Pestalozzischule Hohenmölsen, komplette Sanierung des denkmalgeschützten Schulgebäudes, Erweiterung der Barrierefreiheit - Los 1: Architekten- u. Ingenieurleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume; Fachplanung Tragwerksplanung; Fachplanung Bauphysik Referenznummer der Bekanntmachung: W 60 / 86 / 2022 (P)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Naumburg
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06618
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.burgenlandkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pestalozzischule Hohenmölsen, komplette Sanierung des denkmalgeschützten Schulgebäudes, Erweiterung der Barrierefreiheit - Los 1: Architekten- u. Ingenieurleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume; Fachplanung Tragwerksplanung; Fachplanung Bauphysik
Das Gebäude der heutigen Pestalozzischule unterliegt dem Denkmalschutz. Das Gebäude besteht aus einem dreigeschossigen Haus, ist vollständig unterkellert und hat ein nicht ausgebautes Dachgeschoss.
Mit den in der Vergangenheit vorhandenen Mitteln konnten nur unbedingt notwendige Reparaturmaßnahmen durchgeführt werden. Es besteht ein extremer Sanierungsstau im gesamten Gebäude und an den technischen Anlagen.
Die gesamte technische Gebäudeausrüstung lässt auf Grund des Alters kaum Veränderungen I Erweiterungen mehr zu. Die auf dem Hof befindlichen Sanitärbereiche entsprechen
nicht den Anforderungen einer schulischen Einrichtung und sollten in das Schulgebäude integriert werden.
Der bautechnische Brandschutz und die Rettungswegesituation sind unzureichend und müssen entsprechend den Forderungen an die Sicherheit auf den neuesten Stand gebracht werden.
Es bestehen sicherheitstechnische Auflagen des Landesschulamtes bezüglich des Gesundheits- und Arbeitsschutzes.
Eine Infrastruktur zur Erfüllung der digitalen Anforderungen an Schulgebäude gibt es bisher nur partiell. Eine barrierefreie Erschließung des kompletten Gebäudes ist bisher nicht gegeben.
Eine energetische Sanierung der Gebäudehüllen sollte erfolgen um eine Senkung des Energieverbrauchs zu erreichen.
Das Schulgebäude soll mit Hilfe von Fördermitteln komplett saniert, barrierefrei umgebaut, energetisch aufgewertet und mit Infrastrukturmaßnahmen zur Gewährleistung der
digitalen Anforderungen an Schulgebäude ausgestattet werden. Gleichzeitig soll eine barrierefreie Erschließung des kompletten Gebäudes erreicht werden und
durch wärmedämmende Maßnahmen an der Gebäudehülle der Energieverbrauch gesenkt werden.
Pestalozzischule Hohenmölsen
Förderschule(L)
Clara-Zetkin-Straße 29
06679 Hohenmölsen
Die Planungsleistungen werden Abschnittsweise beauftragt. Zuerst ist beabsichtigt die Leistungsphasen 1 bis 4 zu beauftragen. Nach entsprechender Fördermittelbeantragung und deren Genehmigung ist vorgesehen in Abschnitten die Leistungsphasen 5 - 7 und 8 - 9 zu beauftragen.
Der Auftraggeber beabsichtigt die Beauftragung von Planungsleistungen in verschiedenen Vergabeverfahren mit den entsprechenden Leistungsbildern jeweils als losweise Gesamtvergabe durchzuführen.
Die Mitwirkung bei der Fördermittelbeschaffung, Fördermittelbewirtschaftung (Änderungsanträge etc.) und Fördermittelabrechnung ist Inhalt des jeweiligen Leistungsumfanges.
In diesem Verfahren werden folgende Leistungen beschafft:
Los 1 :
- Partizipationsverfahren (Leistungsphase 0 - Bedarfsplanung)
- Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI, Grundleistungen für LPH 1-4 ; 5-7; 8-9
- Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI Anlage 10, besondere Leistungen für LPH 1-4; 5-7; 8-9
- Brandschutzgutachten/Brandschutznachweis
- Fachplanung/Beratungsleistungen Bauphysik gem. Anlage 1 HOAI
- Fachplanung Tragwerksplanung gem. HOAI § 51 Leistungsphasen 1- 4; 5-6
Zudem werden besondere Leistungen und Beratungsleistungen gem. Erfordernis beauftragt.
Es erfolgt eine stufen-/abschnittsweise Beauftragung.
Die Leistungen sind je nach Finanzierung bzw. Bewilligung der Zuwendungen in zeitlich getrennten Abschnitten durchzuführen.
Die Bewerber*in beantragt die Teilnahme am Vergabeverfahren mittels Teilnahmeantrag. Dieser beinhaltet den vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogen einschließlich der dort geforderten Referenzen und Nachweise. Für die Teilnahme am Vergabeverfahren bestehen bindende Bedingungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Mindestanforderungen sind zu erfüllen (Siehe III.1.2).
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Mitarbeiter): Mindestanforderungen sind zu erfüllen (Siehe III.I.3).
