Lieferung eines Kombispülers für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung Referenznummer der Bekanntmachung: KA202210Kombispüler
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jessen (Elster)
NUTS-Code: DEE0E Wittenberg
Postleitzahl: 06917
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wazv-jessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Kombispülers für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung
Der Wasser- und Abwasserzweckverband "Elbe-Elster-Jessen" beabsichtigt ein neues Hochdruck-Spül- und Saug-Druck-Fahrzeug für die dezentrale Schmutzwasserentsorgung, mit einem Behältervolumen von 13 m³ und einem zulässigen Gesamtgewicht von 26 t, für den Bereich Abwasser auszuschreiben. Inhalt dieser Ausschreibung ist die Beschaffung eines kompletten Fahrzeuges (Fahrgestell und Aufbau) fabrikneu oder als Jahres-, Vorführfahrzeug mit max. 15.000 km Laufleistung, nach Vorgaben der Leistungsbeschreibung sowie des Leistungsverzeichnisses.
Kläranlage Jessen, zum Klärwerk 1, 06917 Jessen (Elster), Deutschland
Lieferung eines Komplettfahrzeuges (Fahrgestell und Aufbau) fabrikneu oder als Jahres-, Vorführfahrzeug mit max. 15.000 km Laufleistung, nach Vorgaben der Leistungsbeschreibung sowie des Leistungsverzeichnisses.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung eines Kombispülers für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Groß-Rohrheim
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 68649
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen nach einer Registrierung und dem Login herunterzuladen. Werden die Vergabeunterlagen anonym (ohne Registrierung) heruntergeladen, erhalten nicht registrierte Bieter bei evtl. Änderungen der Vergabeunterlagen oder Bieterinformationen keine Nachricht von der Vergabeplattform. Es liegt in alleiniger Verantwortung des nichtregistrierten Bieters, sich über Bieterinformationen und eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf dem Laufenden zu halten.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich noch vor Abgabe eines Angebotes die unter I.1) benannte Kontaktstelle schriftlich darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig Ihre Fragen über die Vergabeplattform oder per E-Mail zu übermitteln. Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform.
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Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Angebotsfrist einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Kalendertagen bei der unter VI.4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen. Danach wird dieser unzulässig (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischen Weg, bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Bieter, den der öffentliche Auftraggeber ohne Vorinformation direkt oder im EU-Amtsblatt über einen Vertragsschluss informiert, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen und bei unterbliebener Information innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsschluss einlegen. Danach wird er unzulässig (§135 Abs. 2 GWB).