Anpachtung und Betrieb des im Industriepark "Star Park Halle A14" vorhandenen Stromversorgungsnetztes und Gasversorgungsnetzes im regulatorischen Sinne
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06108
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.halle-investvision.de
Abschnitt II: Gegenstand
Anpachtung und Betrieb des im Industriepark "Star Park Halle A14" vorhandenen Stromversorgungsnetztes und Gasversorgungsnetzes im regulatorischen Sinne
Betrieb der Stromversorgungsanlagen und der Gasversorgungsanlagen im Industriepark "Star Park Halle A14" als eigenverantwortlicher Netzbetreiber im regulatorischen Sinne
Halle (Saale)
Die Entwicklungsgesellschaft Industriegebiet Halle-Saalkreis mbH & Co.KG betreibt einen Industriepark, den "Star Park Halle A14", an der Autobahn A14 im Osten von Halle (Saale). Wesentlicher Zweck des "Star Parks" ist die Ansiedlung von Industrieunternehmen, wofür neben der hervorragenden Anbindung an die vorhandene Infrastruktur auch eine Versorgung mit Strom und Erdgas essentiell ist. Hierzu wurden Anlagen zur Strom- und Erdgasverteilung geplant, errichtet und in Betrieb genommen. Diese Anlagen will die Konzessionsgeberin nicht mehr selbst betreiben, sondern an einen Konzessionsnehmer verpachten. Die Verpachtung und der damit in Zusammenhang stehende Betrieb der Stromversorgungsanlagen und der Gasversorgungsanlagen im Industriegebiet in eigener Verantwortung und auf eigenen Rechnung als Netzbetreiber im regulatorischen Sinne ist Gegenstand dieser Konzession.
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Das Stromversorgungsnetz umfasst zum Stand 31.12.2020 eine Länge von 61,2 km, wobei 50 km Mittelspannungskabel und 11,2 km Niederspannungskabel verlegt sind. Über 2 x 52 MVA Transformatoren zur Umspannung 110/20 kV erfolgt der Anschluss zum fremden vorgelagerten Netz. Es werden 23 Abnahmestellen mit Leistungsmessung versorgt. 18 Abnehmer sind in der Mittelspannungsebene angeschlossen, 5 Abnehmer in der Niederspannung. Im Jahr 2020 belief sich die Jahresarbeit auf ca. 28,4 MWh.
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Das Erdgasversorgungsnetz erstreckt sich zum 31.12.2020 über eine Länge von 6,5 km. Neben einer Übergabestation zum fremden vorgelagerten Netz sind 12 weitere Gasdruckregelanlagen verbaut. Es werden 19 Kunden mit Leistungsmessung versorgt. Diese verbrauchten im Jahr 2020 ca. 18,8 MWh.
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Eine detaillierte Projektbeschreibung mit Netzstrukturdaten sind im Vergabeportal (DTVP) unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMJRP0V/documents einsehbar. Weitere technische und kaufmännische Informationen zu den beiden Netzen können Bewerber gegen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung erhalten. Die Unterzeichnung der Vertraulichkeitserklärung ist nicht Voraussetzung eines vollständigen Teilnahmeantrages.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Unternehmensdarstellung (Gesellschaftsstruktur, Beschreibung der Tätigkeit des Unternehmens)
- aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder einem vergleichbaren Register, nicht älter als 3 Monate am Ende der Angebotsfrist
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Formular bei den Vergabeunterlagen im Vergabeportal)
- Ausländische Bewerber haben verlangte Nachweise, sofern diese erteilt werden, aus ihrem Herkunftsstaat in deutscher Sprache oder in beglaubigter Übersetzung abzugeben
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den vergangenen 3 Geschäftsjahren mit Ausweis des Umsatzes im Bereich der mit der vorliegenden Konzession vergleichbaren Tätigkeiten. Mindestumsatz pro Geschäftsjahr 8 Mio. EUR
- Ausländische Bewerber haben verlangte Nachweise, sofern diese erteilt werden, aus ihrem Herkunftsstaat in deutscher Sprache oder in beglaubigter Übersetzung abzugeben
- Nachweis über das Vorliegen einer Haftpflichtversicherung
Mindestumsatz pro Jahr: 8 Mio. EUR/a in den vergangenen drei Geschäftsjahren
- jeweils mindestens eine Referenz über vergleichbare Leistungen innerhalb der letzten 3 Jahre. Um vergleichbare Leistungen handelt es sich bei Leistungen aus folgenden Bereichen (kumulativ):
(1) Betrieb von Stromnetzen
(2) Betrieb von Gasnetzen
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Aus den Referenzen müssen sich folgende Angaben entnehmen lassen:
- Angabe des Zeitraums in dem die Leistungen erbracht wurden
- Umfang der Tätigkeit
- grobe Skizzierung der durchgeführten Aufgaben
- Ansprechpartner des damaligen Auftraggebers/Konzessionsgebers
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Es ist auch möglich, als Referenzen über Tätigkeiten der oben genannten Art, die nicht im Rahmen eines öffentlichen Auftrags oder einer Konzession erbracht wurden, sondern aufgrund eigener unternehmerischer Tätigkeit (Bsp.: Betrieb eigene Stromnetze) durchgeführt wurde, als Referenz anzugeben. Hier sind die gleichen Angaben mit Ausnahme des Ansprechpartners des Auftraggebers zu machen.
