Anpachtung und Betrieb des im Industriepark "Star Park Halle A14" vorhandenen Stromversorgungsnetztes und Gasversorgungsnetzes im regulatorischen Sinne

Zuschlagsbekanntmachung – Konzession

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06108
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.halle-investvision.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Gas und Wärme

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Anpachtung und Betrieb des im Industriepark "Star Park Halle A14" vorhandenen Stromversorgungsnetztes und Gasversorgungsnetzes im regulatorischen Sinne

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
65320000 Betrieb von elektrischen Anlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Betrieb der Stromversorgungsanlagen und der Gasversorgungsanlagen im Industriepark "Star Park Halle A14" als eigenverantwortlicher Netzbetreiber im regulatorischen Sinne

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 12 000 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 12 000 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
65200000 Gasversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste
65300000 Stromversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Halle (Saale)

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Entwicklungsgesellschaft Industriegebiet Halle-Saalkreis mbH & Co.KG betreibt einen Industriepark, den "Star Park Halle A14", an der Autobahn A14 im Osten von Halle (Saale). Wesentlicher Zweck des "Star Parks" ist die Ansiedlung von Industrieunternehmen, wofür neben der hervorragenden Anbindung an die vorhandene Infrastruktur auch eine Versorgung mit Strom und Erdgas essentiell ist. Hierzu wurden Anlagen zur Strom- und Erdgasverteilung geplant, errichtet und in Betrieb genommen. Diese Anlagen will die Konzessionsgeberin nicht mehr selbst betreiben, sondern an einen Konzessionsnehmer verpachten. Die Verpachtung und der damit in Zusammenhang stehende Betrieb der Stromversorgungsanlagen und der Gasversorgungsanlagen im Industriegebiet in eigener Verantwortung und auf eigenen Rechnung als Netzbetreiber im regulatorischen Sinne ist Gegenstand dieser Konzession.

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Das Stromversorgungsnetz umfasst zum Stand 31.12.2020 eine Länge von 61,2 km, wobei 50 km Mittelspannungskabel und 11,2 km Niederspannungskabel verlegt sind. Über 2 x 52 MVA Transformatoren zur Umspannung 110/20 kV erfolgt der Anschluss zum fremden vorgelagerten Netz. Es werden 23 Abnahmestellen mit Leistungsmessung versorgt. 18 Abnehmer sind in der Mittelspannungsebene angeschlossen, 5 Abnehmer in der Niederspannung. Im Jahr 2020 belief sich die Jahresarbeit auf ca. 28,4 MWh.

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Das Erdgasversorgungsnetz erstreckt sich zum 31.12.2020 über eine Länge von 6,5 km. Neben einer Übergabestation zum fremden vorgelagerten Netz sind 12 weitere Gasdruckregelanlagen verbaut. Es werden 19 Kunden mit Leistungsmessung versorgt. Diese verbrauchten im Jahr 2020 ca. 18,8 MWh.

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Eine detaillierte Projektbeschreibung mit Netzstrukturdaten sind im Vergabeportal (DTVP) unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMJRP0V/documents einsehbar. Weitere technische und kaufmännische Informationen zu den beiden Netzen können Bewerber gegen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung erhalten. Die Unterzeichnung der Vertraulichkeitserklärung ist nicht Voraussetzung eines vollständigen Teilnahmeantrages.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
  • Kriterium: Qualität des Stromnetzbetriebs (70 %) mit jeweiligen Unterkriterien
  • Kriterium: Qualität des Gasnetzbetriebs (30 %) mit jeweiligen Unterkriterien
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2032
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer Konzessionsbekanntmachung
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 116-328564

Abschnitt V: Vergabe einer Konzession

Bezeichnung des Auftrags:

Anpachtung und Betrieb des im Industriepark "Star Park Halle A14" vorhandenen Stromversorgungsnetztes und Gasversorgungsnetzes im regulatorischen Sinne

Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
V.2)Vergabe einer Konzession
V.2.1)Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
29/09/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06010
Land: Deutschland
Der Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen Finanzierungsbedingungen (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der Konzession: 12 000 000.00 EUR
Gesamtwert der Konzession/des Loses: 12 000 000.00 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Das Verfahren wurde in Anlehnung an ein Verhandlungsverfahren nach der VgV bzw. SektVO durchgeführt (§ 12 Abs. 1 Satz 2 KonzVgV). Das heißt: Zunächst fand der Teilnahmewettbewerb statt, zu dem mit dieser Bekanntmachung aufgerufen wurde. Sofern sich mehr als drei bis fünf Bewerber nach den vorgenannten Kriterien als geeignet herausstellen würden, soll eine Auswahl stattfinden. Diese würde nach Maßgabe der folgenden Kriterien in der nachfolgend genannten Gewichtung vorgenommen. Hierzu erfolgte eine vergleichende Beurteilung der eingereichten Erklärungen und Nachweise.

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Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl der Bewerber sind:

1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (30%)

2. Technische Leistungsfähigkeit anhand von Qualität und Umfang der Referenzen (70%)

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Nur denjenigen Bewerbern, die zu einem Angebot im Verhandlungsverfahren (Erstangebot) aufgefordert werden, werden die Vergabeunterlagen übermittelt.

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Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag der Textform nach § 126b BGB genügen muss und dass sämtliche in der Bekanntmachung angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden.

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Der Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, können ausgeschlossen werden. Die Vergabestelle behält sich vor -ohne hierzu verpflichtet zu sein oder ohne dass die Bewerber hierauf einen Anspruch haben - Erklärungen und Nachweise nachzufordern oder die Bewerber aufzufordern, Unterlagen zu vervollständigen oder zu korrigieren.

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Enthalten die Bekanntmachung oder die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber die Auftraggeberin unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.

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Bei der Bewerbung von Bewerbergemeinschaften müssen diese keine besondere Rechtsform annehmen. Bewerbergemeinschaften haben jedoch gemeinsam mit ihrem Teilnahmeantrag eine Aufstellung der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit Bezeichnung eines bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Die Erklärungen und Nachweise nach Abschnitt III.1.1. sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Erklärungen und Nachweise nach Abschnitt III.1.2. und III.1.3. sind ebenfalls für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu er-bringen, aber nur soweit vorhanden. Soweit unter Ziff. III.1.2 und III.1.3.Mindestanforderungen gelten, sind diese nur durch die Bewerbergemeinschaft im Ganzen zu erfüllen. Jeder Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazität anderer Unternehmen berufen, wenn er nachweist, dass ihm die für die Konzession erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er insbesondere eine entspreche Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Dies gilt unabhängig davon, welche rechtlichen Beziehungen zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehen (§ 25 Abs. 3 Satz 1 am Ende KonzVgV), also auch für verbundene Unternehmen. Sofern ein Bewerber sich hinsichtlich seiner finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter beruft, wird die Konzessionsgeberin eine gesamtschuldnerische Haftung verlangen (§ 25 Abs. 3 Satz 2 KonzVgV).

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/wirtschaft/vergabekammern/anschrift/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

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Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, soweit:

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(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

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Zu den weiteren Anforderungen vgl. §§ 160 ff. GWB.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/12/2022