Lungennavigationssystem Referenznummer der Bekanntmachung: HAL_UK_03_2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.medizin.uni-halle.de/index.php?id=788
Abschnitt II: Gegenstand
Lungennavigationssystem
Das Universitätsklinikum Halle (Saale) beabsichtigt die Beschaffung eines Lungennavigationssystems.
Das Universitätsklinikum Halle (Saale) beabsichtigt die Beschaffung eines Lungennavigationssystems welches grundsätzlich einen Zugang zu sämtlichen pulmonalen Rundherden realisieren muss. Hierzu ist das System nach entsprechender CT-Diagnostik in der Lage, während der Bronchoskopie sowohl virtuell als auch in paralleler Echtzeitfluoroskopie eine Visualisierung zur Erfolgskontrolle der Instrumtenpositionierung darzustellen. Außerdem muss bei erkennbarer fehlender Erreichbarkeit über die zentralen Atemwege auch ein transparenchymaler Zugang berechnet und mit ggf. separatem Equipment ermöglich werden.
Der Einsatz erfolgt im medizinischen Bereich für die Behandlung/Diagnose von pulmonalen Rundherden, für die Forschung/Lehre wird das System eingesetzt im Rahmen von Kursen, Zuweisenden-Veranstaltungen und geplanten Drittmittelprojekten.
Optionale Bestandteile können gemäß Leistungsverzeichnis und Preisblatt angeboten werden.
Elektromagnetisches und virtuelles Lungennavigationssystem
MW-Nr.: 20.05
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lungennavigationssystem
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: MC's Hertogenbosch
NUTS-Code: NL412 Midden-Noord-Brabant
Postleitzahl: NL- 5215
Land: Niederlande
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen
in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: „Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften imVergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachungbenannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber demAuftraggebergerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.