Zentrale CIP-Pools Referenznummer der Bekanntmachung: BE-2022-790
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 238-684623)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06108
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.burg-halle.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zentrale CIP-Pools
Lieferung von Computern inkl. Maus und Tastatur, Monitoren, Peripherie für MAC, Beamern und Software für die zentralen CIP-Pools der Fachbereiche Kunst und Design.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Der Bieter hat die nachstehenden Eigenerklärungenabzugeben:1. dass wegen einer Straftat nach § 123 GWB Abs. 1 Nr. 1 bis10 keine Person, deren Verhalten nach § 123 GWB Abs. 3demUnternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt odergegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 desGesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetztworden ist.2. dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlungvon Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherungnachgekommen ist.3. dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicherAufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oderarbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.4. dass das Unternehmen weder zahlungsunfähig ist, nochüberdas Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oderein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wordenist, noch die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangelsMasse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nichtim Verfahrender Liquidation befindet oder seine Tätigkeiteingestellt hat.5. dass das Unternehmen bzw. eine Person, deren Verhaltennach § 123 GWB Abs. 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,imRahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlungbegangen hat, durch die die Integrität des Unternehmensinfrage gestellt wird.6. dass das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderenUnternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung,Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbsbezweckenoder bewirken.7. dass das Unternehmen oder deren nach Satzung oderGesetz Vertretungsberechtigte nicht wegen eines Verstoßesnach § 23 AEntG und/oder § 21 MiLoG und/oder § 404 Absatz2 Nummer 3 des Dritten Buches SGB mit einer Geldbuße vonwenigstens 2 500 EUR belegt worden ist/sind.8. dass das Unternehmen oder deren nach Satzung oderGesetz Vertretungsberechtigte nicht wegen eines Verstoßesnach den §§ 10, 10a oder 11 des SchwarzArbG zu einerFreiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten odereiner Geldstrafevon mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist/sind.9. dass das Unternehmen oder deren nach Satzung oderGesetz Vertretungsberechtigte nicht wegen eines Verstoßesnach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches SGB,§§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr.1, 1b oder 2 des AÜG oder § 266a Abs. 1 bis 4 des SGB zueiner Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einerGeldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder miteiner Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist/sind.Freitag, 3. September 2021, 08:21BE-2021-404Auftragsbekanntmachung: 8 /1610. dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt(folgende Mindestsummen müssen bis spätestens 2 Wochennach Vertragsbeginn abgedeckt und über die gesamte Laufzeitdes Vertrags aufrechterhalten werden: Personenschäden 2500000 EUR, Sach- und Vermögensschäden (jeweils) 1 000000EUR, Obhut-und Bearbeitungsschäden 100 000 EUR,Schlüsselverlustrisiko 50 000 EUR und derVersicherungsschutz nach dem Umweltschadensgesetz).11. dass die Zahlungsverpflichtungen zur gesetzlichenUnfallversicherung bis zum heutigen Tag erfüllt wurden unterAngabe der Berufsgenossenschaft sowie der Mitgliedsnummer.12. Angaben über Umsatzzahlen der letzten 3abgeschlossenen GeschäftsjahreDer Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durchentsprechende Nachweise belegen zu lassen (§45 und 48VgV). Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV)Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung desUnternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt,zusammen mit dem Angebot vorlegen. SämtlichevorgenanntenEigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebersauchdie entsprechenden Nachweise zum Beleg derEigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessenEignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angeboteinzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einerBietergemeinschaft (§ 47 VgV Abs. 4). III.1.2).Für die Präqualifizierung bzw. die Einheitliche EuropäischeEigenerklärung (EEE) und Bietergemeinschaften gelten dieunter III.1.1 genannten Bedingungen.
Der Bieter hat die nachstehenden Eigenerklärungenabzugeben:1. dass wegen einer Straftat nach § 123 GWB Abs. 1 Nr. 1 bis10 keine Person, deren Verhalten nach § 123 GWB Abs. 3demUnternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt odergegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 desGesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetztworden ist.2. dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlungvon Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherungnachgekommen ist.3. dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicherAufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oderarbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.4. dass das Unternehmen weder zahlungsunfähig ist, nochüberdas Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oderein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wordenist, noch die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangelsMasse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nichtim Verfahrender Liquidation befindet oder seine Tätigkeiteingestellt hat.5. dass das Unternehmen bzw. eine Person, deren Verhaltennach § 123 GWB Abs. 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,imRahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlungbegangen hat, durch die die Integrität des Unternehmensinfrage gestellt wird.6. dass das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderenUnternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung,Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbsbezweckenoder bewirken.7. dass das Unternehmen oder deren nach Satzung oderGesetz Vertretungsberechtigte nicht wegen eines Verstoßesnach § 23 AEntG und/oder § 21 MiLoG und/oder § 404 Absatz2 Nummer 3 des Dritten Buches SGB mit einer Geldbuße vonwenigstens 2 500 EUR belegt worden ist/sind.8. dass das Unternehmen oder deren nach Satzung oderGesetz Vertretungsberechtigte nicht wegen eines Verstoßesnach den §§ 10, 10a oder 11 des SchwarzArbG zu einerFreiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten odereiner Geldstrafevon mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist/sind.9. dass das Unternehmen oder deren nach Satzung oderGesetz Vertretungsberechtigte nicht wegen eines Verstoßesnach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches SGB,§§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr.1, 1b oder 2 des AÜG oder § 266a Abs. 1 bis 4 des SGB zueiner Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einerGeldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder miteiner Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist/sind.10. dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt(folgende Mindestsummen müssen bis spätestens 2 Wochennach Vertragsbeginn abgedeckt und über die gesamte Laufzeitdes Vertrags aufrechterhalten werden: Personenschäden 2500000 EUR, Sach- und Vermögensschäden (jeweils) 1 000000EUR, Obhut-und Bearbeitungsschäden 100 000 EUR,Schlüsselverlustrisiko 50 000 EUR und derVersicherungsschutz nach dem Umweltschadensgesetz).11. dass die Zahlungsverpflichtungen zur gesetzlichenUnfallversicherung bis zum heutigen Tag erfüllt wurden unterAngabe der Berufsgenossenschaft sowie der Mitgliedsnummer.12. Angaben über Umsatzzahlen der letzten 3abgeschlossenen GeschäftsjahreDer Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durchentsprechende Nachweise belegen zu lassen (§45 und 48VgV). Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV)Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung desUnternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt,zusammen mit dem Angebot vorlegen. SämtlichevorgenanntenEigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebersauchdie entsprechenden Nachweise zum Beleg derEigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessenEignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angeboteinzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einerBietergemeinschaft (§ 47 VgV Abs. 4). III.1.2).Für die Präqualifizierung bzw. die Einheitliche EuropäischeEigenerklärung (EEE) und Bietergemeinschaften gelten dieunter III.1.1 genannten Bedingungen.