Versicherung - Campus Handwerk Referenznummer der Bekanntmachung: CHH_02-2022-0011
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06110
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hwkhalle.de
Abschnitt II: Gegenstand
Versicherung - Campus Handwerk
Abschluss einer kombinierten Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung zum Projekt Campus Handwerk
Campus Handwerk der
Handwerkskammer Halle (Saale)
Straße der Handwerker 2
06132 Halle (Saale)
Die Handwerkskammer Halle (Saale) plant den Neubau des Campus Handwerk Halle, Straße der Handwerker 2, 06132 Halle (Saale). Das Bauvorhaben umfasst einen Neubau der Hallen A-I einschließlich der Außenanlagen sowie die Modernisierung des vorhandenen Internatsgebäudes.
Für alle am Bau beteiligten Unternehmen (Bauherr, Bauunternehmen, Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer etc.) soll eine kombinierte Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Die Gesamtbaukosten werden derzeit auf ca. 33 Mio. EUR inkl. Umsatzsteuer beziffert.
Der Vertrag gilt für die gesamte Bauzeit bis zur Abnahme durch den Bauherrn zzgl. Nachhaftungsregelungen gemäß Police.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Zulassung zum Geschäftsbetrieb
2. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
3. Zugelassen sind Führungs- und Beteiligungsangebote.
Der Bieter gibt im Angebotsblatt seine maximal mögliche Zeichnungsquote an.
Der Bieter erklärt sich damit einverstanden, auch eine Beteiligung statt einer Führung zu zeichnen. Er ist damit einverstanden, eine geringere Führungsquote statt der angebotenen Führungsquote bzw. eine geringere Beteiligungsquote statt der angebotenen Beteiligungsquote zu zeichnen.
Er erklärt ferner seine Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem von der Vergabestelle ausgewählten Versichererkonsortium. Der Bieter ist insbesondere damit einverstanden, unter dem von der Vergabestelle ausgewählten führenden Versicherer in die Beteiligung zu gehen.
Die Quoten müssen folgende Mindestgrenzen aufweisen:
Führungsangebote 50 %
Beteiligungsangebote 25 %
1. Verfahrenssprache und Sprache während der Auftragsausführung sind deutsch.
2. Der Bieter besitzt Erfahrung in der Absicherung von Großbauprojekten mi einer Bausumme größer 20 Mio. EUR / Mindestbedingung: 1 Referenz
3. Der Bieter stellt eine sachkundige Schadenbegleitung für die Dauer der Bauzeit einschließlich der Nachhaftung sicher. Im Großschadenfall kann der Versicherer seine Anwesenheit innerhalb von 24 Stunden vor Ort sicherstellen. Für die Auftraggeberin stehen ein Hauptansprechpartner sowie mindestens ein Stellvertreter zur Verfügung.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung richtet sich direkt an Versicherungsgesellschaften. Eine Vertretung der Versicherungsgesellschaften ist nur zugelassen, wenn der Vertreter über eine vom Versicherer rechtsverbindlich erteilte, uneingeschränkte Vollmacht für die Teilnahme am Vergabeverfahren sowie Angebotsabgabe verfügt.
Der Vertreter handelt ausschließlich für die Versicherungsgesellschaft, für die die Vollmacht vorgelegt wird. Mehrfachbeteiligungen sind ausgeschlossen. Die Vollmacht ist mit dem Angebot vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.