Jeweils mindestens eine Referenz für vergleichbare Lieferungen (Betrieb von Stromnetzen und Betrieb von Gasnetzen)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wird in Anlehnung an ein Verhandlungsverfahren nach der VgV bzw. SektVO durchgeführt (§ 12 Abs. 1 Satz 2 KonzVgV). Das heißt: Zunächst findet der Teilnahmewettbewerb statt, zu dem mit dieser Bekanntmachung aufgerufen wird. Sofern sich mehr als drei bis fünf Bewerber nach den vorgenannten Kriterien als geeignet herausstellen, wird eine Auswahl stattfinden. Diese wird nach Maßgabe der folgenden Kriterien in der nachfolgend genannten Gewichtung vorgenommen. Hierzu erfolgt eine vergleichende Beurteilung der eingereichten Erklärungen und Nachweise.
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Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl der Bewerber sind:
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (30%)
2. Technische Leistungsfähigkeit anhand von Qualität und Umfang der Referenzen (70%)
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Nur denjenigen Bewerbern, die zu einem Angebot im Verhandlungsverfahren (Erstangebot) aufgefordert werden, werden die Vergabeunterlagen übermittelt.
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Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag der Textform nach § 126b BGB genügen muss und dass sämtliche in der Bekanntmachung angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden.
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Der Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, können ausgeschlossen werden. Die Vergabestelle behält sich vor -ohne hierzu verpflichtet zu sein oder ohne dass die Bewerber hierauf einen Anspruch haben - Erklärungen und Nachweise nachzufordern oder die Bewerber aufzufordern, Unterlagen zu vervollständigen oder zu korrigieren.
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Enthalten die Bekanntmachung oder die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber die Auftraggeberin unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
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Bei der Bewerbung von Bewerbergemeinschaften müssen diese keine besondere Rechtsform annehmen. Bewerbergemeinschaften haben jedoch gemeinsam mit ihrem Teilnahmeantrag eine Aufstellung der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit Bezeichnung eines bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Die Erklärungen und Nachweise nach Abschnitt III.1.1. sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Erklärungen und Nachweise nach Abschnitt III.1.2. und III.1.3. sind ebenfalls für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu er-bringen, aber nur soweit vorhanden. Soweit unter Ziff. III.1.2 und III.1.3.Mindestanforderungen gelten, sind diese nur durch die Bewerbergemeinschaft im Ganzen zu erfüllen. Jeder Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazität anderer Unternehmen berufen, wenn er nachweist, dass ihm die für die Konzession erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er insbesondere eine entspreche Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Dies gilt unabhängig davon, welche rechtlichen Beziehungen zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehen (§ 25 Abs. 3 Satz 1 am Ende KonzVgV), also auch für verbundene Unternehmen. Sofern ein Bewerber sich hinsichtlich seiner finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter beruft, wird die Konzessionsgeberin eine gesamtschuldnerische Haftung verlangen (§ 25 Abs. 3 Satz 2 KonzVgV).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/wirtschaft/vergabekammern/anschrift/
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, soweit:
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(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Zu den weiteren Anforderungen vgl. §§ 160 ff. GWB.