für mindestens 2 Schadensfälle pro Jahr (2-fach maximiert).
Diesbezüglich ist ein entsprechender Versicherungsnachweis der Versicherung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit der geforderten Mindestdeckungssumme und Mindestmaximierung einzureichen.
Besteht aktuell keine Betriebshaftpflichtversicherung oder keine mit der geforderten Mindestdeckungssumme/Mindestmaximierung, ist eine Zusicherung der Versicherung einzureichen, dass im Auftragsfall eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung mit der geforderten Mindestdeckungssumme und Mindestmaximierung abgeschlossen wird. Der entsprechende Versicherungsnachweis beziehungsweise eine entsprechende Zusicherung der Versicherung ist vom Bieter mit dem Angebot einzureichen.
2. Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist die unter (1) genannte Betriebshaftpflichtversi-cherung mit der geforderten Mindestdeckungssumme und Mindestmaximierung entweder für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert oder für die Bietergemeinschaft insgesamt unter Einschluss aller Mitglieder (z. B. Projektversicherung) zu erbringen und die unter (1) genannten Unterlagen (Versicherungsnachweis/Zusicherung) entsprechend mit dem Angebot einzureichen.
3. Die unter (1) genannte Betriebshaftpflichtversicherung mit der geforderten Mindestdeckungssumme und Mindestmaximierung kann auch durch Teilnahme an Präqualifizierungssystemen, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, durch Einreichung des entsprechenden Zertifikates/Bescheinigung über die Eintragung des präqualifizierten Unternehmens erbracht werden (§ 122 Absatz 3 GWB i.V.m. § 48 Absatz 8 VgV). Geforderte Unterlagen, die in dem Präqualifizierungssystem nicht niedergelegt sind oder die Erfüllung des geforderten Eignungskriteriums nicht oder nicht hinreichend belegen, sind zusätzlich einzureichen.
4. Anforderungen/Bestimmungen bezüglich Unterauftragnehmern siehe III.1.1 dieser Auf-tragsbekanntmachung.
Zu (1): Mindestdeckungssumme/Mindestmaximierung der Betriebshaftpflichtversicherung: 1,5 Millionen EUR für Personen- und Sachschäden, 2-fach maximiert pro Jahr
1. In den letzten 5 Jahren sind vergleichbare Leistungen ausgeführt worden.
Von der Vergleichbarkeit wird ausgegangen, wenn:
— es sich hinsichtlich der Art der ausgeführten Leistung um Personenbeförderungsleistun-gen für SchülerInnen mit geistigem, körperlichen oder emotional-sozialen Förderbedarf handelt
Diesbezüglich sind vom Bieter mit dem Angebot Referenzen über früher ausgeführte Personenbeförderungsleistungen in Form einer Liste der in den letzten 5 Jahren erbrachten wesentlichen Personenbeförderungsleistungen für den genannten Personenkreis mit Angabe der Bezeichnung der Leistung, des Wertes (netto), des Erbrin-gungszeitraumes sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers einzureichen. (Bei beförderten Privatpersonen entfällt die konkrete Benennung des privaten Empfän-gers=Privatperson; es ist lediglich anzugeben, dass es sich um Privatpersonen handelt.)
2. Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind die unter (1) genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Dabei werden zur Beurteilung der Erfüllung des unter (1) genannten Eignungskriteriums (ausgeführte vergleichbare Leistungen) die Angaben/Unterlagen aller Mitglieder einer Bietergemeinschaft kumulativ (insgesamt) betrachtet.
3. Das unter (1) genannte Eignungskriterium (ausgeführte vergleichbare Leistungen) kann auch durch Teilnahme an Präqualifizierungssystemen, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, durch Einreichung des entsprechenden Zertifikates/Bescheinigung über die Eintragung des präqualifizierten Unternehmens erbracht werden (§ 122 Absatz 3 GWB i. V. m. § 48 Absatz 8 VgV). Geforderte Unterlagen, die in dem Präqualifizierungssystem nicht niedergelegt sind oder die Erfüllung der geforderten Eignungskriterien nicht oder nicht hinreichend belegen, sind zusätzlich einzureichen.
4. Anforderungen/Bestimmungen bezüglich Unterauftragnehmern siehe III.1.1 dieser Auftragsbekanntmachung.
• Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
• Verpflichtungen bzgl. Mindestentlohnung, Zahlung gleichen Entgelts, Nachunter-nehmereinsatz und ggf. ILO-Kernarbeitsnormen gemäß Landesvergabegesetz LSA
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot zusätzlich zu den Unterlagen unter III.1.1 bis III.1.3 vorzulegen:
- Tourenpläne
- Vereinbarungen nach Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt zu Mindestentloh-nung, Zahlung gleichen Entgelts, Nachunternehmer-Einsatz, ILO-Kernarbeitsnormen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an un-terlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschrif-ten vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Der Ab-lauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt wird, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.