Mobiler Quantencomputer, Quantenprozessoren für den mobilen Einsatz in Verteidigungs- und Sicherheitsanwendungen Referenznummer der Bekanntmachung: CAEU VV 2022 113
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle/Saale
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06110
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.cyberagentur.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mobiler Quantencomputer, Quantenprozessoren für den mobilen Einsatz in Verteidigungs- und Sicherheitsanwendungen
Das Ziel des Forschungsprojekts besteht darin, im Bereich der Quantencomputerforschung mit Blick auf Anwendungsszenarien in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung die Aspekte Ortsunabhängigkeit, Mobilität bzw. schnelle Verlegbarkeit unter Berücksichtigung der dafür relevanten Parameter wie z.B. Größe, Gewicht oder Energieverbrauch frühzeitig mitzudenken und zu erforschen. Zugleich soll die Steigerung der Leistungsfähigkeit gegenüber aktuellen Quantenprozessoren signifikant vorangetrieben werden. Diese Ziele sollen insbesondere einen maßgeblichen Beitrag zur digitalen Souveränität Deutschlands leisten.
Halle/Saale
Das Hauptziel der Beschaffung besteht darin, zum Ende der Projektlaufzeit einen Laboraufbau (Technology Readiness Level (TRL) 4 ) eines vollständig mobilen Quantencomputers mit hoher Leistungsfähigkeit zu erhalten. An diesem sollen anschließend Tests durchgeführt und Versuchsanwendungen geschrieben und erprobt werden können. Zudem kann auf dessen Basis in Zukunft die Entwicklung noch leistungsfähigerer mobiler Systeme durchgeführt werden. Ziel ist dafür der Aufbau und der Funktionsnachweis eines reproduzierbaren und programmierbaren Quantenprozessors, der mobil, kompakt, leicht, energieeffizient und robust ggü. sich ändernden Umgebungsbedingungen ist, sowie die Miniaturisierung aller Komponenten eines Quantencomputers, inklusive der zur Steuerung notwendigen Peripheriegeräte. Die Leistungserbringung ist in mehrere Phasen aufgeteilt. Die besten und innovativsten der konkurrierenden Lösungen werden im Rahmen des Verfahrens schrittweise ermittelt und ausgewählt.
Verlängerungsmöglichkeit um 6 Monate
Es handelt sich um einen Forschungs- und Entwicklungsauftrag, der in Anwendung des Ausnahmetatbestandes § 116 GWB nicht in den Anwendungsbereich des Vergaberechts fällt. Der Auftrag wird im Rahmen einer Vorkommerzielle Auftragsvergabe in Anlehnung an ein mehrstufiges Verhandlungsverfahren vergeben. Einzelheiten ergeben sich aus dem Dokument „Verfahrensablauf MQC“.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung des Bewerbers,
aa) dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist.
bb) dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
cc) dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.
dd) dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt.
ee) dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bewerber nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, vorliegt.
b) Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Auftragsfall keine Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder die Eignung leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs. 1 a) bis c) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zutrifft und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfallen.
c) Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Ur-kunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers soll vorgelegt werden, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist.
Der Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung
Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers nach voranstehender Ziffer III.1.1 a) sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.
Es ist nachzuweisen, dass der Bewerber in der Lage ist, wissenschaftliche Forschung, wie sie hier Gegenstand des Vergabeverfahrens ist, in wirtschaftlicher und finanzieller Hinsicht durchzuführen und zu Ende bringen zu können. Dazu sind geeignete Nachweise zur Sicherstellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit z.B. Umsatzzahlen für vergleichbare Leistungen, Angaben zum Eigenkapital, private Fördermittel etc. zu erbringen.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Es ist nachzuweisen, dass dem Bewerber ein Projektteam zur Verfügung steht, das in der Lage ist, wissenschaftliche Forschung im Bereich Quantencomputing durchzuführen und zu Ende bringen zu können. Dazu sind geeignete Nachweise zu den wissenschaftlichen Mitarbeitenden zu erbringen wie beispielsweise entsprechende Lebensläufe, Publikationen, Nachweise zur Mitarbeit in nach Art und Umfang vergleichbaren Forschungsprojekten sowie Referenzen in einschlägigen Forschungsbereichen oder ähnliches.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Keine Doppelförderung (Einzelheiten siehe Bewerbungsbogen)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um die freiwillige EU-weite Bekanntmachung einer vorkommerziellen Auftragsvergabe in Anlehnung an ein Verhandlungsverfahren, dass weder in den Anwendungsbereich der Vergaberichtlinien, noch in den Anwendungsbereich des GWB, der VgV oder VSVgV oder des nationalen Vergaberechts fällt. Es handelt sich um einen Forschungs- und Entwicklungsauftrag in Anwendung des Ausnahmetatbestandes § 116 GWB.
a)Verfahrensablauf:
Phase 0 Teilnahmewettbewerb: Einreichung der Teilnahmeanträge mittels abzufordernden Bewerbungsbogen
Phase 1 Kurzkonzept: Erarbeitung und Einreichung von Angeboten in Form von Kurzkonzepten gem. Vorlage Kurzkonzept
Phase 2 Detailkonzept: Erarbeitung und Einreichung detaillierter Forschungskonzepte
Phase 3 Forschung und Entwicklung: Parallele Forschung der drei in Phase 2 ausgewählten Bieter
Phase 4 Systementwicklung: Weitere Forschung und Finalisierung des Projekts; Lieferung und Abnahme des finalen Systems
Einzelheiten sind dem Dokument „Verfahrensablauf MQC“ zu entnehmen
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Der Auftraggeber stellt hierfür kein Formular zur Verfügung.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
c) Die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache einzureichen
d) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist kostenfrei elektronisch via: evergabe-online per Nachricht anzufordern. Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin für deren Eingang nach Ziffer IV.2.2) elektronisch via: www.evergabe-online.de eingehen. In Papierform eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Eine Unterschrift oder Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht notwendig, der Name der bevollmächtigten Person ist im Unterschriftsfeld jedoch zwingend anzugeben.
e) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Die Vergabeunterlagen befinden sich in einem „Entwurfsmodus“ und sollen im Teilnahmewettbewerb noch nicht ausgefüllt werden und dienen lediglich zur Information der Bewerber. Der Auftraggeber behält sich vor, die nach Ziffer I.3) veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, zur Verfügung zu stellen.
f) Die in Ziffer II.2.7) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung,
g) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 19.01.2023 bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) elektronisch via: www.evergabe-online.de eingehen;
h) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Anzahl von 5 zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Anzahl von 5 wertungsfähigen Angeboten in Phase I und weniger als 3 wertungsfähigen Angeboten in Phase II, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen oder mit den Ergebnissen der Forschungs- und Entwicklungsleistungen einer vorhergehenden Entwicklungsphase das Ziel des Projekts bereits erreicht ist.
i) Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
Ort: Halle
Land: Deutschland