Soweit die bindenden Mindestanforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit erfüllt sind, werden die Teilnahmebewerbungen gewertet und eine Rangfolge nach erreichter Punktzahl gebildet. Erfüllen mehrere Bewerber*innen die Anforderungen gleichermaßen und ist die Bewerberanzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend den zugrunde gelegten Eignungskriterien durch Punktgleichheit zu hoch, wird die Auswahl zur 2. Verfahrensstufe (Angebots-/ Verhandlungsverfahren) unter den punktgleichen Bewerber*innen durch Losentscheid getroffen (§ 75 Abs. 6 VgV).
Die Bewertung erfolgt nach den Maßgaben der im Bewerbungsbogen dargestellten Bewertungskriterien.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bauvorlageberechtigung gem. §64 BauO LSA
Brandschutzplanung nach §65 Absatz 2 BauO LSA
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie am Tage der Bekanntmachung berechtigt sind, die geforderte Berufsbezeichnung zu führen. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der satzungsgemäße Geschäftszweck Planungsleistungen sind, die dem Auftragsgegenstand entsprechen.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber*innen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt*in" bzw. "Ingenieur*in" oder "beratende Ingenieur*in" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt*in bzw. Ingenieur*in tätig zu werden. Juristische Personen werden gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Betriebsangehörige benennen, die die oben beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllen, und über entsprechende Referenzen im Sinne der zu vergebenden Aufträge verfügen. Der Nachweis der Kammermitgliedschaft und Bauvorlageberechtigung ist erforderlich, entsprechende Referenzen der fachlichen Qualifikation sind nachzuweisen.
Die öffentliche Auftraggeberin verlangt, dass Bewerber*innen oder Bieter*innen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweist oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweist. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie.
Gesetzliche Grundlagen für die Auftragsausführung bilden die Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure (HOAI 2021) und die Bestimmungen über den Werkvertrag §§ 650 ff. BGB. Auf die Rechtsprechung des EuGH zu HOAI-Mindest- und Höchstsätzen im Vergabeverfahren wird hingewiesen.
Besondere Bedingungen für die Auftragsdurchführung folgen aus dem Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt. Mit Angebotsabgabe hat der Bieter und ggf. seine vorgesehenen Nachunternehmen schriftlich Erklärungen gem. Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt abzugeben (siehe Vergabeunterlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Kommunikation mit den Bewerber*innen / Bewerbergemeinschaften im Teilnahmewettbewerb erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform des Bundes (evergabe-online). Die Kommunikation erfolgt elektronisch. Bewerber, welche sich nicht registriert haben, können während der Bewerbungsphase nicht über ev. Änderungen und Präzisierungen informiert werden.
2. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich unter der in der EU-weiten Bekanntmachung angegebenen Adresse der Vergabeplattform frei und uneingeschränkt zum Download bereit.
3. Bewerber*innen / Bewerbergemeinschaften haben zwingend den vorgebenen Bewerbungsbogen für die Erstellung des Teilnahmeantrags zu verwenden.
4. Die Bewerber*innen haben unter Beachtung des in der Bekanntmachung angegeben genannten Schlusstermins den Teilnahmeantrag in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs mit Hilfe elektronischer Mittel gemäß §10 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (vergleiche § 53 Abs. 1 VgV) über die Vergabeplattform bei der Vergabestelle
einzureichen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform sind die Bieter*in und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, eindeutig zu benennen.
5. Teilnahmeanträge und Angebote sind schriftlich in deutscher Sprache abzufassen.
6. Im Fall der Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist der Teilnahmeantrag entweder von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder der bevollmächtigten Vertreter*in zu zeichnen. Sofern eine bevollmächtigte Vertreter*in die Bewerbung / das Angebot zeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
(Es gilt die Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs)
7. Es sollen nur die geforderten Erklärungen und Nachweise dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Auf die Vorlage allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen oder sonstiger nicht geforderter Arbeitsproben ist zu verzichten.
8. Der öffentliche Auftraggeber kann die Bewerber*in oder Bieter*in unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (§56 (2) VgV). Gegebenenfalls wird die Auftraggeberin hierfür eine relativ kurze Frist setzen. Ein Anspruch auf Nachforderung durch die Auftraggeberin, Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur solcher Erklärungen, Nachweise oder Unterlagen besteht nicht.
9. Die Auftraggeberin geht davon aus, dass alle für die Erstellung des Teilnahmeantrages notwendigen Informationen in der Bekanntmachung sowie den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten Unklarheiten bestehen, sind Bewerber-/ Bieterfragen ausschließlich über den Vergabemarktplatz an die Auftraggeber*in zu richten.
Bewerberfragen sind spätestens 5 Kalendertage vor Ablauf des in der Bekanntmachung genannten Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge zu stellen. Sollte sich aus den Bewerber-/Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf für alle Bewerber/Bieter ergeben, erfolgt eine entsprechende
Bekanntmachung auf der Vergabeplattform.
10. Die Auftraggeberin erstattet keine Kosten, die den Bewerber*innen in Teilnahmewettbewerb / Verhandlungsverfahren entstehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Punkt 1-4 gem. GWB IV sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfverfahren unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.