Objektplanung Neubau Mensa in Burg Stargard LP 5 - 9

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Burg Stargard
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17094
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.burg-stargard.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Objektplanung Neubau Mensa in Burg Stargard LP 5 - 9

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Objektplanung LP 5 - 9 für den Neubau einer Mensa in Burg Stargard

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Niedrigstes Angebot: 107 651.87 EUR / höchstes Angebot: 140 975.47 EUR das berücksichtigt wurde
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Hauptort der Ausführung:

17094 Burg Stargard

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Burg Stargard schreibt Planungsleistungen – Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. §§ 33-37 anlehnend an die HOAI 2021, für den Neubau einer Mensa aus.

Detaillierte Angaben zum Leistungsgegenstand sind der beigefügten Aufforderung zur Angebotsabgabe und der Baubeschreibung zu entnehmen.

benötigte Leistung:

Objektplanung LP 5 - 9 für den Neubau der Mensa Zuschlagskriterien Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot gem. § 58 VgV je Los. Es werden folgende Kriterien und Gewichtungen berücksichtigt:

1. Preis/Honorar 40 % a. Höhe der Gesamtkosten o. NK 30 % b. Höhe der Nebenkosten 5 % c. Stundenansätze 5 % 2. Qualität der Referenzobjekte 40 % a. Gestalterischer Anspruch 15 % b. Erfahrungen in Planung, Überwachung und Begleitung 15 % der Baumaßnahme (LP 1-8) c. Erfahrungen Innenraumgestaltung 10 % 3. Sicherstellung personeller Verfügbarkeit 20 % a. Einsatz fachkundigen Personals 10 % b. Örtliche Präsenz während Leistungsphase 8 10 % Bewertungskriterien Der Zuschlag erfolgt aufgrund der vorstehenden Zuschlagskriterien unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze. Das Angebot, welches das beste Preis-Leistungs-Verhältnis aufweist, erhält den Zuschlag. Die oben aufgeführten Zuschlagskriterien werden jeweils mit Punkten bewertet. Jedes Wertungskriterium kann mit einem Wert zwischen 0 und 5 Punkten bewertet werden. Die Gewichtung und die Summe der für die einzelnen Kriterien und Unterkriterien zu vergebenden Punkte sind in der Bewertungsmatrix ausgewiesen. Insgesamt sind hierbei bis zu 500 Punkte zu vergeben. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das wirtschaftlichste. Für den Fall wertungsgleicher Angebote, behält sich der öffentliche Auftraggeber vor, die Entscheidung per Losverfahren herbeizuführen. Die Zusammensetzung der einzelnen Wertungskriterien sind der Bewertungsmatrix in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Die LP 1 - 4 liegen bereits vor.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 213-611552
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
28/12/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubrandenburg
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17033
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.burg-stargard.de/
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 97 015.80 EUR
Niedrigstes Angebot: 107 651.87 EUR / höchstes Angebot: 140 975.47 EUR das berücksichtigt wurde
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern gibt auch Auskunft über Rechtsschutzmöglichkeiten. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden.

Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/12/2022